Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BWBoy:
--- Zitat von: Wilkinson13 am 13.08.2025 09:23 ---
--- Zitat ---Wir setzen uns entschlossen dafür ein, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zwischen Nettoalimentation und Grundsicherungsniveau wiederherzustellen
--- End quote ---
Man muss sich vor Augen führen, dass wir von dem Unterschreiten der absoluten MINDEST-Alimentation sprechen.
Das Niveau von 15% über "Zu-Hause-bleiben"....weit weg von einer wirklich aA.
Und die erklären beiläufig: ...wir arbeiten daren...dauert noch...kein Problem...wird schon
--- End quote ---
Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.
BWBoy:
--- Zitat von: MasterOf am 13.08.2025 13:38 ---
Meintest du nicht, dass auch für Kind 1 und 2 der Zuschlag erhöht werden solle?
--- End quote ---
Die Kinder 1-2 sind im wesentlichen aus dem Grundgehalt zu stemmen. Hier müsste also das Grundgehalt und nicht der Zuschlag erhöht werden. Auch wenn es natürlich für den Dienstherrn billige rist das zu ignorieren, da er sich dann das höhere Grundgehalt für kinderlose spart.
Bundi:
--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 08:54 ---
--- Zitat von: Wilkinson13 am 13.08.2025 09:23 ---
--- Zitat ---Wir setzen uns entschlossen dafür ein, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zwischen Nettoalimentation und Grundsicherungsniveau wiederherzustellen
--- End quote ---
Man muss sich vor Augen führen, dass wir von dem Unterschreiten der absoluten MINDEST-Alimentation sprechen.
Das Niveau von 15% über "Zu-Hause-bleiben"....weit weg von einer wirklich aA.
Und die erklären beiläufig: ...wir arbeiten daren...dauert noch...kein Problem...wird schon
--- End quote ---
Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.
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Und diejenigen deren Partnereinkommen zu hoch ist, zahlen ein und tragen zur Haushaltskonsolidierung bei, immerhin ist es doch eine Ehre fuer unseren DIenstherrn Dienstleisten zu duerfen. :D :D :D
Wilkinson13:
--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 08:54 ---Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.
--- End quote ---
Das könnte so kommen...
Konsequenzen:
- Scheidungen (mein Favorit)
- A6-A8 verlassen die Verwaltung, wenn jung genug und der Ehegatte arbeiten geht.
- Der Partner kündigt seinen (Mini-)Job
- Wechsel in ein Bundesland, das es nicht so macht. Unterschiedliche Systeme gibt es ja schon. (In NRW bekäme ich 10K mehr im Jahr)
- Wechsel zur Kumune? Weiß gar nicht wie die das machen...
Meine Frau und ich arbeiten bei dem selben Verein...
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen
Johnny75:
--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2025 09:07 ---
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen
--- End quote ---
An dieses aparte Gedankenspiel anschließend stellt sich mir darüber hinausgehend die Frage, wie denn wohl ledige (alternativ: geschiedene) Beamte behandelt würden, die für ihre leiblichen beim anderen Elternteil lebenden Kinder (vollen) Kindesunterhalt leisten?
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