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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

AlxN:

--- Zitat von: PolareuD am 25.07.2025 10:30 ---Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

--- End quote ---

Hier die offizielle Pressemitteilung dazu:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-greifswald/Aktuelles/?id=212811&processor=processor.sa.pressemitteilung

Die Beschlüsse scheinen in der Rechtsprechungsdatenbank noch nicht veröffentlicht zu sein.

DeGr:
Wäre es eigentlich denkbar, dass das BVerfG in seiner nächsten Entscheidung die im Art. 94 Abs. 4 GG aufgenommene Regelung zur Bindung auslegt und dabei festlegt, dass beispielsweise die aufgestellten neuen Leitsätze unmittelbar für alle Besoldungsgesetzgeber gelten?

PolareuD:

--- Zitat von: AlxN am 25.07.2025 11:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 25.07.2025 10:30 ---Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

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Hier die offizielle Pressemitteilung dazu:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-greifswald/Aktuelles/?id=212811&processor=processor.sa.pressemitteilung

Die Beschlüsse scheinen in der Rechtsprechungsdatenbank noch nicht veröffentlicht zu sein.

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Ist mir etwas schleierhaft wie eine Verletzung des Mindestabstandgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 in M-V keine Auswirkungen auf die höheren Besoldungsgruppen haben soll. Ohne Kenntnis der Klageschrift sowie der Beschlussfassung  des VG Greifswald kann man aber nichts genaueres schreiben.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: PolareuD am 25.07.2025 12:27 ---
--- Zitat von: AlxN am 25.07.2025 11:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 25.07.2025 10:30 ---Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

--- End quote ---

Hier die offizielle Pressemitteilung dazu:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-greifswald/Aktuelles/?id=212811&processor=processor.sa.pressemitteilung

Die Beschlüsse scheinen in der Rechtsprechungsdatenbank noch nicht veröffentlicht zu sein.

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Ist mir etwas schleierhaft wie eine Verletzung des Mindestabstandgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 in M-V keine Auswirkungen auf die höheren Besoldungsgruppen haben soll. Ohne Kenntnis der Klageschrift sowie der Beschlussfassung  des VG Greifswald kann man aber nichts genaueres schreiben.

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Wie ich schon geschrieben habe, ist die Entscheidungsbegründung m.E. in Teilen problematisch oder mindestens eigenweillig, so z.B. in Teilen die Bemessung der Mindestalimentation. Es sollte nicht mehr allzu lange dauern - so gilt es zu vermuten -, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidungen öffentlich stellt.

@ DeGr

Die Besoldungsgesetzgeber sehen sich bereits heute an die entscheiduntragenden Gründe einer Entscheidung gebunden. Dabei sind mindestens Leitsätze ausnahmslos als entscheidungstragend zu begreifen. Das Bundesverfassungsgericht braucht das insofern nicht noch einmal gesondert ausführen, wird aber aus gegebenen Anlass ggf. noch einmal daran erinnern.

Zugleich dürfte es nicht ausgeschlossen sein, dass sich der Senat mit Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG in der angekündigten "Pilotentscheidung" beschäftigen wird, insbesondere sofern hinsichtlich Berlin für die zur Entscheidung stehenden Jahre eine Vollstreckungsanordnung erfolgen sollte. Andererseits ist das neue Verfassungsgut noch jung, sodass m.E. eine umfangreichere Betrachtung des neuen Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG eher noch nicht zu erwarten ist. Denn da von der Auslegung dessen, was Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG heißt und was aus dem Verfassungsgut folgt, beide Senate zukünftig abhängig sein werden, müssen entsprechend neue Ausführungen vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts abgestimmt werden, was mit einem ggf. nicht geringen Zeitaufwand verbunden sein könnte. Insofern halte ich es für noch nicht wahrscheinlich, dass hinsichtlich Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG weitgehendere Ausführungen erfolgen sollten als die, die heute bereits auf der Hand liegen wie bspw., dass alle Verfassungsorgane an entscheidungstragende Gründen gebunden sind.

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