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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.08.2025 14:15 ---Du kannst Dir alles vorstellen, Verwaltungsgedöns, weil Du nicht weißt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Es entscheidet nicht ein Richter über die anhängigen Normenkontrollverfahren, sondern der aus acht Richtern bestehende zuständige Senat, in unserem Fall der Zweite Senat. Über die mittlerweile über 70 anhängigen Verfahren wird weiterhin der dann personell neue zusammengesetzte Zweite Senat entscheiden, wobei ein nicht geringer Teil dieser Verfahren zwischenzeitlich insofern zur Entscheidung vorbereitet worden ist, als dass hier den anderen Verfassungsorganen bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist. Auch dürfte der Zweite Senat mit den angekündigten Entscheidungen seine seit 2012 fortentwickelte neue Dogmatik zum Besoldungsrecht in einem weitgehenden Maße abschließen, die im weitgehenden Maße die Grundlage für die genannten anhängigen Verfahren sein wird. Auch das wird zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, nicht zuletzt, weil es dann bis zu einem gewissen Grad keinen sachlichen Grund gibt, jene Beschleunigung dann nicht zu vollziehen, wobei ein tatsächliches Problem die Auswahl der hohen Anzahl anhängiger Verfahren sein dürfte. Spätestens im März des nächsten Jahres werden wir sehen, wie stark die Beschleunigung wirken wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschau für das Jahr 2026 bekanntgeben wird, sofern der Senat bis dahin nicht über bislang nicht angekündigte Verfahren entscheiden wird.

Eine Art einfachen Cut wird's in den angekündigten Entscheidungen nicht geben; insbesondere die Berliner Pilotentscheidung wird in einigen Punkten recht komplex werden. Davon ist zumindest auszugehen.

--- End quote ---

Danke für die gewohnt solide Einordnung.

tigertom:

--- Zitat von: bebolus am 03.08.2025 14:13 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---
Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

--- End quote ---

Für alleinstehende Personen, die Bürgergeld beziehen, beträgt der Regelsatz derzeit 563 Euro pro Monat. Ich denke "lustig" fände das kein Beamter..

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Ach.. Muss der Bürgergeldempfänger von den 563 EUR noch Miete, Energie und Gesundheit bezahlen? Autsch.. Oder.. Ist es eventuell so:
Die 563 EUR sind frei zur Verfügung. Wohnraum ist bereits bezahlt, Gesundheit auch, Energie und alles, was man sonst so braucht, auch. Meines Wissens gibt es sogar Bekleidungszuschuss. Die 563 sind für Essen und "Spaß".

In welchen Ländern bekommt man eine Dach-überm-Kopf-medizinische Versorgung-Stromkosten-sind-egal-563-EUR-Taschengeld-Flatrate für 0 Gegenleistung?

Ich meine damit nicht Mutter Beimer, die aus einer Not heraus für einen gewissen Zeitraum leider vorübergehend Bürgergeld beziehen muss, sondern vor Allem den Bezieherkreis, die dies seit Jahren als Lebensmodell fährt und NICHT sanktioniert werden.

Typ Arno Dübel genauso wie Mr. Cashmoney (inkl. seiner 24  Kinder, die beziehen, aber nicht mal in D leben, aber anerkannt sind).

Übrigens: Bürgergelkosten steigen auf 47 Mrd.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 15:47 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.08.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

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Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

--- End quote ---

Abwarten. Hergebracht bedeutet althergebracht. Wir haben keinen Kaiser mehr. Die Familie hat schlicht nicht mehr nur einen Versorger. Alles unterliegt einem Wandel und das Bild, wonach ein Beamter einen Partner und zwei Kinder ernähren muss, wurde bereits aufgeweicht. Es wird auch noch weiter aufgeweicht werden.

Das althergebrachte Bild ist vielleicht noch bei Polizisten oder Soldaten etc. teilweise nachvollziehbar. Aber wo ist der Unterschied bei einem angestellten oder verbeamteten Lehrer? Kommt der Lehrer bei Unruhen, Terroranschlag oder im Spannungsfall für mehrere Tage oder Wochen nicht mehr nach Hause? Geht der Lehrer nach Kabul und evakuiert über Wochen Personal? Das Beamtentum unterliegt einem zeitlichen Wandel. Wie Postbeamte und Bahnbeamte werden auch verbeamtete Lehrer etc aussterben. Und mit diesem Wandel wird auch ein Wandel der hergebrachten Grundsätze einhergehen.

--- End quote ---

Du vermischst in meinen Augen zwei unterschiedliche Fragestellungen:

1.) Müssen alle heute durch Beamte besetzten Stellen (in Schulen/Verwaltungen/etc.) bis in alle Ewigkeit zwingend weiter durch Beamte besetzt werden? -> Vermutlich nicht, siehe u.a. Swens kürzliche Ausführungen zum Thema.

2.) Gilt für alle heutigen Beamten eine Art "Bestandsschutz", gegebenenfalls mit gewissen Einschränkungen? -> Die Antwort findet sich in Art. 33 unseres Grundgesetzes: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.08.2025 17:04 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 15:47 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.08.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

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Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

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Abwarten. Hergebracht bedeutet althergebracht. Wir haben keinen Kaiser mehr. Die Familie hat schlicht nicht mehr nur einen Versorger. Alles unterliegt einem Wandel und das Bild, wonach ein Beamter einen Partner und zwei Kinder ernähren muss, wurde bereits aufgeweicht. Es wird auch noch weiter aufgeweicht werden.

