Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923269 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1755 am: 20.09.2022 08:30 »
Vielen Dank für die Informationen BalBund. Zum Sachverhalt: Ich denke mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es kein Problem die Herkunft bzw. den Fluss der Information nachzuvollziehen wenn man möchte. Widersinnig erscheint mir jedoch ganze Referate neu zu bilden. Zu welchem Zweck? Vor allem wären dann von solchen organisatorischen Maßnahmen auch nicht Beteiligte betroffen. Ein Rückzug des Entwurfs wäre m. E. auch wenig hilfreich. Und dann? Schreiben wir einen komplett neuen Entwurf mit anderem Inhalt (bei gleicher Zielstellung)? Das erscheint mir wenig plausibel.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1756 am: 20.09.2022 08:33 »
Vielen Dank für die Informationen BalBund. Zum Sachverhalt: Ich denke mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es kein Problem die Herkunft bzw. den Fluss der Information nachzuvollziehen wenn man möchte. Widersinnig erscheint mir jedoch ganze Referate neu zu bilden. Zu welchem Zweck? Vor allem wären dann auch nicht Beteiligte betroffen von solchen organisatorischen Maßnahmen. Ein Rückzug des Entwurfs wäre m. E. auch wenig hilfreich. Und dann? Schreiben wir einen komplett neuen Entwurf mit anderem Inhalt (bei gleicher Zielstellung)? Das erscheint mir wenig plausibel.

Hahaaa Bananenrepublik Deutschland 😁 Das Land der Bauern und Beamten. Unglaublich

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1757 am: 20.09.2022 08:53 »
Vielen Dank für die Informationen BalBund. Zum Sachverhalt: Ich denke mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es kein Problem die Herkunft bzw. den Fluss der Information nachzuvollziehen wenn man möchte. Widersinnig erscheint mir jedoch ganze Referate neu zu bilden. Zu welchem Zweck? Vor allem wären dann von solchen organisatorischen Maßnahmen auch nicht Beteiligte betroffen. Ein Rückzug des Entwurfs wäre m. E. auch wenig hilfreich. Und dann? Schreiben wir einen komplett neuen Entwurf mit anderem Inhalt (bei gleicher Zielstellung)? Das erscheint mir wenig plausibel.

Das wird dann so oft gleaked bis die Grundbesoldung erhöht wird. Viele Wege führen nach Rom :D

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1758 am: 20.09.2022 08:57 »
Vielen Dank für die Informationen BalBund. Zum Sachverhalt: Ich denke mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es kein Problem die Herkunft bzw. den Fluss der Information nachzuvollziehen wenn man möchte. Widersinnig erscheint mir jedoch ganze Referate neu zu bilden. Zu welchem Zweck? Vor allem wären dann von solchen organisatorischen Maßnahmen auch nicht Beteiligte betroffen. Ein Rückzug des Entwurfs wäre m. E. auch wenig hilfreich. Und dann? Schreiben wir einen komplett neuen Entwurf mit anderem Inhalt (bei gleicher Zielstellung)? Das erscheint mir wenig plausibel.

Nein, es werden keine neuen Referate gebildet, aber die Kollegen, die bisher am Entwurf gesessen haben werden auf anderen Aufgaben im Referat verteilt und bisher damit unbefasste Kollegen übernehmen die weitere Bearbeitung. Das ist Standardvorgehen, wenn die Hausleitung der Ansicht ist, dass zu viel Datenabfluss geschieht.

Natürlich arbeiten die "Neuen" am bisher erarbeiteten weiter, es sei denn, die Leitung interveniert aufgrund der ersten Stellungnahmen der Gewerkschaften bzw. der Koalitionäre, die die Seiten der Gewerkschaften natürlich auch aufmerksam lesen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1759 am: 20.09.2022 09:12 »
Alles klar. Danke für die Erläuterungen. Mit "Referaten neu bilden" meinte ich natürlich auch nur das verschieben von MA zwischen Referaten (keine komplette Neubildung). Das war sicherlich auch missverständlich formuliert von mir. Also doch alles nicht so ausufernd was an Maßnahmen ergriffen wird, wenngleich sie dennoch zu Verzögerungen führen würden/werden. Aber das ist man ja gewohnt.

Aber da die Katze ohnehin aus dem Sack ist, hat jemand Kontakte zur GdP und organisiert den Entwurf? :)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1760 am: 20.09.2022 11:37 »
Ich verstehe das ganze Hickhack mit Zulagen und anderen Sonderzuwendungen (Familie etc.)nicht mehr - doch eigentlich verstehe ich es:

Der Dienstherr Bund will (oder muss sogar?) Geld sparen! Sonst nix!

Denn sonst gäbe es ja eine ganz einfache Maßnahme in der Besoldungspolitik - tabellenwirksamme Erhöhung - so um die 9% - und alles wäre gegessen.

Will der Bund aber nicht - sparen! Etliche Beamte merken das aber anscheinend nicht :)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1761 am: 20.09.2022 11:39 »
PS:

Ich bin ja gespannt, wie das bei den Angestellten weitergeht.

VERDI muss sich ja wohl an IG Metall und anderen messen lassen?

Wird spannend.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1762 am: 20.09.2022 11:57 »
Das wird dann so oft gleaked bis die Grundbesoldung erhöht wird. Viele Wege führen nach Rom :D

Wäre schön. Warum leakt man etwas überhaupt? Weil der Inhalt skandalös ist! Oder? Im normalen Verfahrensablauf wären die Gewerkschaften eh beteiligt worden.

Und was macht die GdP? Anstatt den Entwurf zu zerpflücken wird er ganz nüchtern, wie auf Valium durchgegangen. Traurig. Da ich aber gerade besseres zu tun habe als mir eine im Besoldungsrecht versierte Kanzlei zu suchen, warte ich eben den BMI-weit abgestimmten Entwurf ab.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1763 am: 20.09.2022 13:05 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1764 am: 20.09.2022 14:10 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Danke, das liest sich wirklich interessant.

Erschrocken war ich von diesem Satz : "Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich infolgedessen erst ab der Besoldungsgruppe A 11 ein Einhalten des Mindestabstands zur Grundsicherung
feststellen."

Das ist noch schlimmer , als ich gedacht habe.

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1765 am: 20.09.2022 14:47 »
Erschreckend finde ich die Ausführungen der GdP, dass der Familienzuschlag nur noch gezahlt wird, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Als geschiedener Vater zahle ich für das dritte Kind etwas über 470 Euro Unterhalt, für das vierte Kind etwas weniger, aufgrund des Alters. Derzeit beträgt der Familienzuschlag für diese Kinder 400 Euro je Kind, wovon Netto ca. 234 Euro übrig bleiben.
Verfällt zukünftig die Alimentationspflicht des Dienstherren für Kinder geschiedener Beamte?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1766 am: 20.09.2022 15:01 »
Wieso hat man als Geschiedener keinen Anspruch auf KiGe? Der Anspruch besteht doch unabhängig vom Status (Ehe usw.) der Eltern zueinander.

Tom1234

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« Antwort #1767 am: 20.09.2022 15:34 »
Der Anspruch besteht bei dem Elternteil,  wo die Kinder leben - somit nicht bei mir. Sie sind bei mir nur Zählkinder.

Bundi

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« Antwort #1768 am: 20.09.2022 15:41 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Kimonbo

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« Antwort #1769 am: 20.09.2022 17:31 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch