Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
LefaxExtra:
--- Zitat von: Alexander79 am 06.08.2025 19:39 ---
Jeder Beitrag von Swen ist tausendmal informativer als dein Beitrag, egal über was Swen schreibt.
--- End quote ---
Das sehe ich gänzlich anders. Das emotionsgeladene Verschwörungsgelaber beim Thema Brosius ist einfach unerträglich. Diese elende Heulerei wird aber nicht gelöscht, sondern die Kritik daran.
LefaxExtra:
--- Zitat von: clarion am 06.08.2025 19:41 ---In der Wissenschaft ist es üblich, dass man Theorien in der Gruppe diskutiert, weiter entwickelt oder verwirft. Wäre das bei einem Ehepaar mit derselben Profession nicht denkbar, dass beide viel über ihre Dissertationsthemen sprechen und sich gegenseitig die Literaturzitate zuschicken? Es ist durchaus üblich, in einer wissenschaftlichen Arbeit zunächst darzustellen, was der Stand der Forschung ist, sprich was andere erarbeitet haben, bevor man die eigenen Ergebnisse präsentiert und diese auch in Bezug auf bereits Publiziertes einordnet.
Und was ist mit den Arbeiten die Frau Brosius nach der Dissertation publiziert hat. Ich glaube kaum, dass das alles Käse ist. Sonst wäre sie wohl kaum nominiert worden. Also vor mich ist das eine Schmierenkampagne.
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Eine Dissertation ist keine Gruppenarbeit einer neunten Klasse Realschule.
HochlebederVorgang:
Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.
LefaxExtra:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.08.2025 19:47 ---Also, ich hoffe, dass möglichst viele einfach wieder zur aA schreiben, dann geht der Rest auch wieder unter. Das Thema Besetzung ist zwar relevant für kommende Entscheidungen, so langsam ist dann aber auch alles gesagt.
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Lang ists her
https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf
HochlebederVorgang:
Da gibt es genug Fragen, die man diskutieren kann, z.B. 47 VwGO, wenn die Behebung für die Vergangenheit mittels Rechtsverordnung erfolgen soll.
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