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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: GeBeamter am 24.07.2025 07:29 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.07.2025 07:20 ---Alles andere wäre in einem hohen Maße verwunderlich.

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Alles andere würde dem Dienstherren in die Karten spielen. Ich denke nicht, dass es in den Regierungsfraktionen keine Juristinnen und Juristen gibt, die den denklogischen Pfad von di Fabio nicht mitgehen können. Man spielt hier - wie die letzte Regierung - auf Zeit und reagiert erst, wenn diese Vorgehensweise eindeutig und adressatengerecht vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird. Solange muss man für laufende Besoldung und vermutlich für etwaige Nachzahlungen (was verfassungsgemäß ebenfalls ein ziemlicher Hammer wäre) weniger Geld im Haushalt reservieren.

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Das musst Du mir nicht sagen, da ich das weiß. Sag's denen, die das ggf. nicht wissen. Fatalismus ist kein guter politischer Berater. Deswegen rate ich dazu, selbst Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Denn der Souverän sind wir. Und darüber hinaus sind wir die Bediensteten, dem der Rechtsstaat verfassungsrechtlich auf unsere Schultern gelegt ist. Wer, wenn nicht wir, hat die Aufgabe, auf rechtsstaatliche Verfahren zu pochen?

GeBeamter:

--- Zitat von: waynetology am 24.07.2025 06:09 ---
Grundsätzlich finde ich die Idee bei einem Beamtenpaar mehr als fair, dass aber einfach für alle anwenden zu wollen, ist der Wahnsinn.

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Das ist die eine Konstellation, wo ich mir eine Verfassungskonformität noch herleiten könnte.

Die andere ist der Bereich, wo zur Erreichung der Amt Angemessenheit (nicht zur Erreichung der Mindestalimentation) eines Beamten der "Bedarf" eines Ehepartners sich in der Besoldung widerspiegelt. Ein Ehepartner, der für seinen Bedarf selbst aufkommt, muss nicht mitalimentiert werden, um dem Beamten und seiner Familie einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Was die Dienstherrn aber unisono machen, ist, das Einkommen eines (noch nicht einmal unbedingt vorhandenen) Partners auf die Erreichung der Mindestalimentation anzurechnen. Warum? Weil nur das spürbare fiskalische Effekte hat. Wenn bereits am Grundgerüst der Besoldungstabelle eingespart wird, paust sich das bis oben durch. Wenn ich dem A15er den Anteil für den amtsangemessenen Lebensunterhalt seines Ehepartners wegnehme, weil dieser/diese als beispielsweise Anwält*in arbeitet, dann spart man da fast nichts ein.

Hoffen wir, dass Karlsruhe diesem Treiben auch im Bund bald hoffentlich die Swen vermutet mit einem Obiter Dictum einen Riegel verschiebt.
Passiert das noch in diesem Jahr, ist die zeit-und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschluss aber dann dahin.

Nautiker1970:

--- Zitat von: GeBeamter am 24.07.2025 07:56 ---
Passiert das noch in diesem Jahr, ist die zeit-und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschluss aber dann dahin.

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Dass es die geben wird, halte ich so oder so für ausgeschlossen. Aber ich lasse mich natürlich gerne positiv überraschen. Im Übrigen noch zum Thema "Partnereinkommen". Ich schrieb dies hier schon öfter und halte weiter an der Überlegung fest, dass es doch nicht richtig sein kann, dass der Dienstherr plötzlich per Federstrich eine wesentliche und zumindest für die Vergangenheit höchstrichterlich bestätigte "Kalkulationsgrundlage" der Besoldung für irrelevant erklärt, die für viele Beamte - aus welcher familiären Situation/Notwendigkeit heraus auch immer - über die gesamte (ggf. langjährige) Dienstzeit hinweg, eine wichtige "Geschäftsgrundlage" des Dienstverhältnisses gewesen ist. Oder anders ausgedrückt: Der Dienstherr kann (womöglich) von der fraglichen "Geschäftsgrundlage" für neu einzustellende Beamte abrücken. Dies aber für die vorhandene Beamtenschaft unter Außerachtlassung jeglichen Vertrauensschutzes zu tun, erscheint mir hochgradig problematisch. 

Nautiker1970:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.07.2025 00:32 ---
Und so finde ich es weiterhin erschreckend, dass wir im 35. Jahr der Deutschen Einheit weiterhin keinen wirklichen Begriff von "dem Osten" haben, den wir deshalb gerne weiterhin als "neue Länder" bezeichnen, was wohl selbst dann noch so weitergehen wird, wenn jene "neuen Länder" länger bestehen werden, als die DDR je bestanden hat.

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@Swen:
Vielen Dank für Deine klarstellenden Ausführungen. Ich könnte nun zwar erwidern, dass es auch bei den umgekehrten Reisen seinerzeit Zustände zu entdecken gab, die mit den Oberbegriffen "soziale" Marktwirtschaft und Menschenwürde nicht unbedingt in Einklang zu bringen sind, aber ich möchte diese Diskussion nun wirklich nicht weiter befeuern. Wir haben uns sachlich ausgetauscht und sind im Ergebnis wohl näher beieinander, als ich dies zunächst vermutet habe. Danke also nochmal für Deinen Beitrag zur deutsch deutschen Verständigung.

AlxN:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.07.2025 07:20 ---Da der Senat seine eigene Rechtsprechung aus der Vergangenheit kennt, dürfen wir annehmen, dass er sich dazu in den angekündigten Entscheidungen äußern wird. Da es zwischenzeitlich erste Vorlagen zum Partnereinkommen aus Rheinland-Pfalz und Hamburg gibt und eine aktuelle Entscheidung des VG Greifswald, die noch nicht veröffentlicht ist und streckenweise auch eine etwas eigenwillige Beweisführung unterhält, aber ebenfalls - wenn ich das richtig sehe - eine entsprechende Betrachtung ermöglicht, liegen mittlerweile Vorlagen aus mindestens zwei, ggf. aus mitttlerweile drei Rechtskreisen vor - und spätestens an ihnen wird sich der evident sachwidrige Gehalt der Betrachtung des Partnereinkommens bei der Bemessung der amtsangemessenen Besoldung und Alimentation brechen, da spätestens dort dann die hier zu betrachtenden Verfassungsgüter vom Senat in den Blick genommen werden können (wenn auch die entprechenden Verfassungsgüter leider in den jeweiligen Vorlagen eher kaum betrachtet werden). Das wird der Senat in den angekündigten Entscheidungen vorbereiten, und zwar mit einiger Wahrscheinlichkeit erneut in einem Obiter Dictum, wenn nicht sogar unmittelbar in den aktuellen Entscheidungen selbst. Alles andere wäre in einem hohen Maße verwunderlich.

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Hast du zufällig die Aktenzeichen der Vorgänge parat? Würde ich gerne mal lesen!

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