Man sollte bedenken, dass sich dieser "geleakte" Entwurf in einem sehr frühen Stadium befindet und noch nicht einmal innerhalb des BMI abgestimmt ist. Daher kann sich noch viel daran ändern.
Der Versuch, den Familienzuschlag für Kinderlose zu streichen, gab es schon beim Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, ist aber im Rahmen der Verbandsbeteiligung wieder entfallen.
Die tatsächlichen Höhen des AEZ gestaffelt nach den Mietenstufen, Besoldungsgruppen und ggf. Familienzuschlag wäre wirklich interessant. Ebenso, wie pauschal höhere Erfahrungsstufen mit dem Abstandsgebot zu vereinen sind und ob die mit höherer Erfahrungsstufe eingestellten Beamten dann jahrzehntelang in dieser verbleiben.
Verlierer des Entwurfes scheinen die kinderlosen Beamten in höheren Besoldungsgruppen zu sein. In Bezug auf das Abstandsgebot fraglich, aber auch zur Gewinnung und Haltung von Fachkräften in Hinblick auf den demographischen Wandel und der Konkurrenz des öffentlichen Dienstes mit der Privatwirtschaft.
Es liegt auf der Hand, dass ein solches Anpassungsgesetz niemals einer Prüfung durch das BVerfG standhalten würde. Umso drängender die Frage, ob es im Bund überhaupt Vorlagebeschlüsse gibt.
Weiß das irgendjemand?
Sofern du damit meinst, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf dem Bundesverfassungsgericht vorab zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt analog einem Vorlagebeschluss eines nationalen Gerichts an den Europäischen Gerichtshof: Nein, das ist nicht vorgesehen. Da wird auf die Rechtskunde auch im Verfassungsrecht der zahlreichen Volljuristen in den Bundesministerien vertraut.
Den Kollegen und Kolleginnen mit einem Uni (Bachelor) Abschluss in Informatik den Bewerbern A10 anzubieten. Die Bewerber in diesem Bereich fragen ja nur noch was die geraucht haben (mehrmals mitbekommen) richtigerweise.
Die A10 ist ja der starren Laufbahnstruktur des Berufsbeamtentums geschuldet.
Um denen mehr anzubieten müsste man also nicht an die Besoldung ran, sondern das ändern.
Was soll man denen anstelle der A10 anbieten?
Bleibt nur EG12-13 als Tarifbeschäftigter plus Zulagen
also 55T€ als Berufsanfänger, 70T nach 3 Jahren not so bad
und wenn es nicht reicht plus außertarifliche Kinderzulage/Ortszulagen etc.
Immer gibt es nach § 43 BBesG die Möglichkeit Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämien zu gewähren.