Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6471949 times)

LefaxExtra

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17385 am: 06.08.2025 13:36 »
Zwischen einem Zufall und einem Plagiat ist allerdings ein offensichtlich beträchtliche Bandbreite gegeben

Wenn ein Zufall von allen dreien ausgeschlossen wird, macht das ein Plagiat nur wahrscheinlicher und schafft mit Sicherheit keine "Luft" nach oben.

Wer gute wissenschaftliche Praxis vollzieht, stellt entsprechend nicht nur Auflistungen in den Raum, sondern weist sie hinreichend nach. Wo ist nun dieser Nachweis?

Schlussendlich wird das nun ja jeder erwarten. Einen Nachweis. Aber mit dem "Preview" welches nicht zu kritisieren ist bin ich schonmal vorab zufrieden. Fr. Gersdorf geht auch rechtlich gegen ihn vor. Interessant wäre ja dann gerichtlich bescheinigt zu bekommen wissenschaftlich unlauter gearbeitet zu haben. Also SIE nicht ER. lol

Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?

Welchen Zweck verfolgte die SPD mit dem stur wiederholten festhalten an Frau Gersdorf trotz aller Kritik?
Das ist die wichtigere der beiden Fragen, weil sie zuerst im Raum stand.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 390
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17386 am: 06.08.2025 13:38 »
Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?
Für mich persönlich sieht es so aus, als ob ihn Plagiate stören.
Denn, wohl gemerkt, ich verfolge nicht alle Fälle, nimmt er sich die Dissertationen von Politikern aller Parteien vor.
Augenscheinlich kann ich hier also keine politische Richtung erkennen.

Ich habe auch kein Problem mit, wenn er damit Geld verdient oder Spenden bekommt.
Solange zum Schluß sich die Wahrheit auch bestätigt, halte ich es auch nicht für problematisch, wenn er einen Auftrag bekommt einen politischen Gegner zu überführen.

Denn wenn man es genau nimmt, erfüllt das Plagiat durchaus den Straftatbestand.
Entweder das unerlaubte "klauen" von geistigen Eigentum oder die falsche Versicherung an Eides statt.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wo die Grenze zwischen kopieren, falsches zitieren etc liegen, aber man kann durchaus zur Überzeugung kommen, das hier zumindest der Anfangsverdacht, einer Straftat vorliegt.

Kommst du in eine Verkehrskontrolle und machst einen Drogenschnelltest der falsch posistiv ausfällt (und ja das kommt doch durchaus öfters vor) wird ja auch nicht gewartet bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.

Du wirst in der Presse genannt, ja zwar nicht mit Namen, aber gerade im Dorf oder Kleinstadt wirst du relativ schnell als Drogenkonsument geoutet, denn aufgrund des falsch positiven Ergebnisses  ist erstmal deine Fahrerlaubnis weg und der Führerschein beschlagnahmt/sichergestellt.

Dieser kann aber nicht mal etwas dafür, die gleichen Textpassagen sind aber wie gesagt im Gegensatz dazu nicht durch Zufall entstanden.

LefaxExtra

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17387 am: 06.08.2025 13:57 »
Eine ganze Wand voll arschverletztem Text eines Sympathisanten ohne Aussage aber mit viel peinlicher Wortklauberei

Könnte man bei den aktuellen Plagiatsvorwürfen ebenso behaupten, wenn man sich nachweislich reale Plagiatsaffären (z.B. Guttenberg) betrachtet. Du wirst inzw. immer zu jedem Thema Hochschullehrer finden, die ihre Meinung für wichtig genug halten, um diese von sich zu geben - ob dann gegen oder für... so what.
Solange die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt ist das alles nur heiße Luft und schadet uns allen.

Wir machen es einfach wie beim neuen Disziplinarrecht für die Beamten. Erstmal mit Schmutz schmeißen, bei demjenigen, der dann noch steht, kann man dann ja vertieft in die Materie einsteigen.

Zwei Ansichten und meine Frage:
Wem nützt dieser Plagiatsvorwurf?