Das althergebrachte Bild ist vielleicht noch bei Polizisten oder Soldaten etc. teilweise nachvollziehbar. Aber wo ist der Unterschied bei einem angestellten oder verbeamteten Lehrer? Kommt der Lehrer bei Unruhen, Terroranschlag oder im Spannungsfall für mehrere Tage oder Wochen nicht mehr nach Hause? Geht der Lehrer nach Kabul und evakuiert über Wochen Personal? Das Beamtentum unterliegt einem zeitlichen Wandel. Wie Postbeamte und Bahnbeamte werden auch verbeamtete Lehrer etc aussterben. Und mit diesem Wandel wird auch ein Wandel der hergebrachten Grundsätze einhergehen.

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Du vermischst in meinen Augen zwei unterschiedliche Fragestellungen:

1.) Müssen alle heute durch Beamte besetzten Stellen (in Schulen/Verwaltungen/etc.) bis in alle Ewigkeit zwingend weiter durch Beamte besetzt werden? -> Vermutlich nicht, siehe u.a. Swens kürzliche Ausführungen zum Thema.

2.) Gilt für alle heutigen Beamten eine Art "Bestandsschutz", gegebenenfalls mit gewissen Einschränkungen? -> Die Antwort findet sich in Art. 33 unseres Grundgesetzes: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

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Volle Zustimmung. Ich habe es vermischt. Volle Zustimmung auch beim letzten Satz. Die Fortentwicklung ist es, auf die ich abziele. Und Faktoren von 1955 sind hierbei sicher weniger zu gewichten als Faktoren von 2025.

Rheini:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 15:47 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.08.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 03.08.2025 13:28 ---Lustig wäre auch einfach eine Art Cut: Grundgehalt der niedrigsten Besoldubgsgruppe 15% über Bürgergeld. Aber nur für den einzelnen Beamten, nicht für eine ganzeFamilie. Für die Familie dann ausnahmslos alles über Zuschläge.

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Zum Glück gibt es die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" (Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, Leistungsprinzip, usw. usf.), die solch einen hypothetischen Unsinn von vornherein verunmöglichen..

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Abwarten. Hergebracht bedeutet althergebracht. Wir haben keinen Kaiser mehr. Die Familie hat schlicht nicht mehr nur einen Versorger. Alles unterliegt einem Wandel und das Bild, wonach ein Beamter einen Partner und zwei Kinder ernähren muss, wurde bereits aufgeweicht. Es wird auch noch weiter aufgeweicht werden.

Das althergebrachte Bild ist vielleicht noch bei Polizisten oder Soldaten etc. teilweise nachvollziehbar. Aber wo ist der Unterschied bei einem angestellten oder verbeamteten Lehrer? Kommt der Lehrer bei Unruhen, Terroranschlag oder im Spannungsfall für mehrere Tage oder Wochen nicht mehr nach Hause? Geht der Lehrer nach Kabul und evakuiert über Wochen Personal? Das Beamtentum unterliegt einem zeitlichen Wandel. Wie Postbeamte und Bahnbeamte werden auch verbeamtete Lehrer etc aussterben. Und mit diesem Wandel wird auch ein Wandel der hergebrachten Grundsätze einhergehen.

Das Problem hier ist, dass 99 Prozent der Beamten nicht in der Lage sind, sich selbst und die Sinnhaftigkeit ihres Beamtenstatus kritisch zu hinterfragen. Ich vermute, dass diese Quote bei Verfassungsrichtern niedriger ist. Einem Verfassungsrichter traue ich tendenziell eher zu, eine Entscheidung zu treffen, die zu seinen eigenen Lasten geht.

Meine Meinung ist, dass die niedrigen Besoldubgsgruppen lächerlich wenig Geld erhalten haben. Dies wurde teilweise ausgebessert und muss weiter ausgebessert werden. Aber die höheren Besoldubgsgruppen? Ich kenne Leute, die sind A11 und A12, über 50 Jahre alt und ohne Kinder. Die arbeiten aus Faulheit nur Teilzeit und jammern dass sie zu wenig Geld bekommen. Und ja ich weiß, Staatsanwälte und Richter würden in der freien Wirtschaft viel mehr Geld bekommen. Ja verdammt, dann sollen sie doch wechseln. Wenn kein Nachwuchs mehr kommt, werden die R Besoldungen schon entsprechend angepasst. Bekommen wir bei den Richtern und Staatsanwälten denn wirklich die besten Studenten? Von den Noten her sicher, aber menschlich? Sind es womöglich auch viele Studenten, die dem Druck in den Kanzleien und der freien Marktwirtschaft bewusst ausweichen und sich mit weniger Geld in einer Behörde zufrieden geben? Menschen die ängstlich sind und unkündbar sein wollen? Menschen die abgesichert sein wollen?

Ich hoffe selbst auch auf fette Nachzahlungen und habe damals finanziell wirklich gelitten. Inzwischen bin ich selbst in einer höheren Besoldubgsgruppe und es reicht dicke für ein würdiges Leben. Die 15 Prozent zur Grundsicherung würde ich vermutlich noch knapp reißen. Aber liegt das an meinem niedrigen Gehalt oder an den vollkommen schwachsinnig hohen Sozialleistungen und dem Umstand, dass ich alleine mit einer vierköpfigen Familie verglichen werde?

Nur mal als Denkanstoß: Eine Bekannte ist als Dozentin an einer Schule für Beamtennachwuchs tätig. Sie hat einen Master und unterrichtet den Nachwuchs als E11. Der Nachwuchs kommt mit A7 aus der Schule und hat netto über 200 Euro mehr auf der Bezügemitteilung. Hand aufs Herz, dass kann nicht fair sein.

--- End quote ---

Wenn ich Dir folgen soll musst Du mir aber auch die Frage beantworten, was bri den Pflichten nicht mehr Zeitgemäss ist und im gleichen Zuge geschliffen wird.

Oder ist das einseitig?

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