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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:

--- Zitat von: PolareuD am 18.07.2025 18:47 ---Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

--- End quote ---

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

PolareuD:

--- Zitat von: lotsch am 18.07.2025 18:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 18.07.2025 18:47 ---Über die Hinhaltetaktiken des Bundes und damit verbunden seiner inzwischen 5 jährige Untätigkeit wird uns Beamten der effektive Rechtsschutz, der eigentlich allen Bürgern nach Art. 19 (4) GG zusteht, verwehrt, in dem er die Bescheidung der Widersprüche ablehnt. Den Dienstherr sowie die Öffentlichkeit interessiert das letztendlich nicht im geringsten, da er auf diesem Weg Milliarden an Haushaltsmitteln einspart und den Beamten weiterhin ein unzulässiges „Sonderopfer“ aufzwingt.

--- End quote ---

Ich habe mittlerweile Untätigkeitsklage eingereicht.

--- End quote ---

Versuche ich auch seit einem Jahr, nur die Kanzlei kommt nicht ansatzweise aus dem Knick.  :o

emdy:
Habe ebenfalls (zusammen mit einigen Kollegen) im Dezember 2024 Klage erhoben. Nach einem anfangs regen Schriftwechsel mit dem VG hört man nun leider nichts mehr. Ich kann mir die Auslastung an den Gerichten gut vorstellen aber ich muss feststellen, dass es mir nun selbst als Kläger mittlerweile an der Selbstwirksamkeitserfahrung fehlt.  :(

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