Dissertationen leben davon andere zu zitieren, um die vorhandene Ergebnisse/Lehrmeinung/was-auch-immer- andere zum vorliegenden Thema beigetragen haben zusammengefasst darzustellen bevor eigene Leistungen/Ergebnisse in der Arbeit zu präsentieren. Dazu müssen natürlich die Quelle entsprechend hinterlegt sein.

Bei einem eindeutigen Fall wie Guttenberg war bereits das Vorwort komplett übernommen (Quelle: Wikipedia) es waren ganze Textpassagen abgeschrieben mit unsauberen bis keinen Quellenangaben (Quelle: Wikipedia) und das haben Studis und andere Promovierende zu dem Thema bei Ihren Arbeiten entdeckt.
Oder Dr. S. Weber selbst, bei dem ein Lehrer ca. die Hälfte seiner Dissertation weitgehend wörtlich aus Webers eigener Dissertation übernommen hatte (Quelle: Wikipedia). Inzw. bekommt der Mann pro Plagiatsprüfung nach eigenen Aussagen 3000 EUR (Quelle: Wikipedia)und bei 500 Überprüfungen wurden 13 Personen der Titel entzogen.
Sind 2,6 % viel oder wenig?

Auch frage ich mich, wie viele Dissertationen, Habilitationsschriften und Veröffentlichungen
im Dunstkreis vom Thema "Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip" seit 1957 (Gründungsjahr der Dt. Bundesbank) bereits veröffentlicht wurden, so dass sich Satzkonstruktionen zwangsläufig wiederfinden.
Auch die Deutsche Sprache hat nur eine bestimmte Anzahl von Wörtern sowie schränkt das jeweilige Klientel ja auch nochmal durch genutzte Fachsprache die Nutzung der Wörter ein.

"Der Hauptzweck einer Doktorarbeit, auch Dissertation genannt, ist der Nachweis der Fähigkeit, selbstständig wissenschaftlich zu forschen und neue Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema zu generieren." - GoogleAI

Da reicht es ja wohl aus 99% Zitaten, Nachweisen und Forschungen anderer einen einzelnen originären Gedanken zu generieren, oder etwa nicht? Da besteht dann auch kein Druck zu schummeln. Und Software für ordentliches Zitieren gibts ja auch (Zotero zum Beispiel). Also fällt die Brainpower nur an fürs eigentliche Zusammentragen und Nachdenken über das Originäre.

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,619
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17388 am: 06.08.2025 14:13 »
Beantworte mir mal die Frage, Alex: Welchen Zweck verfolgt Weber Deiner Meinung nach mit diesem nun wiederholten Vorgehen?
Für mich persönlich sieht es so aus, als ob ihn Plagiate stören.
Denn, wohl gemerkt, ich verfolge nicht alle Fälle, nimmt er sich die Dissertationen von Politikern aller Parteien vor.
Augenscheinlich kann ich hier also keine politische Richtung erkennen.

Ich habe auch kein Problem mit, wenn er damit Geld verdient oder Spenden bekommt.
Solange zum Schluß sich die Wahrheit auch bestätigt, halte ich es auch nicht für problematisch, wenn er einen Auftrag bekommt einen politischen Gegner zu überführen.

Denn wenn man es genau nimmt, erfüllt das Plagiat durchaus den Straftatbestand.
Entweder das unerlaubte "klauen" von geistigen Eigentum oder die falsche Versicherung an Eides statt.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wo die Grenze zwischen kopieren, falsches zitieren etc liegen, aber man kann durchaus zur Überzeugung kommen, das hier zumindest der Anfangsverdacht, einer Straftat vorliegt.

Kommst du in eine Verkehrskontrolle und machst einen Drogenschnelltest der falsch posistiv ausfällt (und ja das kommt doch durchaus öfters vor) wird ja auch nicht gewartet bis das Ergebnis der Blutprobe da ist.

Du wirst in der Presse genannt, ja zwar nicht mit Namen, aber gerade im Dorf oder Kleinstadt wirst du relativ schnell als Drogenkonsument geoutet, denn aufgrund des falsch positiven Ergebnisses  ist erstmal deine Fahrerlaubnis weg und der Führerschein beschlagnahmt/sichergestellt.

Dieser kann aber nicht mal etwas dafür, die gleichen Textpassagen sind aber wie gesagt im Gegensatz dazu nicht durch Zufall entstanden.

