Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6253730 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16950 am: 15.07.2025 19:26 »
Es gibt eine Stellungnahme von Frau Frauke Brosius-Gersdorf. Die Stichworte muss ich mir merken, die kann jeder konservativ denkende Mensch sehr gut und sehr oft verwenden:
Unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent, diffamierend und realitätsfern, falsch und entbehrt jeder Grundlage, häufig falsch dargestellt. Das volle Reportoire der Linken bei solchen Kritiken, übrigens auch hier im Forum.
https://www.spiegel.de/ausland/frauke-brosius-gersdorf-beklagt-unsachliche-und-intransparente-berichterstattung-a-89195854-7a28-4e0b-a298-e678a6e83eb7

Ergo: Wieso können wir hier nicht einfach mal die wiederkehrenden politischen Etikettierungen sein lassen und ohne sie sachlich über die Themen diskutieren? Wieso geht das nicht auch hinsichtlich Frauke Brosius-Gersdorf? Wieso müssen jetzt schon wieder nur "Unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent, diffamierend und realitätsfern, falsch und entbehrt jeder Grundlage" als Schlagwörter in den Raum gestellt uns sogleich mit einem Seitenhieb auf nicht genannte Forenteilnehmer verbunden werden, anstatt sich mit dem auseinanderzusetzen, was sie tatsächlich schreibt, um daraus dann sachliche Schlüsse über ihre Positionen zu ziehen? Ich bin nicht immer sachlich einer Meinung mit Dir, lotsch, schätze aber Deine Beiträge, umso mehr würde ich mich freuen, wenn Du wieder mit gutem Beispiel vorangingest. Denn gerade die Vielschreiber unter uns setzen hier maßgeblich den Ton - und der sollte m.E. bei allem Trennenden regelmäßig eher gewogen sein. Denn nur so können auch kontroverse Themen am Ende sachlich diskutiert werden. Und daran haben wir hier mit wenigen Ausnahmen alle ein Interesse.

Ich schätze deine Beiträge sehr, Swen, und bin sachlich fast immer deiner Meinung, politisch nicht immer. Es wäre sehr schade, wenn du hier im Forum nicht mehr schreiben würdest. Mir macht die zunehmende Polarisierung hier im Forum und in der Gesellschaft auch Sorgen. Wo soll das hinführen? Mein letzter Beitrag war tatsächlich nicht besonders sachlich. Ich werde mich bemühen das zu ändern. Dennoch bin ich in der Sache davon überzeugt, dass alles in dem Wahlverfahren nach den demokratischen Regeln abgelaufen ist. Die Kanditatin wird nicht im Wahlausschuss gewählt, sondern vom Bundestag, und jeder Abgeordnete stimmt nach seiner eigenen Anschauung ab. Handwerkliche Fehler sind beim Wahlverfahren sicher gemacht worden, aber das Theater, welches von vielen links-grünen Politikern veranstaltet wird, ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16951 am: 15.07.2025 20:11 »
@Swen: ich bin da bei Dir. Du bist übrigens der Grund, weshalb ich hier im Thread jede Seite gelesen habe. Mach bitte weiter!
Vielleicht ist es gerade das Sommerloch (wobei ja doch recht viel los ist) Vielleicht hat sich bei dem ein oder anderen etwas aufgestaut, was er bei seinen Kollegen nicht sagen, hier aber "geschützt" zur Diskussion stellen kann.Vielleicht hilft ja eine Pause und Montag machen wieder weiter hier!?

VG

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16952 am: 15.07.2025 20:52 »
... Handwerkliche Fehler sind beim Wahlverfahren sicher gemacht worden, aber das Theater, welches von vielen links-grünen Politikern veranstaltet wird, ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

Du hast so einen guten Beitrag verfasst, am Ende aber wieder mit einer (ungerechtfertigten!) Spitze ins Politische abgeschlossen. Das ist an dieser Stelle einfach schade.

