Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6691088 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17610 am: 20.08.2025 14:37 »
Die meisten sind ja vernünftige Leute hier im Forum. Ihr könnt euch sicher sein, dass was Gutes kommen wird, jeder wird ein Geschenk bekommen. Im BMI wird schon für Weihnachten geübt, Morgen Kinder wird s was geben!

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17611 am: 20.08.2025 14:42 »
So ich war diese Woche wieder im politischen Berlin unterwegs gewesen. Man erfährt Informationen nur auf den Fluren oder im Fahrstuhl oder auch in der Kantine.

Was ich gehört habe, kommt der Entwurf spätestens in der 2. Septemberwoche. Und es sollen auch alle Gruppen befriedet werden, dass heisst nicht nur die kinderreichen Familien, sondern auch die Grundbesoldung über dem Tarifergebnis wird moderat Stück für Stück angehoben werden.

Rechnet dafür aber für 2027 und 2028 mit einer Nullrunde für die Beamten. Die Haushaltssituation soll wohl ziemlich dramatisch sein.

Die dramatische Haushaltssituation kann ich vollständig bestätigen!
Wir haben Anweisungen verschickt, das Personen mit einem ungeklärten Krankheitsbild in der Probezeit gekündigt werden da man sich eine zusätzliche Stelle bei einem möglichen längeren Ausfall nicht leisten kann. Letzte Woche wurden so 2 Tarifbeschäftigte in der Probezeit entlassen. Vor 1-2 Jahren wäre so ein vorgehen undenkbar gewesen.



MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17612 am: 20.08.2025 14:53 »
Die meisten sind ja vernünftige Leute hier im Forum. Ihr könnt euch sicher sein, dass was Gutes kommen wird, jeder wird ein Geschenk bekommen. Im BMI wird schon für Weihnachten geübt, Morgen Kinder wird s was geben!

Also gibst du gerade zu, dass dein Beitrag von vorhin nicht ernst zu nehmen ist?

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17613 am: 20.08.2025 14:55 »
Die Dramatik wird ja auch gezielt politisch produziert, indem man überall die 172 Milliarden Defizit an die Wand malt.

So kann man wunderbar verallgemeinern und mit dem großen Rundumschlag gegen alle und jeden spielen.

 

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17614 am: 20.08.2025 15:00 »
Die meisten sind ja vernünftige Leute hier im Forum. Ihr könnt euch sicher sein, dass was Gutes kommen wird, jeder wird ein Geschenk bekommen. Im BMI wird schon für Weihnachten geübt, Morgen Kinder wird s was geben!

Also gibst du gerade zu, dass dein Beitrag von vorhin nicht ernst zu nehmen ist?

Ich befürchte, dass da sich jemand gerade durch einen unreife und lächerlichen Post für meine Wahrnehmung hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit disqualifiziert hat.

In diesem Sinne:
Hummel Hummel, Mors Mors.

Zock

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17615 am: 20.08.2025 15:08 »
So ich war diese Woche wieder im politischen Berlin unterwegs gewesen. Man erfährt Informationen nur auf den Fluren oder im Fahrstuhl oder auch in der Kantine.

Was ich gehört habe, kommt der Entwurf spätestens in der 2. Septemberwoche. Und es sollen auch alle Gruppen befriedet werden, dass heisst nicht nur die kinderreichen Familien, sondern auch die Grundbesoldung über dem Tarifergebnis wird moderat Stück für Stück angehoben werden.

Rechnet dafür aber für 2027 und 2028 mit einer Nullrunde für die Beamten. Die Haushaltssituation soll wohl ziemlich dramatisch sein.

Die dramatische Haushaltssituation kann ich vollständig bestätigen!
Wir haben Anweisungen verschickt, das Personen mit einem ungeklärten Krankheitsbild in der Probezeit gekündigt werden da man sich eine zusätzliche Stelle bei einem möglichen längeren Ausfall nicht leisten kann. Letzte Woche wurden so 2 Tarifbeschäftigte in der Probezeit entlassen. Vor 1-2 Jahren wäre so ein vorgehen undenkbar gewesen.

Nur mal ein Kommentar:
Ungewöhnliches Vorgehen, hat der Dienstherr bei ernsthaften Erkrankungen der Tarifbeschäftigten doch nur eine Lohnfortzahlungspflicht für 6 Wochen. Danach kann dieselbe Stelle haushaltsrechtlich ausgeschrieben werden, befristet bis zur Rückkehr.

