Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. .. was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, ... In Kurzform reicht allein diese Passage:
... bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. ...
§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag Gütergemeinschaft
§ 1416 Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen
§ 1419 Ehegatte kann nicht über seinen Anteil ... verfügen ... er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
§ 1420 Verwendung zum Unterhalt Die Einkünfte ... für den Unterhalt der Familie zu verwenden.
usw.
Also ein leicht verständliche juristische Umkehrung des Gesetztestextes. Sprich die Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit zur Überschreitung der Mindestalimentation ist für die verarmenden Beamten verfassungswidrig.
Da hat mal wieder alles Hand und "Stuß", ähm Fuß.
(Stattdessen § 1388 Eintritt der Gütertrennung bzw. § 1414 Eintritt der Gütertrennung)
Danke UNKNOWN für Deine Ansage.
@A9A10A11: Hier im Norden hat im "Großstadtrevier" mal Dirk Matthies, gespielt von Jan Fedder, ermittelt. Fair, Kodderschnauze, geduldig. Wäre er Dir auf Streife begenet, wäre seine Geduld aber irgendwann zuende und sein Befund wäre gewesen: Der brauch' wohl mal eine auf die Fontanelle!"
Und Kiezverbot hätt's auch gegeben.
Du Leichtmatrose.