Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954251 times)

BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 84
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1770 am: 20.09.2022 17:55 »
Warum macht die Forenadministration eigentlich nichts gegen solch offensichtliches Querulantentum wie Kimonbos?

Hat der/die schon jemals einen sinnvollen Beitrag geschrieben, der sich nicht mit dem eigenen Stolz aufs Schmarotzertums beschäftigt hat?

Festsetzer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1771 am: 20.09.2022 17:59 »
Der Anspruch besteht bei dem Elternteil,  wo die Kinder leben - somit nicht bei mir. Sie sind bei mir nur Zählkinder.

Du bist sehr wohl Anspruchsberechtigter für das Kindergeld. Es wird aber nur demjenigen Berechtigten gezahlt, welcher die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Siehe §§ 62 ff EStG.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1772 am: 20.09.2022 18:18 »
Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch
Vielen Dank für diese Worte! Das trifft es auf den Punkt. Ich hatte es schon wieder vergessen/verdrängt.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1773 am: 20.09.2022 18:42 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Der geneigte Forenleser sollte bei der bayerischen Stellungnahme nicht übersehen, dass sie sich nicht mit dem geleakten Bundesentwurf beschäftigt, sondern mit dem bayerischen Gesetz.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1774 am: 20.09.2022 19:01 »
Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch
Vielen Dank für diese Worte! Das trifft es auf den Punkt. Ich hatte es schon wieder vergessen/verdrängt.

Sehr sehr gerne und @BlauerJunge: nur kein Neid

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1775 am: 20.09.2022 19:42 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch

Er hat doch Recht. Wenn wir verarscht werden, so müssen wir uns mit unseren Mitteln wären. Streiken dürfen wir nicht, also Dienst entsprechend Besoldung. Wenn ich 10 k im Jahr weniger bekomme als in vielen Bundesländern schaffe ich auch für 10 k weniger.

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1776 am: 20.09.2022 20:37 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch

Er hat doch Recht. Wenn wir verarscht werden, so müssen wir uns mit unseren Mitteln wären. Streiken dürfen wir nicht, also Dienst entsprechend Besoldung. Wenn ich 10 k im Jahr weniger bekomme als in vielen Bundesländern schaffe ich auch für 10 k weniger.
  Aber warum 10k weniger? Die Bundesbesoldung sowie Bayern war doch immer mit Abstand am höchsten? Ich verliere aber auch bald den Überblick.

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 544
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1777 am: 20.09.2022 20:46 »

Er hat doch Recht.
[...]
Stimme ich zu. Als Beamter ist man schon lange abgehängt!
Bin zu lange Beamter und habe viel mitmachen müssen:
- Einfrieren des Weihnachstgeldes auf dem Stand des Jahres 1993
- Abschaffung des Ortszuschlages. (kennt das noch jemand?)
- Abschaffung des Urlaubsgeldes, Kürzung des Weihnachtsgeldes auf 60%(vom Betrag des Jahres 1993!).
- Föderalismusreform
- nochmalige Halbierung des Weihnachtsgeldes (30% des Betrages aus dem Jahr 1993!)
- Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Std. ohne Gegenleistung
- Verteilung des verbliebenen Weihnachtsgeldes auf alle 12 Monatsbezüge
- Dienstrechtsneuordnungsgesetz (2009) mit  längeren Stufenlaufzeiten
- Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz
von den Stellenkürzungen, Erhöhung des Pensionsalters, Versorgungsrücklage von 0,2%-Punkten und lächerlichen 1,8% Brutto Besoldungserhöhung in 2022 gar nicht zu reden!
Und nun habe ich eben fertig und bin zu alt!

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1778 am: 20.09.2022 21:03 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch

Er hat doch Recht. Wenn wir verarscht werden, so müssen wir uns mit unseren Mitteln wären. Streiken dürfen wir nicht, also Dienst entsprechend Besoldung. Wenn ich 10 k im Jahr weniger bekomme als in vielen Bundesländern schaffe ich auch für 10 k weniger.
  Aber warum 10k weniger? Die Bundesbesoldung sowie Bayern war doch immer mit Abstand am höchsten? Ich verliere aber auch bald den Überblick.

Nicht wenn du drei Kinder hast und in Top Lage ala Düsseldorf oder Köln wohnst.

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1779 am: 20.09.2022 21:06 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Vielen Dank für den Link.
Man könnte es auch treffend mit der Überschrift Totalversagen zusammenfassen.
Als stiller Leser dieses Forums habe ich schon seit den detailreichen Ausführungen von Sven den Glauben an unsere Dienstherrn verloren ( an dieser Stelle danke für die Arbeit das Thema so aufzubereiten ).
Auch wenn ich den "Forentroll" Kimonbo" und seine Kommentare eigentlich nur kopfschüttelnd lese, so kann ich nicht verhehlen, dass man mit der Zeit zumindest was die Frage der eigenen Dienstauffassung gegenüber seinem Dienstherrn angeht durchaus zu dem Schluss kommen kann, nur noch das nötigste zu tun und jede Möglichkeit zu nutzen die "Work Live Balance" anzupassen.
Ich hätte nie gedacht, dass mir solche Gedanken nach nunmehr mehr als 35 Dienstjahren jemals in den Sinn kommen würden.
Als im Haushalt und Controllingbereich tätiger verstehe ich sehr wohl die Sachzwänge unserer Entscheidungsträger und diese werden in Anbetracht der Krise in der wir uns befinden auf die nächsten Jahre oder Jahrzehnte eher komplexer als einfacher.
Aber das kann und darf nicht die Ausrede eines Dienstherrn sein.
Derselbe Dienstherr pocht zu Recht auf die Feststellung seitens des BVerfG, dass die Beamten nicht streiken dürfen, interessiert sich aber auf der anderen Seite nicht die Bohne dafür was das BVerfG hinsichtlich der Besoldung eben dieser Beamten festgestellt hat.
Was mag wohl ein Personenschützer des BKA, der Herrn Lindner oder Frau Faeser beschützen soll, denken da diese erheblich dazu beitragen, dass diesem nicht die amtsangemessene Besoldung und damit die entsprechende Wertschätzung seines Dienstes zuteil wird.

