Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6326605 times)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17085 am: 24.07.2025 14:26 »
Es wundert mich etwas, dass dieser Skandal nun erst bei der BILD aufploppt. Zumal das Thema ja für die BILD ein wirklich feierlicher Anlass ist. Na jedenfalls handelt es sich inhaltlich wahrlich um keine Neuigkeit. Und selbst die Überschrift hat die BILD noch aus einem Artikel vom März letzten Jahres abgeschrieben. Dort findet sich übrigens dann auch die Antwort auf die Frage von GeBeamter. Aber lest "gerne" selbst:
https://www.versicherungsbote.de/id/4913855/Schleswig-Holstein-will-sich-bei-Beamtenpensionen-bedienen/

Joa, da könnte man wohl auch argumentieren, dass Schleswig-Holstein damit den Beamten eine unbegründete Sondersteuer auferlegt hat, da sie eine "Abgabe geleistet" haben, die nun ohne Zweckbindung im Haushalt aufgeht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17086 am: 24.07.2025 14:33 »
Es wundert mich etwas, dass dieser Skandal nun erst bei der BILD aufploppt. Zumal das Thema ja für die BILD ein wirklich feierlicher Anlass ist. Na jedenfalls handelt es sich inhaltlich wahrlich um keine Neuigkeit. Und selbst die Überschrift hat die BILD noch aus einem Artikel vom März letzten Jahres abgeschrieben. Dort findet sich übrigens dann auch die Antwort auf die Frage von GeBeamter. Aber lest "gerne" selbst:
https://www.versicherungsbote.de/id/4913855/Schleswig-Holstein-will-sich-bei-Beamtenpensionen-bedienen/

Joa, da könnte man wohl auch argumentieren, dass Schleswig-Holstein damit den Beamten eine unbegründete Sondersteuer auferlegt hat, da sie eine "Abgabe geleistet" haben, die nun ohne Zweckbindung im Haushalt aufgeht.

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen, dass es sich durch die Zweckentfremdung der Gelder des Pensionsfonds letztendlich um eine unzulässige zusätzliche Steuer handelt.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17087 am: 24.07.2025 16:49 »

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen, dass es sich durch die Zweckentfremdung der Gelder des Pensionsfonds letztendlich um eine unzulässige zusätzliche Steuer handelt.

Die Frage ist, warum drängt sich uns eine solche Einordnung auf, den Spezis in den sog. Interessensverbänden aber nicht...

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17088 am: 24.07.2025 19:50 »
Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. .. was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, ... In Kurzform reicht allein diese Passage:

... bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. ...

§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag Gütergemeinschaft
§ 1416 Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen
§ 1419 Ehegatte kann nicht über seinen Anteil ... verfügen ... er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
§ 1420 Verwendung zum Unterhalt Die Einkünfte ... für den Unterhalt der Familie zu verwenden.
usw.

Also ein leicht verständliche juristische Umkehrung des Gesetztestextes. Sprich die Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit zur Überschreitung der Mindestalimentation ist für die verarmenden Beamten verfassungswidrig.

Da hat mal wieder alles Hand und "Stuß", ähm Fuß.

(Stattdessen § 1388 Eintritt der Gütertrennung bzw. § 1414 Eintritt der Gütertrennung)

Was willst du mit diesem Posting aussagen? Paragraphen zitieren ist keine große Leistung. Deshalb gib deinem Posting Inhalt und Substanz oder es wird gelöscht werden. Deine substanzlosen Sticheleien gegen andere und Beamte kannst du dir bitte zukünftig sparen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17089 am: 24.07.2025 20:12 »
Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. .. was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, ... In Kurzform reicht allein diese Passage:

... bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. ...

§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag Gütergemeinschaft
§ 1416 Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen
§ 1419 Ehegatte kann nicht über seinen Anteil ... verfügen ... er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
§ 1420 Verwendung zum Unterhalt Die Einkünfte ... für den Unterhalt der Familie zu verwenden.
usw.

Also ein leicht verständliche juristische Umkehrung des Gesetztestextes. Sprich die Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit zur Überschreitung der Mindestalimentation ist für die verarmenden Beamten verfassungswidrig.

Da hat mal wieder alles Hand und "Stuß", ähm Fuß.

(Stattdessen § 1388 Eintritt der Gütertrennung bzw. § 1414 Eintritt der Gütertrennung)

Danke UNKNOWN für Deine Ansage.


@A9A10A11: Hier im Norden hat im "Großstadtrevier" mal Dirk Matthies, gespielt von Jan Fedder, ermittelt. Fair, Kodderschnauze, geduldig. Wäre er Dir auf Streife begenet, wäre seine Geduld aber irgendwann zuende und sein Befund wäre gewesen: Der brauch' wohl mal eine auf die Fontanelle!"


Und Kiezverbot hätt's auch gegeben.