Ein ungeklärtes Krankheitsbild hast Du dann ja quasi bei jedem Tarifbeschäftigten, der in der Probezeit erkrankt, weil der Dienstherr die Krankheitsinfos aus Datenschutzgründen weder anfordern, noch verarbeiten darf, da sonst der hierfür Verantwortliche in Gefahr läuft, vom LfDI zu nicht unerheblichen Geldbußen verdonnert zu werden, sollte er dies unter der Hand doch tun.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17616 am: 20.08.2025 15:32 »
Warum hacken alle auf Hummel herum? Im "politischen Berlin" wird häufiger etwas diskutiert und landet später im Papierkorb. Das kann man Hummel nicht vorwerfen. Ich bin Hummel jedenfalls dankbar, wenn er den "Diskussionsstand" im "politischen Berlin" weitergibt.

Zuletzt lag er jedenfalls richtig. Dass es den AEZ nicht mehr geben wird und man plant, die Tabellenentgelte insgesamt anzuheben, hat mittlerweile auch der Bundeswehrverband in einem Rundschreiben bestätigt. Wie gesagt, es handelt sich nur um den aktuellen Stand, der sich auch wieder ändern kann...

Es ist auch auffällig, dass BalBund, der sonst etwaige Gerüchte abräumt (insbesondere auch von Hummel), hierzu noch nichts gesagt hat. Aus meiner Sicht ist es daher nicht unwahrscheinlich, dass tatsächlich an einer Lösung ohne AEZ + Tabellenentgelte anheben gearbeitet wird.

Claudia13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17617 am: 20.08.2025 16:30 »
Wo kann man dieses Rundschreiben denn finden und nachlesen? Weder hier im Forum finde ich dazu einen Link noch über eigene Recherchen.
Vielen Dank. :-)

Homer1990

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17618 am: 20.08.2025 16:41 »
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

Nehme ich also mal wieder meine Lieblingsrolle ein und übernehme folglich jenes des Weihnachtsmann: "Morgen, Kinder, wird's was geben"...

Sofern sich die Parteien in Berlin auf eine Nachfolgereglung für die drei Richterämter einigen können, wird der BVR Maidowski zum 30.10. auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, das dürfte dann gleichfalls mit dem Ausscheiden der Vize-Präsidentin geschehen. Bis dahin werden - wenn die Parteien dem Senat nicht doch noch die Möglichkeit geben werden, die Beratungszeit über den 30.10. auszudehnen und jener diese Zeit dann ggf. entsprechend nutzen wollte - die angekündigten Entscheidungen über die drei bekannten Rechtskreise vollzogen sein werden, sodass es dann bis etwa zum Ende des Jahres deren Veröffentlichung geben wird.

Danach wird es eine nicht geringe mediale Aufmerksamkeit geben, deren Umfang, Dauer und Ertrag nicht wirklich abzuschätzen ist und sicherlich auch davon abhängig sein dürfte, was medial in jener Zeit noch so alles eine Rolle spielen wird oder kann.

Im nächsten Jahr wird es weitere Entscheidungen über ebenfalls anhängige Verfahren geben, wenn ich mich nicht täusche, dürfte da am Ende insbesondere Schleswig-Holstein ganz oben auf der Liste stehen, ebenfalls dürfte es keinen Grund mehr geben, den zeitlich am weitesten zurückreichenden Brandenburger Fall und also jenes Normenkontrollverfahren nicht zu betrachten, ggf. werden auch wir Niedersachsen wieder aufgerufen werden. Egal aber, welche Normenkontrollverfahren zur Entscheidung angekündigt werden werden: Es wird im nächsten Jahr weitere Entscheidungen geben, da es nach den nun angekündigten Entscheidungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, nun nicht zügig in die Entscheidung zu treten. Verzögerungen können alsbald sachlich ganz anders begründet und ggf. begründert gerügt werden.

Was es darüber hinaus vonseiten der Besoldungsgesetzgebers geben wird, weiß keiner, auch noch keiner von ihnen selbst. Auch das wird davon abhängen, wie sich nach den angekündigten Entscheidungen der mediale Diskurs entwickeln wird.

Ergo: Nüscht wird's nicht geben. Wer am Ende Weihnachten mit den Hoppenstedt feiern wird, werden wir dann sehen. Wenn am Ende alle Kühe umfallen, ist's bekanntlich für alle Beteiligten eine hervorragende Nachricht. Denn manche Dinge ändern sich nie. Vielleicht fallen dieses Mal ja auch ein paar Besoldungsgesetzgeber um. Wenn man einen Fehler macht, gibt's auch eine kleine Explosion. Natürlich nicht richtig, es ist ja für Kinder.