Vor vielen Monden bin ich hier in diesem Forum aufgeschlagen, weil mich als nichtverbeamteter TB der Ton und die Höhe der geforderten/erwarteten amtsangemessenen Alimentation von nicht wenigen Teinnehmern hier etwas erschrocken hat. Ich habe hier -auch und gerade durch Swen- vieles zum Thema gelernt, bin aber argumentativ immer auf der gesellschaftspolitischen Ebene verblieben. Hier hat sich -was Swen vor einigen Seiten auch ausgeführt hat- eine enorme Dynamik zwischen Medien, Gesellschaft und Politik mit gegenseitigen Wechselwirkungen etabliert. Wir können dies bedauern, werden es aber schwerlich ändern.

Der Streit um Brosius-Gersdorf ging wohl unbestritten von der politischen Rechten aus und wurde auch mit unsachlichen Argumenten geführt. Im weiteren Verlauf hat es die Union nicht geschafft, dem so aufgebauten Druck, der tatsächlich auch auf Falschbehauptungen beruhte, zu widerstehen. Man kann sich an dieser Stelle gerne darüber streiten, ob die Verantwortung für das Scheitern der Wahl in der Zustimmungsunfähigkeit der Unionsfraktion liegt, oder ob man seitens der SPD nicht bei der Nominierung die Möglichkeit jener öffentlichen Kritik übersehen hat - Ein einseitiges "Theater von links-grün" kann ich aber wirklich nicht erkennen.

@Swen: Das ist genau diese gesellschaftspolitische Wirkung, auf die ich seinerzeit immer wieder zurückzukommen bemüht war - Diese Ebene hat auch nichts mit Recht und Sachlichkeit zu tun, aber wir können sie uns leider nicht wegwünschen. Also: Kopf hoch und weitermachen - Du gehörst schon zu den Guten!  :)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16953 am: 15.07.2025 22:22 »
Hier noch ein offener Brief von Vertreterinnen und Vertreter der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Justiz aus ganz Deutschland zur Causa Brosius-Gersdorf.

brosius-gersdorf-110.pdf https://share.google/QOzkSxJkrXBz5zEe1

Bei Markus Lanz hat sie gesagt, sie würde ihre Kandidatur zurückziehen, wenn sie das Gefühl hätte, dem BVerfG zu schaden oder eine Regierungskrise herbei zu führen.

Viel schlimmer finde ich es, dass sie allen Mitarbeitern an ihrem Lehrstuhl frei gegeben hat aufgrund der Sicherheitslage. Es gab Morddrohungen und verdächtige Poststücke.

Bei allem Verständnis für die Kritik an Brosius-Gersdorf, Morddrohungen und Androhung von Gewalt gegen Kandidaten für öffentliche Ämter mögen in repressiven Staatsformen an der Tagesordnung sein. Für das Funktionieren der Demokratie sind alle Stimmen wichtig. Manche Stimmen durch Gewalt oder Androhung von Gewalt mundtod zu machen, ist aus meiner Sicht ein Angriff auf die FDGO.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16954 am: 16.07.2025 06:53 »
Und das Schlimme an der Geschichte ist, dass die CDU sich zum Helfershelfer von obskuren rechten Netzwerken und radikalen Abtreibungsgegnern machen würde, wenn die Wahl jetzt nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt würde.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16955 am: 16.07.2025 08:25 »
Viel schlimmer finde ich es, dass sie allen Mitarbeitern an ihrem Lehrstuhl frei gegeben hat aufgrund der Sicherheitslage. Es gab Morddrohungen und verdächtige Poststücke.

Und wäre irgendwer ernstlich überrascht, wenn von interessierten Seite versucht werden würde ihr auch aus dieser verständlichen und gebotenen Fürsorge einen Strick zu drehen im Sinne von "Veruntreuung von Steuergeldern"?