Du Leichtmatrose.
« Last Edit: 24.07.2025 20:19 von tigertom »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17090 am: 24.07.2025 21:04 »
Zitat
Als Beispiele genannt werden dabei unter anderem "hohes Grundgehalt, unentgeltliche Unterkunft, freie Heilfürsorge, kostengünstige Verpflegung, kostenloses Bahnfahren". Und die Teilerstattung der Kosten für den Autoführerschein.

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bundeswehr-neuer-wehrdienst-reform-pistorius-100.html


Na da bin ich mal gespannt was mit einem hohen Grundgehalt gemeint ist. Der Abstand zwischen den unteren Besoldungsgruppen der jeweiligen Dienstgrade beträgt teilweise nicht mal 50€.
« Last Edit: 24.07.2025 21:12 von PolareuD »

Arwen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17091 am: 24.07.2025 21:44 »
Damit sind 2000 Euro , netto gemeint.
Deine Quelle vor 10 Tagen

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17092 am: 24.07.2025 22:14 »
Damit sind 2000 Euro , netto gemeint.
Deine Quelle vor 10 Tagen

A3/1 mit StKl. I wäre jetzt schon mehr als 2.000€ netto.

Was meinst du mit meine Quelle von vor 10 Tagen?

Arwen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17093 am: 24.07.2025 22:18 »
Es geht um Wehrpflicht und nicht um Zeit- oder Berufssoldaten.
ZDF-heute und heutejournal.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17094 am: 24.07.2025 22:35 »
Es geht um Wehrpflicht und nicht um Zeit- oder Berufssoldaten.
ZDF-heute und heutejournal.

Ich habe die Quellenlage jetzt nicht gecheckt, aber als Anreiz den Wehrpflichtigen mehr zu zahlen, als dem niedrigsten Mannschaftsgrad der Zeit- und Berufssoldaten, wäre wieder einmal bezeichnend. Genauso wie es den A3er immer noch gibt und dieser als möglicher Alleinverdiener netto unter den Regelsätzen für vier Familienmitgliedern im Bürgergeld liegt (und da ist die Übernahme der KdU und der Heizkostenzuschuss noch nicht einmal in Ansatz gebracht) und das niemand beim Dienstherren zu stören scheint. Nein sogar versucht wird, diesen Umstand zu kaschieren, indem die Besoldungsstufe gestrichen wird und die Dienstposteninhaber leistungslos befördert werden - außer bei der Bundeswehr, weil es da sonst das Struktur- und Befehlsgefüge durcheinander bringen würde.

Arwen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17095 am: 24.07.2025 22:43 »
Ja  richtig,  aber die Pläne sind so.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17096 am: 25.07.2025 07:13 »
Zitat
  Und die Teilerstattung der Kosten für den Autoführerschein.

Weil ja alle wegen der hohen Mieten schimpfen. Die Kosten für Führerscheine sind ein weiteres Beispiel. Oder der aktuelle Gebrauchtwagenmarkt.

Knecht

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« Antwort #17097 am: 25.07.2025 07:14 »
Zitat
  Und die Teilerstattung der Kosten für den Autoführerschein.

Weil ja alle wegen der hohen Mieten schimpfen. Die Kosten für Führerscheine sind ein weiteres Beispiel. Oder der aktuelle Gebrauchtwagenmarkt.

Oder Lebensmittel, oder Streamingdienste, oder Versicherungen... was eigentlich nicht?

LefaxExtra

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« Antwort #17098 am: 25.07.2025 08:52 »
Zitat
  Und die Teilerstattung der Kosten für den Autoführerschein.

Weil ja alle wegen der hohen Mieten schimpfen. Die Kosten für Führerscheine sind ein weiteres Beispiel. Oder der aktuelle Gebrauchtwagenmarkt.

Oder Lebensmittel, oder Streamingdienste, oder Versicherungen... was eigentlich nicht?

Nennt sich Inflation und wird unter anderem forciert durch Geldmengenausweitung in Form der Giralgeldschöpfung, der Schuldenaufnahme der Regierungen (für Firlefanz, Nafris im Knast, wir haben uns alle lieb Gedöns und Radwege in Peru und Geld für den Graichen-Klan und CumEx und linkes politisches Vorfeld durch NGOs und und und) und durch bisherige Krisen, die mit wiederum Geld aus Schuldenaufahme zugeschüttet wurden. (und nebenbei ein Paar dieser Brotkrumen in den Taschen eines Herrn Spahn und Biontec gelandet sind; nur als ein Krisenbeispiel) Ja es wird immer alles teurer und das immer schneller. Gleichzeitig bremst man unsere Besoldungsentwicklung und gießt somit Benzin ins Feuer dieser Entwicklung (das ist das eigentlich Tragische an der Story!). Natürlich sind wir darüber entrüstet und natürlich müssen wir uns so gut es eben geht wehren, aber nach allem was ich in der kurzen Zeit hier gelesen habe sind wir vor Gericht in Deutschland noch eher in Gottes Hand als vor Gott selbst.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17099 am: 25.07.2025 09:43 »
Wochenausblick wieder schön leer.  ;)