Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953158 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1740 am: 19.09.2022 12:50 »
Was mich doch einigermaßen irritiert, ist der vermeintliche Status des aktuellen Entwurfs. Hier wurde geschrieben der Entwurf sei noch nicht mal innerhalb des BMI abgestimmt. Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis? Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wäre das doch noch viel zu früh und auch andere Gewerkschaften müssten ihn dann vorliegen haben. Kann mich da jemand aufklären? Besten Dank.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1741 am: 19.09.2022 14:42 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)
« Last Edit: 19.09.2022 14:57 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1742 am: 19.09.2022 14:49 »
Was mich doch einigermaßen irritiert, ist der vermeintliche Status des aktuellen Entwurfs. Hier wurde geschrieben der Entwurf sei noch nicht mal innerhalb des BMI abgestimmt. Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

Weil er, bevor auch nur irgendein StS ihn vorliegen hatte schon aus Abteilung D durchgestochen wurde. Ist heute nicht der ruhigste aller Arbeitstage in dieser Abteilung um es mal so zu sagen...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1743 am: 19.09.2022 15:07 »
Uiuiui. Das riecht nach Ärger. Danke für die Info. :)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1744 am: 19.09.2022 15:28 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

Weil er, bevor auch nur irgendein StS ihn vorliegen hatte schon aus Abteilung D durchgestochen wurde.

Danke, BalBund!

Ausgehend von der Darstellung der GdP sind die enthaltenen Regelungen nicht geeignet eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Wider besseren Wissens!!! Zwei Jahre nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts ist das ein Skandal. Ein anderes Wort fällt mir wirklich nicht ein.

Anstatt jetzt wieder irgendeinen Schuldigen für die Indiskretion zu ermitteln könnte man einfach mal seinen verdammten Job machen und etwas Verfassungskonformes vorlegen.  >:(
« Last Edit: 19.09.2022 15:35 von emdy »

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1745 am: 19.09.2022 15:37 »
und täglich grüßt das Murmeltier !

Also bleibt nichts anderes übrig, als wiederkehrend Jahr für Jahr Widerspruch einzulegen und abzuwarten.

Sind etwaige Ansprüche eigentlich vererbbar?
Bei dem Tempo spielt das bald eine Rolle  ;D

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1746 am: 19.09.2022 17:34 »
Es wird doch sogar nicht genommener Urlaub vererbt, oder?

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1747 am: 19.09.2022 18:19 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)

...und im BMI dürften aufgrund seiner Polizeizuständigkeit einige Mitglieder der GdP sitzen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1748 am: 19.09.2022 19:35 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)

...und im BMI dürften aufgrund seiner Polizeizuständigkeit einige Mitglieder der GdP sitzen.

also so wie es sonst bei der BILD-Zeitung läuft :)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1749 am: 19.09.2022 21:47 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)

...und im BMI dürften aufgrund seiner Polizeizuständigkeit einige Mitglieder der GdP sitzen.

Die leider alles verzögern dadurch. Normales Vorgehen ist, dass der gesamte Entwurf einkassiert wird, wenn sich keine Quelle für das Leck ermitteln lässt alle Beteiligten von der weiteren Bearbeitung abgezogen werden und sich neue Kollegen einarbeiten müssen, was bereits an Vorarbeiten geleistet wurde. Zudem wird die Hausleitung ab dem Moment wo das über die Gewerkschaften Richtung Presse geht besonders drauf achten, mit regelmäßigen Sachstandsberichten, die ebenfalls wieder 2 Arbeitsstunden pro Tag klauen.

Ich denke die Nachfrage beim StS könnte ergeben: "Eigentlich wollten wir den Entwurf unbedingt noch im September vorlegen, allerdings kam es zu einer unerlaubten Weitergabe eines frühen Entwurfsstadiums an Dritte. Aufgrund der Sensibilität des Themas mussten daher organisatorische Änderungen ergriffen werden, welche bedauerlicherweise zu einer unvermeidbaren Verzögerung um einige, wenige Monate führen wird. Wir hoffen, den Entwurf noch vor der Weihnachtspause in die Ressortabstimmung geben zu können, hiernach folgt dann Anfang 2023 hoffentlich die Verbändebeteiligung"

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1750 am: 19.09.2022 22:01 »
Umsetzung mit der Bezügeanpassung September 2023.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1751 am: 19.09.2022 22:12 »
Vielleicht findet sich ja für den neuen Anlauf jemand, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw. die Verfassung unseres Landes achtet.