Je länger das geht, desto mehr Respekt gewinne ich vor dieser Frau. Das werden bestimmt sehenswerte mündliche Verhandlungen, wenn vor dem Senat populistischer Quatsch beklagt wird, welchen dann bemitleidenswerte Ministerialbeamte verteidigen müssen.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16956 am: 16.07.2025 08:32 »
Hier noch ein offener Brief von Vertreterinnen und Vertreter der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Justiz aus ganz Deutschland zur Causa Brosius-Gersdorf.

brosius-gersdorf-110.pdf https://share.google/QOzkSxJkrXBz5zEe1

Bei Markus Lanz hat sie gesagt, sie würde ihre Kandidatur zurückziehen, wenn sie das Gefühl hätte, dem BVerfG zu schaden oder eine Regierungskrise herbei zu führen.

Viel schlimmer finde ich es, dass sie allen Mitarbeitern an ihrem Lehrstuhl frei gegeben hat aufgrund der Sicherheitslage. Es gab Morddrohungen und verdächtige Poststücke.

Bei allem Verständnis für die Kritik an Brosius-Gersdorf, Morddrohungen und Androhung von Gewalt gegen Kandidaten für öffentliche Ämter mögen in repressiven Staatsformen an der Tagesordnung sein. Für das Funktionieren der Demokratie sind alle Stimmen wichtig. Manche Stimmen durch Gewalt oder Androhung von Gewalt mundtod zu machen, ist aus meiner Sicht ein Angriff auf die FDGO.

"Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen –
Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise,
wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öf-
fentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde."


Das dürft ihr gerne tun.

"Dieser Umgang ist geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur (Anm.: eingeleitet von links-grün mit den Worten: "Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!") die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen."

Meiner Ansicht nach wird die Demokratische Ordnung beschädigt, wenn in Hinterzimmern der Politik Kandidat*innen abseits der Öffentlichkeit ausgekungelt werden um dann am Volk vorbei durchgewunken zu werden. Gleichzeitig wird sie meiner Ansicht nach beschädigt, wenn totalitäre Auswüchse in Papierform, deren Inhalte wahrlich schlecht gealtert sind angesichts der Faktenflut seither, nicht kritisiert werden dürfen.

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einführung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Dieses Papier allein reicht für mich schon aus, diese Dame abzulehnen für den Posten, den sie anstrebt. Die anderen Vorwürfe habe ich mir daher erst gar nicht näher angeschaut, aber sie bieten wohl auch potential für viele andere sich an ihren Positionen aufzureiben.

Allein der Anschein von Befangenheit genügt, um einen Richter abzulehnen.

"Zunächst ist zu betonen, dass Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtsleh-
rerin ist."


Das mag sie durchaus sein, und weiter... ?

"Das ist in Fachkreisen völlig unstreitig."

Schön, dass ihr euch einig seid.

"Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich."

Hoch angesehen unter euch, ihr seid euch darüber einig, deshalb absolut über allem schwebend unangreifbar, interessant....

"Das schließt es
selbstverständlich nicht aus, dass man einzelne ihrer juristischen Positionen kritisieren oder
andere Meinungen vertreten kann. Darstellungen aber, die diese Positionen als von vornherein
abseitig oder radikal einordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen
Diskussion geprägt."


Ach soooo, also doch nicht unangreifbar, aber wer die Positionen einordnet ohne selbst über einen Professor/Doktor zu verfügen möge bitte seine unqualifizierte Klappe halten?

"Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, ihre Universität möge auf-
grund dieser Positionen Maßnahmen gegen Frauke Brosius-Gersdorf ergreifen, stellen einen
Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit selbst dar."


Ja gut, die Wissenschaft ist durchaus frei darin totalitäre Papiere zu verfassen, dann bitte aber außerhalb des Wirkmächtigen BVerfG.

"Im Rahmen des Nominierungsprozesses können zwar selbstverständlich sowohl die – hier aber
ohne Zweifel bestehende – fachliche Qualifikation"


Ja ihr braucht es nicht wiederholen. Fachlich qualifiziert mag sie sein, jedoch scheint es mir sie kollidiert mit so einigen der bisher ergangenen Entscheidungen und Sichtweisen des BVerfG. Das erscheint mir zunächst ihr gegenüber wohlwollenderweise nicht verfassungsfeindlich aber doch sicher in Stellen verfassungswidrig.

"als auch einzelne zuvor geäußerte Ansichten
der Kandidatinnen und Kandidaten zum Gegenstand gemacht und kritisiert werden."


