Auch die Rückwirkung bei der Erhöhung des Beihilfesatzes lässt einen zumindest bis jetzt etwas ratlos zurück. Ich vermute nicht, dass diese rückwirkend für alle Widerspruchsführer umgerechnet in in Geld, das man dann für eine bisherige Überversicherung bezahlt hat, ausgezahlt bekommt.