Bringt uns dieser Post inhaltlich weiter? Nein. Aber ich finde es wichtig, auch die Stimmungslage der Betroffenen hier abzubilden, damit Kolleginnen und Kollegen, die sich neu in die Materie einlesen, nicht den Eindruck bekommen, es sei alles halb so wild. Wir werden verarscht Punkt. Rechtlich ist längst alles gesagt.
« Last Edit: 19.09.2022 22:22 von emdy »

xyz123

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« Antwort #1752 am: 20.09.2022 07:28 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)

...und im BMI dürften aufgrund seiner Polizeizuständigkeit einige Mitglieder der GdP sitzen.

Die leider alles verzögern dadurch. Normales Vorgehen ist, dass der gesamte Entwurf einkassiert wird, wenn sich keine Quelle für das Leck ermitteln lässt alle Beteiligten von der weiteren Bearbeitung abgezogen werden und sich neue Kollegen einarbeiten müssen, was bereits an Vorarbeiten geleistet wurde. Zudem wird die Hausleitung ab dem Moment wo das über die Gewerkschaften Richtung Presse geht besonders drauf achten, mit regelmäßigen Sachstandsberichten, die ebenfalls wieder 2 Arbeitsstunden pro Tag klauen.

Ich denke die Nachfrage beim StS könnte ergeben: "Eigentlich wollten wir den Entwurf unbedingt noch im September vorlegen, allerdings kam es zu einer unerlaubten Weitergabe eines frühen Entwurfsstadiums an Dritte. Aufgrund der Sensibilität des Themas mussten daher organisatorische Änderungen ergriffen werden, welche bedauerlicherweise zu einer unvermeidbaren Verzögerung um einige, wenige Monate führen wird. Wir hoffen, den Entwurf noch vor der Weihnachtspause in die Ressortabstimmung geben zu können, hiernach folgt dann Anfang 2023 hoffentlich die Verbändebeteiligung"

na dann nochmal ein herzliches Dankeschön an die GdP. Schlechter geht es ja nicht. Hoffentlich treten da jetzt viele Mitglieder aus.

MasterOf

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« Antwort #1753 am: 20.09.2022 07:41 »
Wieso aber hat ihn die GdP dann schon zur Kenntnis?

...gute Ermittlungsarbeit halt...das lernen die doch von der Pike auf  8)

...und im BMI dürften aufgrund seiner Polizeizuständigkeit einige Mitglieder der GdP sitzen.

Die leider alles verzögern dadurch. Normales Vorgehen ist, dass der gesamte Entwurf einkassiert wird, wenn sich keine Quelle für das Leck ermitteln lässt alle Beteiligten von der weiteren Bearbeitung abgezogen werden und sich neue Kollegen einarbeiten müssen, was bereits an Vorarbeiten geleistet wurde. Zudem wird die Hausleitung ab dem Moment wo das über die Gewerkschaften Richtung Presse geht besonders drauf achten, mit regelmäßigen Sachstandsberichten, die ebenfalls wieder 2 Arbeitsstunden pro Tag klauen.

Ich denke die Nachfrage beim StS könnte ergeben: "Eigentlich wollten wir den Entwurf unbedingt noch im September vorlegen, allerdings kam es zu einer unerlaubten Weitergabe eines frühen Entwurfsstadiums an Dritte. Aufgrund der Sensibilität des Themas mussten daher organisatorische Änderungen ergriffen werden, welche bedauerlicherweise zu einer unvermeidbaren Verzögerung um einige, wenige Monate führen wird. Wir hoffen, den Entwurf noch vor der Weihnachtspause in die Ressortabstimmung geben zu können, hiernach folgt dann Anfang 2023 hoffentlich die Verbändebeteiligung"

So weit wird es ja hoffentlich doch nicht kommen, würde ja auch rein vom logischen Menschenverstand her keinen Sinn machen.
Für die Gdp dürfte das aber natürlich sehr peinlich sein. Wenn ich schon interne Informationen über einen Gesetzesentwurf erhalte, dann muss ich damit ja nicht gleich an die Öffentlichkeit gehen nach dem Motto "Wir waren die Ersten".

was_guckst_du

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« Antwort #1754 am: 20.09.2022 07:52 »
...ist aber typisch für eine im DGB organisierte Gewerkschaft...handeln manchmal ohne Hirn und Verstand...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen