Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6290049 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17010 am: 22.07.2025 12:50 »
Allerdings dürfte das sehr wohl eine Rolle spielen bei den fünf Prüfparametern der AA.

So muss die Beamtenbesoldung unter anderem mit dem Einkommen vergleichbarer Tarifbeschäftigter verglichen werden. Wenn nunmehr die Tarifbeschäftigten bei einer vergleichbaren Wochenarbeitszeit ein höheres Einkommen erzielen als bisher, wäre vermutlich dieser Prüfparameter verletzt.

Indirekt könnte die Verbesserung der Entlohnung für Tarifbeschäftigte mit einer vergleichbaren wöchentlichen Arbeitszeit daher dazu führen, dass Beamte zwar keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit bekommen, ihnen zumindest aber eine höhere AA zustehen dürfte.

Guter Punkt. Das ist Sicher richtig. Mir war nur nicht bewusst das bei der Pruefung der Parameter sogar heruntergerechnet wird welche Arbeitzeit dem Einkommen zui Grunde liegt.

tigertom

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PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17012 am: 22.07.2025 14:24 »
Zitat
Am höchsten ist die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter in München mit 22,82 Euro, gefolgt von Frankfurt mit 17,32 Euro. Die Kaltmieten lagen in Stuttgart, Berlin, Hamburg und Köln mit etwas über 15 Euro fast gleichauf. Ausreißer nach unten ist demnach Leipzig mit etwas über 10 Euro.

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wohnungsbedarf-deutschland-studie-100.html

Zitat
Im Berufsleben verdiente ein vollzeitbeschäftigter Durchschnittsmensch im April 2024 rund 4.634 Euro brutto im Monat. Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Männer kamen auf 4.830 Euro, Frauen auf 4.214 Euro.

https://www.zdfheute.de/panorama/durchschnittsmensch-alter-einkommen-groesse-100.html

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17013 am: 22.07.2025 18:50 »
https://www.welt.de/wirtschaft/article687e6e666696f36098c32c05/oekonom-schlaegt-alarm-das-groesste-problem-es-lohnt-sich-in-vielen-faellen-nicht-mehr-zu-arbeiten.html


Und dieser Umstand ist seit Jaaaahrenden bekannt, aber ist wird nichts korrigiert. Schade.

Wahnsinn, es ist in München egal, ob eine Familie (leider wurde nicht gesagt wieviel köpfig), 3300 € oder 5500 € verdient. Netto bleibt genausoviel. Das ist Sozialismus pur. Und viele Bürgergeldbezieher arbeiten nur wenige Stunden, weil zusätzlcih zum Bürgergeld nur ein Hinzuverdienst von 100 € nciht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Es wäre also blöd, wenn er mehr arbeiten würde. Das deckt sich mit dem, was ich irgendwo gelesen habe: Eine syrische Asylbewerberfamilie mit 2 Kindern, der Mann könnte bei der Post Vollzeit arbeiten, er arbeitet aber nur 15 Stunden, weil sich mehr arbeiten nicht verdienen würde.
Nach meiner Meinung müsste aber bei der Mindestalimentation dieser Hinzuverdienst von 200 € bei der Bürgergeldfamilie berücksichtigt werden (je Erwachsener 100 €). Wir wollen ja den Vergleich mit der schlauen Bürgergeldfamilie durchführen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum dieser Hinzuverdienst bei den bisherigen Berechnungen der Mindestalimentation nicht berücksichtigt wird.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17014 am: 22.07.2025 18:54 »
Zitat
Am höchsten ist die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter in München mit 22,82 Euro, gefolgt von Frankfurt mit 17,32 Euro. Die Kaltmieten lagen in Stuttgart, Berlin, Hamburg und Köln mit etwas über 15 Euro fast gleichauf. Ausreißer nach unten ist demnach Leipzig mit etwas über 10 Euro.

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wohnungsbedarf-deutschland-studie-100.html

Zitat
Im Berufsleben verdiente ein vollzeitbeschäftigter Durchschnittsmensch im April 2024 rund 4.634 Euro brutto im Monat. Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Männer kamen auf 4.830 Euro, Frauen auf 4.214 Euro.

https://www.zdfheute.de/panorama/durchschnittsmensch-alter-einkommen-groesse-100.html

Um über dem bundesdeutschen Durchschnittsverdienst zu liegen, muss man als Bundesbeamter also mindestens A12 verdienen. D.h. ein Fachhochschulstudium absolviert haben und drei Beförderungen erdient haben oder ein Universitätsstudium absolviert haben, um in A13 einzusteigen. Da sieht man einmal, wie groß die Differenz wirklich ist. Denn der durchschnittliche Verdienst im Land mit dem größten Niedriglohnsektor Europas wird sicherlich im Schnitt auch nicht dadurch erzielt, dass der FH-Abschluss mit Berufserfahrung oder der Uni Abschluss den Durchschnitt der Bevölkerung darstellen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17015 am: 22.07.2025 19:12 »
https://www.welt.de/wirtschaft/article687e6e666696f36098c32c05/oekonom-schlaegt-alarm-das-groesste-problem-es-lohnt-sich-in-vielen-faellen-nicht-mehr-zu-arbeiten.html


Und dieser Umstand ist seit Jaaaahrenden bekannt, aber ist wird nichts korrigiert. Schade.