Das Beispiel der Verkehrskontrolle ist für unseren Fall nicht korrekt gewählt, Alex. Es müsste hier lauten:

Es kommt jemand in die Verkehrskontrolle, dabei wird kein Drogenschnelltest durchgeführt, sondern der Verkehrspolizist schaut dem Verkehrsteilnehmer in die Augen, kommt zu dem Schluss, dass diese verschwommen seien und hier also ein Drogenmissbrauch vorliegen muss, den er ahndet, wobei er offen lässt, ob hier eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, während die Pressestelle der Polizei am nächsten Tag mitteilt, dass der bekannte Verkehrsteilnehmer wegen Drogenmissbrauchs im Straßenverkehr kontrolliert und entsprechend überführt worden sei, die Schwere der Tat sei eindeutig, werde aber nicht genannt, und zwar nicht, weil man die Persönlichkeitsrechte des Verkehrsteilnehmers schützen wolle, sondern weil der Fall eindeutig sei, weshalb man auch umgehend das Gespräch mit den Medien suche, um klarzustellen, was die Sachlage sei, nämlich eine eindeutige. Wenn der Verkehrsteilnehmer das anders sehen würde, könne er sich einen Anwalt nehmen und den Nachweis führen, dass er im eindeutigen Fall weniger bis gar nicht eindeutig gehandelt habe. Darüber hinaus habe derselbe Verkehrspolizist denselben Verkehrsteilnehmer bereits in der Vergangenheit ebenso eindeutig des Drogenmissbrauches überführt, da er hier über lange Erfahrung verfüge, worauf auch deshalb noch einmal von der Pressestelle hingewiesen werde.

Ich gehe davon aus, dass Stefan Webers Lieblingsbuch Kafkas Schloss ist, und wünsche Dir, dass Du diese Verkehrskontrolle und ihre Folgen nicht selbst erleben musst.

Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen würde, würde sich die Staatsanwaltschaft verpflichtet sehen, diesem nachzugehen. Wieso kommt sie Deiner Meinung nach nicht ihrer Pflicht nach?

MechAllg1103

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17389 am: 06.08.2025 14:57 »
Mal eine ganz doofe Frage...
Ich nutze dieses Forum um Neuigkeiten über die aA zu verfolgen.
Können wir für off-topic, wie z.B. Plagiatssachen einen eigenen Thread aufmachen?
Es bringt mich nichts im Thema aA belesen zu bleiben und auf Stand, wenn ich mich seitenlang durch off-topic-Beiträge wühlen muss.

Dankeschön.

Dunkelbunter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 155
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17390 am: 06.08.2025 14:59 »
Mal eine ganz doofe Frage...
Ich nutze dieses Forum um Neuigkeiten über die aA zu verfolgen.
Können wir für off-topic, wie z.B. Plagiatssachen einen eigenen Thread aufmachen?
Es bringt mich nichts im Thema aA belesen zu bleiben und auf Stand, wenn ich mich seitenlang durch off-topic-Beiträge wühlen muss.

Dankeschön.

Bekomme auch ständig Emails, dass es neue Beiträge gibt.
Dieses Off-Topic nimmt schon Ausmaße an, welche nicht mehr schön sind.

gio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17391 am: 06.08.2025 15:02 »
zurück zum Thema, auf der Homepage DBB zu finden:

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/epaper/2025/dbb_magazin_25_07/7/

Zitat
An die Bundesregierung richtete der neue dbb Chef die Forderung, umgehend in die Sacharbeit einzusteigen.
Geyer: „Wir haben einiges zu tun: Der Bund schuldet seinen Beamtinnen und Beamten weiter die zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses vom Frühjahr, die lange überfällige Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung bei den Bundesbeamten auf 41 Stunden und die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur amtsangemessenen Alimentation, um nur drei zentrale Themen zu nennen…“

Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), der auf dem Bundeshauptvorstand zu Gast war, unterstrich in seiner Rede: „Die Übertragung ist auch unser Ziel.“ Mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation signalisierte Dobrindt, eher nicht auf den bisherigen Entwurf der Bundesregierung zurück greifen zu wollen, das Thema jedoch bald „erfolgreich und im Sinne der Beschäftigten“ zu erledigen. „Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit des Staates in den kommenden Jahrzehnten“, so Dobrindt.


