Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855432 times)

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1725 am: 17.09.2022 14:44 »
Man sollte bedenken, dass sich dieser "geleakte" Entwurf in einem sehr frühen Stadium befindet und noch nicht einmal innerhalb des BMI abgestimmt ist. Daher kann sich noch viel daran ändern.

Der Versuch, den Familienzuschlag für Kinderlose zu streichen, gab es schon beim Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, ist aber im Rahmen der Verbandsbeteiligung wieder entfallen.

Die tatsächlichen Höhen des AEZ gestaffelt nach den Mietenstufen, Besoldungsgruppen und ggf. Familienzuschlag wäre wirklich interessant. Ebenso, wie pauschal höhere Erfahrungsstufen mit dem Abstandsgebot zu vereinen sind und ob die mit höherer Erfahrungsstufe eingestellten Beamten dann jahrzehntelang in dieser verbleiben.

Verlierer des Entwurfes scheinen die kinderlosen Beamten in höheren Besoldungsgruppen zu sein. In Bezug auf das Abstandsgebot fraglich, aber auch zur Gewinnung und Haltung von Fachkräften in Hinblick auf den demographischen Wandel und der Konkurrenz des öffentlichen Dienstes mit der Privatwirtschaft.

Es liegt auf der Hand, dass ein solches Anpassungsgesetz niemals einer Prüfung durch das BVerfG standhalten würde. Umso drängender die Frage, ob es im Bund überhaupt Vorlagebeschlüsse gibt.

Weiß das irgendjemand?  :-\

Sofern du damit meinst, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf dem Bundesverfassungsgericht vorab zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt analog einem Vorlagebeschluss eines nationalen Gerichts an den Europäischen Gerichtshof: Nein, das ist nicht vorgesehen. Da wird auf die Rechtskunde auch im Verfassungsrecht der zahlreichen Volljuristen in den Bundesministerien vertraut.

Den Kollegen und Kolleginnen mit einem Uni (Bachelor) Abschluss in Informatik den Bewerbern A10 anzubieten. Die Bewerber in diesem Bereich fragen ja nur noch was die geraucht haben (mehrmals mitbekommen) richtigerweise.
Die A10 ist ja der starren Laufbahnstruktur des Berufsbeamtentums geschuldet.
Um denen mehr anzubieten müsste man also nicht an die Besoldung ran, sondern das ändern.
Was soll man denen anstelle der A10 anbieten?
Bleibt nur EG12-13 als Tarifbeschäftigter plus Zulagen
also 55T€ als Berufsanfänger, 70T nach 3 Jahren not so bad

und wenn es nicht reicht plus außertarifliche Kinderzulage/Ortszulagen etc.

Immer gibt es nach § 43 BBesG die Möglichkeit Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämien zu gewähren.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1726 am: 17.09.2022 15:49 »
Es liegt auf der Hand, dass ein solches Anpassungsgesetz niemals einer Prüfung durch das BVerfG standhalten würde. Umso drängender die Frage, ob es im Bund überhaupt Vorlagebeschlüsse gibt.

Weiß das irgendjemand?  :-\

Sofern du damit meinst, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf dem Bundesverfassungsgericht vorab zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt analog einem Vorlagebeschluss eines nationalen Gerichts an den Europäischen Gerichtshof: Nein, das ist nicht vorgesehen. Da wird auf die Rechtskunde auch im Verfassungsrecht der zahlreichen Volljuristen in den Bundesministerien vertraut.

Das meinte ich nicht. Ich bezog mich auf einen fiktiven Zeitpunkt, an dem der nun offenbar angedachte Entwurf in ein beschlossenes Besoldungsanpassungsgesetz gemündet haben wird, dagegen geklagt worden sein wird und das BVerfG darüber zu befinden haben wird. Jeder der den Beschluss 2 BvL 4/18 gelesen und verstanden hat, wird erkennen, dass es mit diesen elenden Zuschlagslösungen nicht getan ist.

Ich habe allerdings in meiner Wut über diesen Entwurf den falschen Begriff verwendet. Ich meine eine Beschlussvorlage (nicht Vorlagebeschluss) an das BVerfG im Bereich der Bundesbesoldung. Gibt es eine solche? Denn bislang dümpelt das BMI ja ohne konkreten Beschluss zur Bundesbesoldung rum.