Wahnsinn, es ist in München egal, ob eine Familie (leider wurde nicht gesagt wieviel köpfig), 3300 € oder 5500 € verdient. Netto bleibt genausoviel. Das ist Sozialismus pur. Und viele Bürgergeldbezieher arbeiten nur wenige Stunden, weil zusätzlcih zum Bürgergeld nur ein Hinzuverdienst von 100 € nciht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Es wäre also blöd, wenn er mehr arbeiten würde. Das deckt sich mit dem, was ich irgendwo gelesen habe: Eine syrische Asylbewerberfamilie mit 2 Kindern, der Mann könnte bei der Post Vollzeit arbeiten, er arbeitet aber nur 15 Stunden, weil sich mehr arbeiten nicht verdienen würde.
Nach meiner Meinung müsste aber bei der Mindestalimentation dieser Hinzuverdienst von 200 € bei der Bürgergeldfamilie berücksichtigt werden (je Erwachsener 100 €). Wir wollen ja den Vergleich mit der schlauen Bürgergeldfamilie durchführen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum dieser Hinzuverdienst bei den bisherigen Berechnungen der Mindestalimentation nicht berücksichtigt wird.

Und nun wird über eine Sondersteuer für Alte diskutiert. Dann rentiert sich die Karriere im Alter auch nicht mehr, falls man überhaupt im Alter über die Grundsicherung hinaus kommt. Bald werden die Kinder sagen, Papa, ich mag auch Bürgergeldbezieher werden. Die eine Familie rackert sich ab, die andere arbeitet 15 Std./Woche, und man wohnt vielleicht Tür an Tür, oder ist befreundet.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17016 am: 22.07.2025 19:14 »
Absolut richtig, GeBeamter und PolareuD. Und zu den Mieten. Wenn man den Gedanken des Alimentationsprinzips ernst nimmt, muss man sich m.E. an Neuvermietungen orientieren. Man kann natürlich über ein niedrigeres Perzentil ein bisschen relativieren. Aber die Orientierung an einem Durchschnitt bemisst die Alimentation letztlich an der Vergangenheit. Der neue A11er hat den Anspruch auf den gleichen Lebensstandard wie der alte A11er.

Das Vorgesagte stellt meine persönliche, nicht unmittelbar durch die Rechtsprechung gestützte Privatmeinung dar. Warten wir einfach auf den nächsten Beschluss.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17017 am: 22.07.2025 19:26 »
Das ist Sozialismus pur.

Auch auf die Gefahr hin hier wieder eine politische Diskussion anzuzetteln:
Für mich ist das kein unbedingtes Zeichen für Sozialismus, im Gegenteil. Es ist ein Zeichen, dass der im Grundgesetz verankerte Sozialstaat mit den Auswüchsen eines unregulierten Wohnungsmarktes nicht mehr klar kommt. Dass die Mieten so hoch sind, auch in manchen ländlichen Regionen, liegt daran, dass die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot deutlich übersteigt. So gesehen also pure Marktwirtschaft.
Diese Form des"Sozialismus" aber nicht mehr zu haben, würde bedeuten, Wohnen als Grundbedürfnis zu verneinen. Auch die vom Kanzler präferierte Lösung des Deckelns von Mietübernahmen wird das Problem nicht lösen, da mittlerweile nicht die Städte alleine das Problem sind, sondern der gesamte Raum drumherum, der noch irgendwie eine vertretbare Erreichbarkeit mit Auto oder Bus und Bahn gewährleistet.

Wirklich etwas bewegen könnte also nur ein Markteingriff in die Mieten selbst und zwar für alle. Dafür müsste man eine durchschnittliche Basismieter mit Lagefaktor ermitteln, auf die dann gedeckelte Rendite- und Wagniszuschläge sowie die Betriebskosten aufgeschlagen werden können. Ein bürokratisches Monster - aber solange viele Vermieter in den Städten nicht selbst für sich Maß und Mitte sowie eine soziale Ader finden, wird irgendwann der Staat eingreifen müssen.

Aber es ist schon irre. Eine Familie kommt alleine nur mit dem Regelsatz auf schon fast 2000€ Nettoeinkommen. Selbst die Übernahme nur noch moderater Mieten für 60-80qm zu ca. 800€ würde mit 200€ Heizkostenzuschuss schon 3000€ netto ausmachen. Dafür braucht man schon fast 5.000€ brutto pro Monat. Also schon einen Verdienst über dem gerade vom ZDF ermittelten Durchschnittsverdienst. Und wie gesagt, das habe ich nicht einmal mit den Phantasiemieten von München, Hamburg ist Rhein-Main gerechnet.


emdy

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« Antwort #17018 am: 22.07.2025 19:53 »
Immer schön, wenn hier Mitglieder das Wort ergreifen, die nicht nur noch reflexhaft Kampfbegriffe raushauen.

Wir betrachten die Auswüchse (faktisch fast) unregulierter Märkte und schreien "Vorsicht, der Sozialist!"  ;D

Ozymandias

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« Antwort #17019 am: 22.07.2025 20:09 »
Bei fast über 50% Staatsquote über unregulierte Märkte zu schreien ist aber auch ziemlich lustig.
Ich sag lieber nicht, welche Staatsquote ich für gesund halte. Die Italiener und andere machen sich übrigens seit langem über die deutsche Dämmmafia lustig. Technologie macht das Bauen eigentlich günstiger, Regulierung und weil jeder etwas abgreifen will (auch der Staat) machen das Bauen teurer und dadurch entsteht auch ein immer höherer Mietpreis. Dieser kann sich aber auch nicht entgegen allgemeiner Inflation entwickeln. Dass die Vermieter, die Kontrolle über die Gelddruckmaschinen und Geldschöpfung erlangt hätten, wäre mir auch neu.

Es macht übrigens auch gar keinen Sinn, dass Notare einfache Wohnimmobilienverträge zu Mondpreisen beglaubigen und abrechnen. In anderen EU-Ländern gibt es das gar nicht und jedes Schreibwarengeschäft kann eine Apostille beglaubigen.