Ja dann lasst auch alle mitreden gelle? Bitte keinen elitären Club aufmachen wie oben eingeleitet, wäre mal ein Anfang.

"Umso wichtiger ist es dann aber, dass im Zuge dieses Prozesses die beteiligten Personen und Institu-
tionen nicht beschädigt werden."


Ja sicher hätte man die Beschädigung Brosius abwenden können, indem man solch eine polarisierende Persönlichkeit gar nicht erst nominiert hätte. Die Beschädigung einer Institution würde ich erst sehen, wenn die Akteure selbiger (hier am BVerfG durch das BVerfG) entsprechende kritikwürdige Handlungen vornehmen würden.

"Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestä-
tigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamie-
rungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeugt zumindest von fehlendem politischem
Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung. Dass dann ausgesprochen unglaubhafte Pla-
giatsvorwürfe als Vorwand für eine Vertagung herhalten müssen und dadurch eine weitere Be-
schädigung der Kandidatin in Kauf genommen wird, ist ein Angriff auf das Ansehen der Wis-
senschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter."

Dass hier die CDU nicht konsequenterweise von Anfang an hart gegen diese Kandidatin votiert hat ist tatsächlich ein Problem. Hier muss diese sich in Zukunft wahrlich bessern und von beginn an diese Leute durchleuchten. Die Beschädigung der Wissenschaft sehe ich eher in der Person Brosius selbst und ihrer obig verlinkten Haltung, die sie bis heute nicht korrigiert hat.

"Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Staatsrechtslehre haben ihr hohes – auch in-
ternationales – Ansehen nicht zuletzt durch die wohl einzigartige Verbindung von Verfassungs-
praxis und Verfassungsrechtswissenschaft gewonnen. Dies setzt aber voraus, dass Rechtswis-
senschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich an dieser Praxis beteiligen sollen, von der
Politik vor Herabwürdigung geschützt werden. Im Fall von Frauke Brosius-Gersdorf ist dies
den dafür verantwortlichen Personen und Institutionen bisher nicht gelungen."


Blub.


Bei Markus Lanz hat sie gesagt, sie würde ihre Kandidatur zurückziehen, wenn sie das Gefühl hätte, dem BVerfG zu schaden oder eine Regierungskrise herbei zu führen.

Wäre ich einer Ihrer bekannten und Freunde, würde ich ihr das (gesichtswahrender Rückzug) nahelegen, stattdessen tut sie dies:

https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-

Hieraus möchte ich nur zwei Dinge picken:

"Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt."

Ja gut, Artikel 1 wird sie wohl kaum Anfassen und sich vollends zum Kasper degradieren wollen, weshalb ja nur in ihrer binären Ausgangslage der Fragestellung der zweite Halbsatz die Lösung sein kann. Jetzt verstehe ich auch das Aufhebens der Kirchen LOL. Diese juristische Randposition Widerspricht meines wenigen Wissens dahingehend gegen bisherige BVerfG Entscheidungen.

"In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern"

Also hier mit diesem neuen unsäglichen Majestätsbeleidigungsparagraph 188 StGB zu argumentieren und diesen "Schutz" von den Kritikwellen für sich zusätzlich in Anspruch zu nehmen ist geradezu lächerlich. Meiner Ansicht nach gehört dieser abgeschafft und normale Menschen mit ihren Ansichten "Schwachkopf" und behinderten Kindern nicht vor Gericht zu ziehen.

Aber das ist eine andere Diskussion, die wiederum hier her führt:

Viel schlimmer finde ich es, dass sie allen Mitarbeitern an ihrem Lehrstuhl frei gegeben hat aufgrund der Sicherheitslage. Es gab Morddrohungen und verdächtige Poststücke.

Bei allem Verständnis für die Kritik an Brosius-Gersdorf, Morddrohungen und Androhung von Gewalt gegen Kandidaten für öffentliche Ämter mögen in repressiven Staatsformen an der Tagesordnung sein. Für das Funktionieren der Demokratie sind alle Stimmen wichtig. Manche Stimmen durch Gewalt oder Androhung von Gewalt mundtod zu machen, ist aus meiner Sicht ein Angriff auf die FDGO.

