Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6709864 times)

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17655 am: 21.08.2025 21:16 »
8% Einsparung wären ca. 8,6% Erhöhung bei 1:1 Kompensationen - das ist ja schon mal was ;)

Das kann man aber nicht pauschalisieren. Also 8% Einsparung bei A14-16 ist schon Unterschied gegenüber A5-A8.
So wie aussieht werden wir aber ja dieses Jahr noch schlauer sein. Sei es der Entwurf bzw. Die Gerüchte von Hummel, die Spekulation hier im Forum oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es wird spannend bis Weihnachten.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17656 am: 21.08.2025 21:21 »
8% Einsparung wären ca. 8,6% Erhöhung bei 1:1 Kompensationen - das ist ja schon mal was ;)

Nicht vergessen, dass da irgendwie auch Tarifergebnis und Nachzahlungen verwurschtelt werden sollen.

Klingt ja schon fast Grotesk, wenn man so die Aussagen miteinander verbindet:
Statt:
2025 3%
2026 2,8%
2027 ?
2028 ?

bekommen wir:
2025 2%
2026 2%
2027 2%
2028 2%
Kein Urlaubstag mehr und der Rest der Vereinbarungen der Tarifverhandlung 2025/2026 fallen auch weg.
Dafür bei der nächsten Tarifverhandlung 2027/2028 eine Nullrunde.
Und wenn richtig dumm läuft die 42h Woche.

Da muss ich kein Rechengenie sein um zu merken, wenn es denn so kommt, ein totales Minusgeschäft ist.

Was soll man sagen - je beschissener, umso realistischer.

Gibt's eigentlich das Bundesverfassungsgericht noch?

Die sind gerade dabei den Verfassungsschutz zu decken, ob des schludrigen und unglaubwürdigen Berichts bzgl. der Afd. Da bleibt keine Zeit für uns Beamte.

PS: Ja, habe ihn gelesen, zu 50% steht da Müll drin. Wer Sachen künstlich aufblähen muss, muss seinen Argumenten offenbar künstlich Nachdruck verleihen.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17657 am: 21.08.2025 21:23 »
Nur um das mal festzuhalten:

Die 8% Stelleneinsparung war bereits mit dem Koalitionsvertrag beschlossene Sache.
Das kommt jetzt nicht überraschend und wurde bei uns im Ministerium auch vor ein paar Monaten in der Personalversammlung angesprochen.

Koalitionsvertrag: Zeilen ab 1810, Thema Verwaltungskonsolidierung
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17658 am: 21.08.2025 21:52 »
Nur um das mal festzuhalten:

Die 8% Stelleneinsparung war bereits mit dem Koalitionsvertrag beschlossene Sache.
Das kommt jetzt nicht überraschend und wurde bei uns im Ministerium auch vor ein paar Monaten in der Personalversammlung angesprochen.

Koalitionsvertrag: Zeilen ab 1810, Thema Verwaltungskonsolidierung
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf

Ich widerspreche nur ungern aber ja, das war die Vereinbarung. Bei der Bundestagsverwaltung schlagen die 8% auch voll ein, aus den in Zeile 1815 genannten "Ministerialverwaltungen und [...] bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029" wurde in Folge der Haushaltssituation aber gefühlt "alle nachgeordneten Behörden die nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind", da die Z-Abteilungen der Ministerien sehr deutlich gemacht haben, dass Einsparungen vor allem im Mittelbau erfolgen müssten, sprich sich Staatssekretäre und Abteilungsleiter Geschäftszimmer und Sachbearbeitende teilen müssten und auch der Fahrdienst darunter leiden würde.
Damit war die Idee, zumindest in den wirklich relevanten Häusern vom Tisch und es wurde pauschal nach unten gereicht.

und was den Sermon von jeff angeht: Ich wage einfach mal zu behaupten, dass Du maximal eine VS-NfD Version gelesen hast, vermutlich aber nur die BILD-Version, denn andernfalls wäre es fahrlässig, hier diesbezüglich zu kommentieren ;-)

SGLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17659 am: 21.08.2025 22:23 »
Dass bei der Besoldung nichts spürbares passiert überrascht mich nicht, mithin könnte ich mit den hier befürchteten 4x 2% schon fast leben.

Eine weitere Erhöhung auf 42 Wochenstunden würde ich nicht mehr mittragen, im Gegensatz zu den 41h würde ich diese dann für mich ganz persönlich ausgleichen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17660 am: 21.08.2025 22:56 »
Nur um das mal festzuhalten:

Die 8% Stelleneinsparung war bereits mit dem Koalitionsvertrag beschlossene Sache.
Das kommt jetzt nicht überraschend und wurde bei uns im Ministerium auch vor ein paar Monaten in der Personalversammlung angesprochen.

Koalitionsvertrag: Zeilen ab 1810, Thema Verwaltungskonsolidierung
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf

Ich widerspreche nur ungern aber ja, das war die Vereinbarung. Bei der Bundestagsverwaltung schlagen die 8% auch voll ein, aus den in Zeile 1815 genannten "Ministerialverwaltungen und [...] bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029" wurde in Folge der Haushaltssituation aber gefühlt "alle nachgeordneten Behörden die nicht mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind", da die Z-Abteilungen der Ministerien sehr deutlich gemacht haben, dass Einsparungen vor allem im Mittelbau erfolgen müssten, sprich sich Staatssekretäre und Abteilungsleiter Geschäftszimmer und Sachbearbeitende teilen müssten und auch der Fahrdienst darunter leiden würde.
Damit war die Idee, zumindest in den wirklich relevanten Häusern vom Tisch und es wurde pauschal nach unten gereicht.

und was den Sermon von jeff angeht: Ich wage einfach mal zu behaupten, dass Du maximal eine VS-NfD Version gelesen hast, vermutlich aber nur die BILD-Version, denn andernfalls wäre es fahrlässig, hier diesbezüglich zu kommentieren ;-)

BalBund wie immer danke für deine Infos. Ich vermute, inhaltlich bist du bestimmt schon schlauer als wir, kannst aber natürlich noch nichts dazu sagen.
Eines würde mich aber noch interessieren (falls diese Auskunft möglich ist): Gibt es bereits einen „Fahrplan“ wie es weitergeht? Also wann bspw. mit einer Veröffentlichung eines Referentenentwurfes gerechnet werden kann? Oder wann ein neuer Entwurf „fertig“ gestellt sein soll?