Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
tigertom:
Anscheinend geschehen noch Zeichen und Wunder..
Ich sollte heute wohl Lottospielen gehen..
@Swen: Für das, was Du hier und außerhalb dieses Forums für uns alle tust, bekommst Du meiner Meinung nach nicht genug Anerkennung!
SwenTanortsch:
--- Zitat von: tigertom am 28.07.2025 17:02 ---Anscheinend geschehen noch Zeichen und Wunder..
Ich sollte heute wohl Lottospielen gehen..
@Swen: Für das, was Du hier und außerhalb dieses Forums für uns alle tust, bekommst Du meiner Meinung nach nicht genug Anerkennung!
--- End quote ---
Ach, alles gut, Tom: Ich bin ein hartnäckiger Mensch und genügend intrinsisch motiviert, wenn ich mir ein klares Ziel setze. Step by step. "Kleine Häppchen", sagt bekanntlich Ivan zu Adam im Film um die gleichnamigen Äpfel. Und Ivan hat bekanntlich immer Recht, ergo: "Kleine Häppchen".
@ Nelson
Dir gleichfalls alles Gute!
Ozymandias:
Opsala falsches Thema gepostet.
Was man aber immer im Hinterkopf behalten kann, früher war der Richter der mit dem größten Haus im Dorf, oftmals mit 1 oder mehr Hausangestellten. Einfach mal alte Filme schauen.
Heute nach langer Ausbildung mit 5k in der Mietwohnung. Der Lebensstandard hat deutlich abgenommen, für viele Berufe. Manches ist auch dem technologischen Wandel geschuldet.
Faunus:
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 28.07.2025 14:02 ---
Warum Beamte nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig eher höheres Gehalt zu erhalten haben als adäquate Vergleichsgruppen in der freien Wirtschaft, habe ich doch an den drei Punkten dargestellt. .
--- End quote ---
Ich kritisiere doch den Verantwortungsträger, dass die unteren beiden (einfacher & mittlerer) Dienst scheinbar nicht angemessen alimentiert werden .- und höherer Dienst bei + 3 Kindern etc.
Und korrigiere mich, aber wir diskutieren doch die Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020.
Da ist viel von Vergleichen Inizes/Lebenshaltungskosten/Mieten/usw. die Rede.
Für mich ist das zum Teil gut nachvollziehbar und anderes kann ich nicht einordnen.
Was ich nicht finde ist die Aussage:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 28.07.2025 11:35 --- Diese wird aber im Regelfall eher höher sein als vergleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft.
--- End quote ---
Scheibar habe ich das falsche "Papier" versucht zu verstehen. Wo finde ich diese u.U. verklausulierte Aussage?
--- End quote ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 28.07.2025 16:28 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2025 14:42 ---Wo finde ich diese u.U. verklausulierte Aussage?
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Hierzu ein weiteres beispielhaftes Zitat aus Karlsruhe (https://openjur.de/u/59245.html, Nr. 117):
- "Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht. Hierbei hat der Besoldungsgesetzgeber auch die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen."
Wie du siehst, hat sich Swen den Begriff "überdurchschnittlich qualifiziert" nicht einfach so ausgedacht..
--- End quote ---
Dann ist das aber m.M. nach doch eine recht freizügige Interpretation von "überdurschnittlich qualifiziert" durch Swen:
--- Zitat ---@ Faunus
Ich schreibe in dem von Dir hervorgehobenen Zitat: dass die Alimentation von Richtern, Staatsanwälten und Beamten "im Regelfall eher höher sein als vergleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft" müsse - damit sage ich nicht, dass sie das in jedem Fall sein müssen, sondern dass es
- einen Regelfall gibt, der da lautet,
- dass er eher höher sein müsse als verleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft.
Der Regelfall im öffentlichen Dienst ist das Berufsbeamtentum.
--- End quote ---
Wird alles, was "Vorteile" des Beamtentums beinhaltet kurzer Hand "unterschlagen", um "Spitzengehälter" durchzudrücken? Oder verstehe ich etwas falsch?
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erhielt die Bundeskanzlerin im April 2021 ein Amtsgehalt von 19.121,82 Euro monatlich zuzüglich eines Ortszuschlages von 1200,71 Euro im Monat und einer Dienstaufwandsentschädigung von 12.271 Euro im Jahr.
Mit den Millionengehältern der Vorstände dt. Konzerne kann das Kanzlerdasein nicht mithalten. Müsste es das nach den Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts?
Faunus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 28.07.2025 16:17 ---@ Rentenonkel
Genau deshalb - die Sorge um die qualitativen Standards im Staatsdienst - ist das zentrale Ziel des Bundesverfassungsgerichts, die fiskalisch geprägte Besoldungsbemessung einzuhegen. Entsprechend ging es Andreas Voßkuhle seit 2008 darum, dem Tiger Alimentationsprinzip "Zähne einzuziehen". Jetzt wird er zeigen müssen, dass er nicht aus Papier ist und die Zähne nicht seine dritten.
--- End quote ---
Ich bin zwar nicht Rentenonkel, aber trotzdem:
Haben wir fast 20 Jahre später noch gelebte qualitativen Standards im Staatsdienst?
Und bevor es wieder zu "Neid"-Anschuldigungen kommt: einem (auch ehemaligen) Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes würde ich als Steuerzahler aktuell noch ohne zu zögern eine 6-stelligen monatliche Alimentation als Steuerzahler zugestehen - sofern die paar Plünnen durch Nebentätigkeiten nicht angenommen werden dürfen und - mal von jugendlicher Tollheit abgesehen - ein grundlegendes, gefestigtes demokratischen, ethisches ... Weltbild vorhanden ist, ob jetzt eher etwas konservativer, liberaler oder alternativer... egal. Hauptsache der Macht bewußt, aber die Verantwortung gelebt!
Aber welche Konsequenzen haben Minderleister im Staatsdienst zu befürchten?
Warum ist es für Beamte unverständlich, dass eine Mtgliedschaft in einer Partei nicht möglich ist, deren Programm von bekennenden Rechtsextremisten/Faschisten mitgestaltet wird. Diese Beamten sollen dann Bestenauslese sein?
Da sind zu viele Trittbrettfahrer @SwenTanortsch
Daher auch meine Idee das Beamtentum auf Justiz, Steuerfahndung/Rechnungshof, Polizei und Bundeswehr runterzudrücken und da auch erst mal "Beamte auf Zeit" in allen Bereichen einzuführen. Wenn die Verwaltung streiken kann, dauert halt die Ausstellung eines Passes nicht mehr 6 sondern 8 Monate oder der Gehalt kommt 2 Monate später dafür doppelt, oder Rechnungen werden erst 3 Monate später und nicht nach der 2. Mahnung angewiesen....
Der Bildungssektor (Schulen/Hochschulen) ist schon soweit abgestürzt... der beste Beweis, dass Beamten nicht unbedingt überall das Gelbe vom Ei sind.
Anders: solange nicht die Spreu vom Weizen getrennt wird, halte ich eine Alimentation eher höher als vergleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft für eine Illusion, da mit dem mitgeschleppten (gewollten?) Ballast nicht durchführbar.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass das ein Grund der Richter ist sich zu absentieren zumal die Kienbaumstudie nicht von Beamten im allg. sondern alleine den Vergleich von Richtern & Staatsanwälten zu Gehältern in Grosskanzleien zieht.
Ob ein Sachbearbeiter im Personalwesen eines Konzerns oder mittelständischen Betriebs ein Mehr gegenüber einem verbeamteten Sachbearbeiter im ÖD hat, wage ich übrigens zu bezweifeln.
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