Genau, der Kommentar ist untergegangen... weiter mit aA

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 709
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17392 am: 06.08.2025 15:42 »
Welchen Zweck verfolgte die SPD mit dem stur wiederholten festhalten an Frau Gersdorf trotz aller Kritik?

Reden wir hier von (1) fundierter, nachvollziehbarer und faktenbasierter Kritik, aus der berechtigte Zweifel an der Eignung für das Amt resultieren oder von (2) haltlosen, diffamierenden und unsachlichen Unterstellungen, deren einziges Ziel die Diskreditierung der Person darstellt?

Ich persönlich kann es nicht vollumfänglich beurteilen, unter anderem da ich kein Jurist bin. Wäre ich gezwungen zu wetten, würde ich mein Geld jedoch vermutlich eher auf (2) setzen..

Lord of the Vast

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17393 am: 06.08.2025 15:48 »
Die gesamte Diskussion ist meines Erachtens viel zu emotional. Die meisten haben noch die Diskussion zu den politischen Ansichten von Frau Brosius-Gersdorf lebhaft vor Augen und sind - je nach eigener politischer Couleur - Gegner oder Befürworter. Die Plagiats-Diskussion kam möglicherweise dem ein oder anderen sehr gelegen, ist aber ein anderes Thema. Hiervon muss man sich doch einmal lösen und versuchen die Diskussion objektiv zu bewerten. Ich habe mir die Textpassagen angesehen. Was ich gesehen habe, gefällt mir nicht. Der Verdacht, dass entweder Frau Brosius-Gersdorf oder Herr Gersdorf plagatiert haben, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Ich finde es auch nicht verwerflich, wenn eine entsprechende Verdachtsberichterstattung stattfindet. Für Herr Weber ist die Öffentlichkeit die einzige Möglichkeit eine mehr oder weniger ernsthafte Befassung mit den Vorwürfen zu erzwingen. Die aller meisten Medien agieren nach meinem Dafürhalten sehr vorsichtig.

Letztlich geht es doch um eine freie Wahl. Ich würde Frau Brosius-Gersdorf unter diesen Umständen nicht wählen wollen. Und ich bilde mir ein, dass ich das genauso sehen würde, wenn es um eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten ginge, der/die mir politisch mehr zusagen würde ;)

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 717
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17394 am: 06.08.2025 16:14 »
Ich habe mir die Textpassagen angesehen. Was ich gesehen habe, gefällt mir nicht.

Die Stellen würden mich interessieren. Das was ich bisher gesehen habe, lässt eher Erinnerungen an Voltaires Gebet aufkommen.... ähnlich wie das Verhalten mancher Nutzer hier.

Lord of the Vast

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17395 am: 06.08.2025 17:15 »
Ich habe mir die Textpassagen angesehen. Was ich gesehen habe, gefällt mir nicht.

Die Stellen würden mich interessieren. Das was ich bisher gesehen habe, lässt eher Erinnerungen an Voltaires Gebet aufkommen.... ähnlich wie das Verhalten mancher Nutzer hier.

Es ist der Gesamteindruck aus allen von Herr Weber hervorgehobenen Textpassagen der mir nicht gefällt. Augenscheinlich wurde entweder bei ihrer Dissertation oder bei seiner Habilitation teilweise plagatiert. Es sieht so aus, als ob im Text nur recht rudimentär hier und da der Satzbau etwas geändert oder mal ein Synonym verwendet wurde, während einige längere Fußnoten offenbar vollständig per copy & paste (wohl ungeprüft, nämlich in einigen Fällen samt Zitierfehlern) übernommen wurden. Nur rein exemplarisch soll das der verlinkte Textabschnitt zeigen:

https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/08/Dokumentation_Ghostwriting_Plagiate_Doktorarbeit_Frauke_Brosius-Gersdorf_Seite_16-scaled.jpg

Ich finde es ja schon seltsam, sich dafür zu entscheiden nahezu zeitgleich zum nahezu gleichen Thema zu dissertieren bzw. habilitieren.