Wer das kritisiert, aber dies bisher bei der aktuell größten Oppositionspartei nicht kritisiert hat, darf sich gerne vom moralisch ethischen Hochsitz verdünnisieren.

https://www.bild.de/politik/inland/angriffe-auf-politiker-ard-verzerrt-gewalt-statistik-ueber-afd-66389e37ac10fb4a278af551

Mir scheint, angesichts der wenigen Beiträge die ich bisher gelesen habe, liegt hier im Forum überwiegend eine Befürwortung von Brosius vor. Ich möchte hier niemandem vorwerfen ebenso ein "Corona totalitarist" zu sein, aber wer sie Befürwortet, befürwortet meines Dafürhaltens auch ihre Positionen und das macht (zumindest mich) nachdenklich.


« Last Edit: 16.07.2025 08:44 von LefaxExtra »


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16958 am: 16.07.2025 09:17 »
Und das Schlimme an der Geschichte ist, dass die CDU sich zum Helfershelfer von obskuren rechten Netzwerken und radikalen Abtreibungsgegnern machen würde, wenn die Wahl jetzt nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt würde.

Meinst du damit die Kirchen?
Miersch (SPD) nennt Kritik der katholischen Kirche an Verfassungsgerichtskandidatin Brosius-Gersdorf „unchristlich“
https://www.deutschlandfunk.de/miersch-spd-nennt-kritik-der-katholischen-kirche-an-verfassungsgerichtskandidatin-brosius-gersdorf-u-100.html
Das finde ich jetzt als lächerlich und als Anmaßung, dass ein SPDler der katholischen Kirche erklären will, was christlich und was unchristlich ist, und ich finde es als selbstverständlich, dass Abgeordnete der "C"DU und "C"SU deren Meinung ernst nehmen, da sie einen großen Teil dieser Wählerschaft vertreten und von dieser Wählerschaft auch wiedergewählt werden wollen. Da kann ich dann genauso von obskuren linken Netzwerken und radikalen Abtreibungsbefürwortern sprechen.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16959 am: 16.07.2025 09:30 »
Und das Schlimme an der Geschichte ist, dass die CDU sich zum Helfershelfer von obskuren rechten Netzwerken und radikalen Abtreibungsgegnern machen würde, wenn die Wahl jetzt nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt würde.

Meinst du damit die Kirchen?
Miersch (SPD) nennt Kritik der katholischen Kirche an Verfassungsgerichtskandidatin Brosius-Gersdorf „unchristlich“
https://www.deutschlandfunk.de/miersch-spd-nennt-kritik-der-katholischen-kirche-an-verfassungsgerichtskandidatin-brosius-gersdorf-u-100.html
Das finde ich jetzt als lächerlich und als Anmaßung, dass ein SPDler der katholischen Kirche erklären will, was christlich und was unchristlich ist, und ich finde es als selbstverständlich, dass Abgeordnete der "C"DU und "C"SU deren Meinung ernst nehmen, da sie einen großen Teil dieser Wählerschaft vertreten und von dieser Wählerschaft auch wiedergewählt werden wollen. Da kann ich dann genauso von obskuren linken Netzwerken und radikalen Abtreibungsbefürwortern sprechen.

Spirituelle Weltanschauungsgruppen, insbesondere mit diktatorischem Habitus, haben in der politischen Willensbildung nichts zu suchen. Hat sich wohl auch der Erfinder des Grundgesetzes gedacht.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16960 am: 16.07.2025 09:44 »
Seit Jahren ist in vielen Demokratien zu beobachten, dass sich Meinungen zunehmend polarisieren. Dabei wird die Grenze des Unsagbaren und die Grenze zur Gewalt zunehmend verschoben. Das Tempo dieser Verschiebung nimmt in vielen Demokratien der Welt zu.

