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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
Das Problem ist doch, dass man in den Gesetzesbegründungen der letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetze reingeschrieben hat, dass die Besoldung mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar ist. Das Problem sollte mit dem BBVangG behoben werden, was ja bekanntlich nicht geschehen ist.Vielleicht wäre es jetzt nicht mehr umsetzbar, ein weiteres Besoldungsgesetz durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, ohne auf eine „vermeindliche“ Umsetzung der letzten Beschlüsse einzugehen.

Julianx1:
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

PolareuD:

--- Zitat von: Julianx1 am 21.07.2025 10:18 ---Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

--- End quote ---

Hier z.B.:

„Nachdem es monatelang enttäuschend ruhig in dieser Angelegenheit war, hat das BMI jetzt auf das Drängen von ver.di und DGB reagiert. Uns wurde mitgeteilt, dass im BMI an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses sowie auch die ebenfalls längst überfällige Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten solle.“

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten/++co++9850a680-5b07-11f0-bab3-81709e1910f8

Wasserkopp:
Entscheidend ist doch der geplante Zeitrahmen:


--- Code: ---ver.di begrüßt diesen ersten Schritt. Allerdings darf es zum einen nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben. Wir erwarten vom BMI die konkrete Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs in den kommenden Wochen. Außerdem muss schnell Klarheit geschaffen werden, ab wann Abschläge rückwirkend zum 1. April 2025 gewährt werden.
--- End code ---

An sich wird ja immer mal wieder für ein paar Wochen ein Vorschlägen gearbeitet. Umgesetzt wurde bisher noch keiner.

tigertom:

--- Zitat von: Julianx1 am 21.07.2025 10:18 ---Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

--- End quote ---

Das hätte ich auch, nur die Frage ist, inwiefern.
Ein Entwurf sah für 1 Kind in Mietenstufe VI (in der ich lebe) 248 EUR vor. Bei einem zweiten Entwurf waren esunfassbare 400+ EUR. Beim Dritten waren es dann 155 minus 69 EUR Abschmelz für A9 = fette 86 EUR brutto.

Wie gesagt: Ich rechne mit gar nichts mehr.

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