Die Rechtskunde der zahlreichen Juristen in den Bundesministerien spreche ich nicht ab. Doch der beste Jurist kann mit der Zielvorgabe der Kostenneutralität kein verfassungskonformens Gesetz ausarbeiten. Und dass es diese Zielvorgabe gibt, wird niemand bestreiten wollen.

So ziemlich jeder hier wird aus es aus dem Arbeitsalltag kennen. Wo das Recht unbequem wird, wird Rechtsbeugung erwartet. So auch aktuell im BMI. Nicht vermittelbar, BMF sagt nein usw....

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1727 am: 17.09.2022 15:53 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1728 am: 17.09.2022 16:21 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

Vielleicht könnte ja hier jemand der den Entwurf bereits hat über die Ausgestaltung des AEZ ein wenig informieren?


Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1730 am: 17.09.2022 16:48 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

Vielleicht könnte ja hier jemand der den Entwurf bereits hat über die Ausgestaltung des AEZ ein wenig informieren?

Ja schnelle Bitte!!! Wer hat diesen Entwurf  bitte posten!, schnell wir wollen alle schnell hier lesen - ach nee besser doch nicht, in der Psychologie sagt ma ja je mehr man etwas will, desto weniger wird es gelingen :-D

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1731 am: 17.09.2022 16:54 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

Vielleicht könnte ja hier jemand der den Entwurf bereits hat über die Ausgestaltung des AEZ ein wenig informieren?

Ja schnelle Bitte!!! Wer hat diesen Entwurf  bitte posten!, schnell wir wollen alle schnell hier lesen - ach nee besser doch nicht, in der Psychologie sagt ma ja je mehr man etwas will, desto weniger wird es gelingen :-D

Ach Kimbo als A13gd mit Zulage muss es doch reichen. Da stinkt man also A11er ab. DESHALB AB ZU KIMBO INS MINISTERIUM?  ;D! Habt ihr noch DP frei?  8)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1732 am: 17.09.2022 17:19 »
@beamtenmichel: Besorgen Sie sich einfach ein SPD-Parteibuch und versuchen Sie es im Verteidigungsministerium.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1733 am: 17.09.2022 19:02 »
Fraglich ist tatsächlich wie hoch der AEZ (regionaler Ergänzungszuschlag) mit einem Kind (mietenstufe 7) sein wird.

Gedanken hierzu?

Vielleicht könnte ja hier jemand der den Entwurf bereits hat über die Ausgestaltung des AEZ ein wenig informieren?

Ja schnelle Bitte!!! Wer hat diesen Entwurf  bitte posten!, schnell wir wollen alle schnell hier lesen - ach nee besser doch nicht, in der Psychologie sagt ma ja je mehr man etwas will, desto weniger wird es gelingen :-D

Ach Kimbo als A13gd mit Zulage muss es doch reichen. Da stinkt man also A11er ab. DESHALB AB ZU KIMBO INS MINISTERIUM?  ;D! Habt ihr noch DP frei?  8)

Ministerialzulage :.D ohne Parteibuch aber liebäugle mit den Linken hahaaa

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1734 am: 18.09.2022 13:17 »
Es ist schon witzig anzusehen, wie krampfhaft sich der Dienstherr um das einfachste Element der Besoldung drückt:

  -  Tabellenwirksamme Erhöhung -

Das werden junge Beamte schmerzlich erfahren müssen - die Besoldung sinkt nämlich prozentual gesehen über die Jahre.

Bin ja mal auf unsere Beamtenverbände gespannt.


Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1735 am: 18.09.2022 14:01 »
Es ist schon witzig anzusehen, wie krampfhaft sich der Dienstherr um das einfachste Element der Besoldung drückt:

  -  Tabellenwirksamme Erhöhung -

Das werden junge Beamte schmerzlich erfahren müssen - die Besoldung sinkt nämlich prozentual gesehen über die Jahre.

Bin ja mal auf unsere Beamtenverbände gespannt.


Das sehe ich genauso wie Pendler. Man könnte sich einfach nur aufregen über den Dienstherr. In Zeiten von Inflationen an die 9% nicht mal den Respekt für seine "Belegschaft" übrig zu haben und zumindest 6 - 7 % tabellenwirksam zu erhöhen. Von 8 % plus kann man ja sowieso nicht ausgehen.