Schauen wir uns mal die Slowakei an:

Die Slowakei ist seit Jahren ein Land, in dem die Stimmung aufgeheizt ist. Liberale Kräfte wetteifern mit Nationalisten um die Deutungshoheit.

Der Journalist Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova (beide 27) wurden im Februar 2018 in ihrem Haus im Dorf Velka Maca erschossen. Er hatte über kriminelle Verstrickungen von Politik und Unternehmern wie Kocner berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2023 Kocner als eigentlichen Drahtzieher und einen gewissen Z. nur als Komplizin angeklagt. Das Spezialgericht für organisierte Kriminalität in Pezinok, östlich der Hauptstadt Bratislava, befand hingegen die Beweise gegen Kocner für unzureichend. Dagegen sah es als erwiesen an, dass Z. den Doppelmord organisierte und auch weitere Morde plante. Somit wurde lediglich Z. verurteilt und Kocner wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.

2024 gab es, wie sich der eine oder der andere noch erinnern mag, einen Anschlag auf Fico. In der Slowakei war der Schock über den Angriff auf den Ministerpräsidenten groß. Doch der Nährboden für die aggressive Stimmung wurde von allen politischen Lagern geschaffen. Die zunehmende Polarisierung forderte ihren Preis. Anders gesagt: Der eigentliche Patient sind die Gesellschaften selbst. Fico konnte von den Ärzten gerettet werden, gegen die wachsende Wut in Slowenien hingegen hat noch niemand ein wirksames Mittel gefunden.

Geert Wilders in den Niederlanden, Viktor Orbán in Ungarn, die PiS-Partei in Polen, rechte wie linke Gruppierungen, selbst jene aus der Mitte der Gesellschaft sind der Versuchung erlegen, nicht mehr nur mit Argumenten zu arbeiten, sondern die Verächtlichmachung und Diskreditierung des anderen als Mittel der Politik zu normalisieren. Das Radikale wird alltäglich. Viele spüren, dass etwas in Bewegung geraten ist. Dass Diskussionen unversöhnlicher geworden sind. Die Sehnsucht nach vermeintlich einfachen Antworten, die leider nur die Populisten liefern können, ist groß. Für die Komplexität von Kompromissen oder schwierige Entscheidungsfindungen fehlt vielen inzwischen die Geduld. Hinzu kommen die Versuche von Autokratien wie Russland, bewusst Stimmungen zu schüren. Schon immer erschienen Menschen wie Wladimir Putin Demokratien mit ihrer Debattenkultur als schwächlich und unterlegen.

Zunehmend ist auch in Deutschland ähnliches zu beobachten. Wenn Wahlhelfer vor Ort beim Plakatieren von Wahlplakaten krankenhausreif zusammengeschlagen werden, wenn Minister von einer aufgebrachten Menge daran gehindert werden, öffentlich aufzutreten oder einfach nach Hause zu fahren, wenn Politiker wegen ihrer Arbeit ermordet werden, wenn eine in der Wissenschaft hoch angesehene Wissenschaftlerin durch eine Schmutzkampagne inklusive Spam Mail Angriff auf Mitglieder des Bundestages ihre Wahl erschweren oder unmöglich machen, wenn Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung salonfähig wird, dann ist die Gesellschaft als Ganzes und in dessen Folge die Demokratie im Speziellen ins Rutschen geraten.

Beobachten kann man eine zunehmende Polarisierung der unterschiedlichen Meinungen und ein Aushöhlen der Demokratie auch in einer der ältesten und stolzesten Demokratien der Welt; den USA. Sei es der Sturm auf das Kapitol, der Anschlag auf Donald Trump, Guantanamo, DOGE oder das Verhalten von ICE.
 
Auch deshalb kann die Lehre aus Vorfällen wie dem in der Slowakei oder aus anderen Demokratien kaum sein, auf leidenschaftliche Diskussionen, in denen es auch einmal hart zur Sache gehen darf, zu verzichten. Doch was man von Demokraten erwarten darf, ist ein Gespür dafür, wo die Grenze zur Verächtlichmachung und Diskreditierung verläuft.

