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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Verwaltungsgedöns:
Angenommen das Datum würde zutreffen, wäre es dann das Datum der Entscheidung oder das Datum der Veröffentlichung der Entscheidung? Und das Urteil zum Nachlesen würde dann noch später folgen, oder?

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