Und ihre Einmalzahlung, die weder pensionswirksam noch sonst etwas ist können sie sich gerne sonst wo hinstecken.

Vielleicht sollte man auch seine Arbeitsleistung dementsprechend um die entsprechende Prozentzahl "anpassen". Und ja Beamte werden nicht für die Arbeit bezahlt. Ihr wisst aber wie das gemeint ist.

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1736 am: 18.09.2022 14:47 »
Ganz einfache Mathematik: Ich bekomme 1000 Euro Bezüge. Butter kostet jetzt 30 % mehr. Dann bekomme ich für 1 Jahr eine Einmalzahlung von 100 Euro monatlich als Inflationsausgleich. Also 1100 Euro. Nach 1 Jahr bekomme ich wieder 1000 Euro. Nur die Butter kostet immernoch 30 % mehr. Die Inflation wird auch nicht weggehen. Das würde nämlich Deflation vorraussetzen. Der Sockel bleibt also. Aber Hauptsache wir haben im Winter max 19 Grad im Büro. Während der Hartz4/Bürgergeld Bezieher bei 24 Grad im TShirt auf der Couch liegt. Gas-, Stromrechnung bezahlt von uns. Warum man da nicht auch eine Grenze einzieht verstehe ich übrigens nicht. Z.B. 110% vom Durchschnittsverbrauch. Rest selber zahlen. Gut wie weit wir mitlerweile in der Leistungsgesellschaft gekommen sind. Aber wie sagte der Olaf Scholz letztens:" Es ist gut in einem wirtschaftlich starken Sozialstaat zu leben"

DerZöllner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1737 am: 18.09.2022 15:18 »
Aber Hauptsache wir haben im Winter max 19 Grad im Büro. Während der Hartz4/Bürgergeld Bezieher bei 24 Grad im TShirt auf der Couch liegt. Gas-, Stromrechnung bezahlt von uns. Warum man da nicht auch eine Grenze einzieht verstehe ich übrigens nicht. Z.B. 110% vom Durchschnittsverbrauch. Rest selber zahlen.

Danke, dass sehe ich genauso. Wir im öD werden vom Bund einfach überall nur noch verarscht. Ich sehe es nicht ein meine volle Arbeitsleistung zu erbringen, dass ist es mir nicht mehr wert.
An meiner Dienststelle stehen unter jeden Tisch Heizlüfter, die werde ich in diesem Winter auch wieder nutzen wie die Jahre zuvor. Ich sehe es nicht ein beim arbeiten zu frieren. Sollten die uns jetzt weggenommen werden, werde ich halt öfters mal krank sein wie viele meiner anderen Kollegen.
Habeck, Lindner, Faeserund co. sollten einfach froh sein, dass ich auf Arbeit überhaupt fast immer anwesend bin.Ich mache zwar extra so wenig wie möglich und mache mehr privat Kram als Arbeit, damit mache ich schon trotzdem mehr als mindestens 50 Prozent meiner Kollegen in meiner Dienststelle. Denn dort sind viele andauernd krank und die Arbeiten teilweise noch weniger als ich.
Der Beamtenstatus lohnt sich nur in dem ich möglichst faul bin und alles was möglich ist ausnutze.

flippi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1738 am: 18.09.2022 18:02 »
@DerZöllner: Ich lege Ihnen nahe Ihre Urkunde zeitnah zurückzugeben und aus dem Dienst auszuscheiden, geht ganz einfach. Ich denke jemand wie Sie ist perfekt für die Privatwirtschaft und ein leistungsgerechtes stark bonifiziertes Gehaltssystem gemacht.

Kimonbo

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« Antwort #1739 am: 19.09.2022 08:25 »
@DerZöllner: Ich lege Ihnen nahe Ihre Urkunde zeitnah zurückzugeben und aus dem Dienst auszuscheiden, geht ganz einfach. Ich denke jemand wie Sie ist perfekt für die Privatwirtschaft und ein leistungsgerechtes stark bonifiziertes Gehaltssystem gemacht.

@derZöllner: Ich empfehle, dass du dich zum Bundeskanzler wählen lässt, meine Stimme hast du definitiv, und dann machst du mich zum St  :D ;D