Diese Worte können ein Nährboden für Gewalt werden und Gewalt kann und darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Gewalt vom rechten oder vom linken politischen Spektrum kommt.

Ich würde mich daher freuen, wenn wir zu der leidenschaftlichen Diskussion in der Sache zurück kehren können, andernfalls steht zu befürchten, dass wir so kluge Köpfe wie Swen in unserer Mitte verlieren.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16961 am: 16.07.2025 09:58 »
Und das Schlimme an der Geschichte ist, dass die CDU sich zum Helfershelfer von obskuren rechten Netzwerken und radikalen Abtreibungsgegnern machen würde, wenn die Wahl jetzt nicht wie ursprünglich geplant, durchgeführt würde.

Meinst du damit die Kirchen?
Miersch (SPD) nennt Kritik der katholischen Kirche an Verfassungsgerichtskandidatin Brosius-Gersdorf „unchristlich“
https://www.deutschlandfunk.de/miersch-spd-nennt-kritik-der-katholischen-kirche-an-verfassungsgerichtskandidatin-brosius-gersdorf-u-100.html
Das finde ich jetzt als lächerlich und als Anmaßung, dass ein SPDler der katholischen Kirche erklären will, was christlich und was unchristlich ist, und ich finde es als selbstverständlich, dass Abgeordnete der "C"DU und "C"SU deren Meinung ernst nehmen, da sie einen großen Teil dieser Wählerschaft vertreten und von dieser Wählerschaft auch wiedergewählt werden wollen. Da kann ich dann genauso von obskuren linken Netzwerken und radikalen Abtreibungsbefürwortern sprechen.

Spirituelle Weltanschauungsgruppen, insbesondere mit diktatorischem Habitus, haben in der politischen Willensbildung nichts zu suchen. Hat sich wohl auch der Erfinder des Grundgesetzes gedacht.

https://zeitgeschichte-online.de/themen/der-dolch-unter-der-richterrobe

Linke + (rechte) Weltanschauungsgruppen, insbesondere mit diktatorischem Habitus, haben in der politischen Willensbildung nichts zu suchen. Hat sich wohl auch der Erfinder des Grundgesetzes gedacht.

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einführung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Richtig, die Erfinder des Grundgesetzes möchten uns auch vor Brosius (und Höcke) schützen und das ist gut so.

"Die von der Justiz mitgetragene Rechtsdoktrin des NS-Staates hat Ernst Fraenkel in seiner bis heute wegweisenden Studie Der Doppelstaat mit der Bezeichnung „Maßnahmenstaat“ auf den Begriff gebracht.[2] Dessen rechtstechnischer Kern bestand darin, sämtliche Rechtsgarantien des Einzelnen sowie aller politischen und sozialen Kräfte zur Disposition zu stellen und den Zielen der Staatsführung zu unterwerfen, die damit nach Belieben über Leben, Freiheit und Eigentum der Menschen verfügen konnte."
« Last Edit: 16.07.2025 10:10 von LefaxExtra »

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16962 am: 16.07.2025 10:38 »
Ich habe des öfteren WS eingelegt gegen meine Besoldung, BW hat bestimmte Jahre (in denen ich meine, dass die Unterschreitung am größten ist) ruhend gestellt. Aktuell scheint BW sich aber sicher zu sein, wohl doch daneben zu liegen, und versucht Schadensbegrenzung in dem es jetzt aktuell nichts mehr ruhend stellt. Ich habe mir nun in 2025 ein RSV abgeschlossen, aber ich bin mir unsicher ob ich, im rahmen einer eventuellen Klagevorbereitung bezüglich abgelehnter Bescheide überhaupt mit der RSV rechnen kann (zu spät abgeschlossen?). Naja hier gehts ja auch um AA allgemein und im Bund. Der Bund ist dahingehend ja noch viel schlimmer, weil er nichtmal ein Reparaturgesetz (welches nichts repariert) auf den Weg gebracht hat.