Wollte Herr Maidowski nicht zum 30.09. ausscheiden? Oder habe ich da was aktuelles verpasst?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17619 am: 20.08.2025 16:51 »
Wo kann man dieses Rundschreiben denn finden und nachlesen? Weder hier im Forum finde ich dazu einen Link noch über eigene Recherchen.
Vielen Dank. :-)

Runterscrollen und klicken:

https://www.bdz.eu/news/2024/11/29/bmi-regelungen-zur-geltendmachung-von-anspruechen-gelten-trotz-weiterer-verzoegerungen-fort-2/

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17620 am: 20.08.2025 17:18 »
Wo kann man dieses Rundschreiben denn finden und nachlesen? Weder hier im Forum finde ich dazu einen Link noch über eigene Recherchen.
Vielen Dank. :-)

Der Link auf Seite 156 funktioniert leider nicht mehr.

Aus dem Rundbrief vom Bundeswerhverband:

"Sehr geehrte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des DBwV im
Landesverband West,
was lange währt wird endlich gut, sagt man, aber ist dem so? Im Mai
2020 fällte das Bundesverfassungsgericht seine beiden Urteile, dass
die Besoldung von Beamten, Soldaten und Richtern nicht mehr verfassungskonform
sei. Seitdem hat nun die bereits dritte Regierung den
Auftrag, dies zu ändern. Nun hatte die Ampel, am Morgen ihres Scheiterns
noch einen Kabinettsbeschluss gefasst und einen Gesetzentwurf
zur verfassungskonformen Besoldung damit ins parlamentarische Verfahren
eingebracht, dieser fiel jedoch in die Diskontinuität. Die jetzige
Regierung wird diesen Entwurf nicht wieder aufgreifen, sie beabsichtigt
einen ganz neuen Weg einzuschlagen.
Den „Alimentativen Ergänzungszuschlag“ (AEZ) wird es nicht mehr geben.
Man plant nun die Tabellenentgelte insgesamt anzuheben."

BlauesBlau

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17621 am: 20.08.2025 17:24 »
"THE EU JUSTICE SCOREBOARD 2024" der europäischen Kommission hat wiederholt die niedrigen Richtergehälter in Deutschland kritisiert. Wäre es hier nicht eine Möglichkeit des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungsgesetzgeber nun von der anderen Seite (Leistungsgedanke und AMTSangemessene Besoldung) einzuhegen. Entsprechend der europäischen Kommission liegen alle anderen Richtergehälter deutlich (teilweise 2 bis 3 mal so hoch)  oberhalb der jeweiligen Durchschnittsgehälter der Länder. Das Bundesverfassungsgericht könnte doch einfach festlegen, dass das Richtergehalt z.B. nicht unter dem 1,5 fachen (das wäre heute in etwa der Medianwert innerhalb der EU; allerdings durch Deutschland nach unten verzerrt) des jeweiligen Durchschnittsgehalts liegen darf. Da die Besoldungsordnungen miteinander in Verbindung stehen (R1 entspricht am Anfang A13 und endet bei ca. A15) könnte man eine konsistente Besoldungssystematik die amtsangemessen wäre entwickeln. Bei einem Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (2024) von über 60.000 Euro müsste dementsprechend R1 und auch A13 bei ca. 90.000 Euro Grundgehalt zu Beginn der Karriere liegen. Diese "krassen" Besoldungserhöhungen würden aber zugleich zu der Abkopplung der Besoldung passen (schon seit Jahrzehten!!!), die Swen z.B. in seinem Vortrag beim tbb Thürigen dargestellt hat, denke ich.   

GoodBye

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« Antwort #17622 am: 20.08.2025 17:28 »
Man könnte den Grundsatz der Haushaltsnahen Geltendmachung auch als Tatbestandsvoraussetzung bzw. Ausschlussgrund verstehen. Insoweit stellt sich die Frage, inwieweit der Dienstherr überhaupt darauf verzichten kann. Es handelt sich ja wohl nicht um eine Einrede.

bebolus

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« Antwort #17623 am: 20.08.2025 17:36 »
In meiner Erinnerung bist Du weder Beamter noch Angestellter im ÖD. Fast 10.000 Beiträge, wie man sie in meiner Wahrnehmung eigentlich nur in einem Vollzeitjob (NGO) oder als Arbeitsloser absondern kann, hast Du ja bald voll.
Das deine Wahrnehmung fehlgeleitet sind nehme ich durchaus wahr.
nur zur Korrektur deine Wahrnehmung: Ich bin aktuell VZ Angestellter im öD und froh, dass ich mit großartigen Beamten zusammen arbeiten kann und zusammen mit diesen Menschen Dinge bewirke.
Und habe einen Job, der seeehr viele Mikro Pausen hat, in dem ich mich uA dem Forum widmen kann und trotzdem die meinem AG geschuldeten Arbeitsleistung erbringe.
Alles klar, aber was sind denn bitte "seeeehr viele Mikro Pausen.." 🤣

Und den 2. Absatz hast Du doch bei Trump abgeschrieben.. 😁