Rentenonkel

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« Antwort #16963 am: 16.07.2025 11:14 »
Ich habe des öfteren WS eingelegt gegen meine Besoldung, BW hat bestimmte Jahre (in denen ich meine, dass die Unterschreitung am größten ist) ruhend gestellt. Aktuell scheint BW sich aber sicher zu sein, wohl doch daneben zu liegen, und versucht Schadensbegrenzung in dem es jetzt aktuell nichts mehr ruhend stellt. Ich habe mir nun in 2025 ein RSV abgeschlossen, aber ich bin mir unsicher ob ich, im rahmen einer eventuellen Klagevorbereitung bezüglich abgelehnter Bescheide überhaupt mit der RSV rechnen kann (zu spät abgeschlossen?). Naja hier gehts ja auch um AA allgemein und im Bund. Der Bund ist dahingehend ja noch viel schlimmer, weil er nichtmal ein Reparaturgesetz (welches nichts repariert) auf den Weg gebracht hat.

Einige Forenteilnehmer mussten die schmerzhafte Erfahrung machen, dass ihre RSV die Kosten der Klage nicht übernommen haben, weil die Versicherung abgeschlossen wurde, nachdem der Versicherte erstmalig einen Widerspruch gegen die AA eingelegt hatte.

Daher teile ich Deine Befürchtung, die RSV wurde zu spät abgeschlossen.

Aufgrund der Föderalismusreform gibt es einige Landesbeamte, die sich in einer vergleichbaren laufbahnrechtlichen und familiären Situation (wobei Soldaten ja immer Bundesbeamte sind, deswegen hinkt das etwas) besser stehen, aber auch einige, die noch schlechter bezahlt werden.

Ich gebe Dir an einer Stelle absolut Recht: Es besteht für den Bund ein großer Handlungsdruck, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Und hoffentlich kommt im August noch ein weiteres Urteil des BVerfG, in Folge dessen der Handlungsdruck noch weiter steigt.

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« Antwort #16964 am: 16.07.2025 11:23 »
Ich habe des öfteren WS eingelegt gegen meine Besoldung, BW hat bestimmte Jahre (in denen ich meine, dass die Unterschreitung am größten ist) ruhend gestellt. Aktuell scheint BW sich aber sicher zu sein, wohl doch daneben zu liegen, und versucht Schadensbegrenzung in dem es jetzt aktuell nichts mehr ruhend stellt. Ich habe mir nun in 2025 ein RSV abgeschlossen, aber ich bin mir unsicher ob ich, im rahmen einer eventuellen Klagevorbereitung bezüglich abgelehnter Bescheide überhaupt mit der RSV rechnen kann (zu spät abgeschlossen?). Naja hier gehts ja auch um AA allgemein und im Bund. Der Bund ist dahingehend ja noch viel schlimmer, weil er nichtmal ein Reparaturgesetz (welches nichts repariert) auf den Weg gebracht hat.

Einige Forenteilnehmer mussten die schmerzhafte Erfahrung machen, dass ihre RSV die Kosten der Klage nicht übernommen haben, weil die Versicherung abgeschlossen wurde, nachdem der Versicherte erstmalig einen Widerspruch gegen die AA eingelegt hatte.

Daher teile ich Deine Befürchtung, die RSV wurde zu spät abgeschlossen.

Aufgrund der Föderalismusreform gibt es einige Landesbeamte, die sich in einer vergleichbaren laufbahnrechtlichen und familiären Situation (wobei Soldaten ja immer Bundesbeamte sind, deswegen hinkt das etwas) besser stehen, aber auch einige, die noch schlechter bezahlt werden.

Ich gebe Dir an einer Stelle absolut Recht: Es besteht für den Bund ein großer Handlungsdruck, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Und hoffentlich kommt im August noch ein weiteres Urteil des BVerfG, in Folge dessen der Handlungsdruck noch weiter steigt.

Danke für die Einschätzung. Ich hoffe einfach, dass das Amt sich noch eine weile Zeit lässt mir den Klageweg zu eröffnen. Bei manchen RSV scheint es so zu sein, dass wenn eine Gewisse Wartezeit vorbei ist, dennoch auch vor Abschluss der Versicherung entstandene Vorgänge abzudecken. Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.