Ich weiß sehr genau, dass meine Aussagen teilweise völlig irre klingen, aber wenn man sich immer vor Augen führt, dass man bis 70 das Ganze erlebt, ist es eine einfache psychologische Regel: change it, love it of leave it. Insofern muss man sich immer bewusst werden wie privilegiert wir Bundesbeamte sind und eigentlich wie im Paradies leben. Insofern Dienst nach Vorschrift und eher sogar weniger machen und öfters krank melden. Mache ich am Freitag auch da ich ein verlängertes Wochenende zum Wein trinken nach Wiesbaden plane - das ist fröhliche Lebenszeit.
Genießt euer Leben! Dem Dienstherren ist es völlig egal was mit euch passiert. Und legt nicht soviel Fokus auf eure Arbeit, fragt euch immer was macht euch aus wenn eure Arbeit nicht wäre. Dann sieht es bei den meisten sehr mau aus - wenn ,an wirklich ehrlich zu sich selbst ist.
Friede sei mit euch

Er hat doch Recht. Wenn wir verarscht werden, so müssen wir uns mit unseren Mitteln wären. Streiken dürfen wir nicht, also Dienst entsprechend Besoldung. Wenn ich 10 k im Jahr weniger bekomme als in vielen Bundesländern schaffe ich auch für 10 k weniger.
  Aber warum 10k weniger? Die Bundesbesoldung sowie Bayern war doch immer mit Abstand am höchsten? Ich verliere aber auch bald den Überblick.

Nicht wenn du drei Kinder hast und in Top Lage ala Düsseldorf oder Köln wohnst.

Die Top-Lage brauchst du noch nicht einmal, es reichen schon die 3 Kinder...

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1780 am: 20.09.2022 22:25 »
Die Stellungnahme des BRV ist tatsächlich eine sachlich hervorragende Betrachtung, da hier insbesondere die ungenügende Prozeduralisierung auf den Punkt gebracht wird, die ansonsten vielfach von Gewerkschaften und Verbänden vergessen wird - denn es geht, so wie dort ausgeführt, um die Begründetheit und eben nicht um eine allenfalls Begründbarkeit. Das ist auch gerade wieder dem niedersächsischen Besoldungsgesetzgeber vor Augen geführt worden, was die Landesregierung und die Regierungsparteien jedoch wie bislang auch in den anderen entsprechend betroffenen Ländern an sich haben abprallen lassen.

Bayern ist tatsächlich - wie im Forum schon mehrfach hervorgehoben -, was die Verfehlung der Mindestalimentation anbelangt, seit Jahren mit der größte Schlechtbesolder in Deutschland: Die im besagten DÖV-Beitrag ermittelten monatlichen Fehlbetragswerte zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation sprechen diesbezüglich Bände:

Jahr:                  2008     2010     2015     2016     2017     2018     2019     2020
Fehlbetrag (€):   580,89  568,47  602,13  608,69  682,40  735,10  762,62  928,20
Fehlbetrag (%):  23,9      22,1      20,9      20,7      22,2      23,2      23,4      26,4

Dabei ist zugleich zu beachten, dass den Zahlen keine realitätsgerechten Bemessungen der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife zugrunde liegen. Die völlig ungenügende Besoldungsrealität führt dann dazu, dass in Bayern die Mindestalimentation erst ab der Besoldungsgruppe A 11 überschritten wird, wie der BRV hervorhebt, und eben nicht die Besoldungsgruppe A 3. Wie in vielen anderen Bundesländern auch sind ebenso in Bayern mindestens die Hälfte, wiederholt auch mehr als die Hälfte der Besoldungsgruppen vom Unterschreiten der Mindestalimentation betroffen, die die zu gewährende Nettoalimentation umfasst, die vom absoluten Alimentationsschutz geschützt ist und die also in der niedrigsten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe zwangsläufig nicht unterschritten werden darf.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 550
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1781 am: 20.09.2022 22:33 »
Wer von meiner radikalen Wortwahl irritiert ist, der möge sich mal die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Richterverbandes durchlesen.

Hier wird Klartext gesprochen. Auch zur A-Besoldung. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Der geneigte Forenleser sollte bei der bayerischen Stellungnahme nicht übersehen, dass sie sich nicht mit dem geleakten Bundesentwurf beschäftigt, sondern mit dem bayerischen Gesetz.

Ich glaube darauf hatte ich mit meinem letzten Satz hingewiesen. Inhaltlich ist das nahezu vollständig auf den Bund übertragbar.  ;)

Die Flickschusterei ist doch überall die gleiche. Ohne Anhebung der Grundbesoldung geht es nunmal nicht. Moment, geht es doch, wenn die Kosten für Wohnen, Heizen und Essen dramatisch sinken, was absolut unrealistisch, aber grundsätzlich dem Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber zugänglich ist.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 436
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1782 am: 21.09.2022 13:36 »
Aus IG Metall Homepage:

" Die IG Metall ist heute auch in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie in die Tarifverhandlungen gestartet. 4000 Metallerinnen und Metaller demonstrierten trotz Regen vor dem Verhandlungslokal, der Meistersingerhalle in Nürnberg, für ihre Forderung: 8 Prozent mehr Geld für zwölf Monate für die Beschäftigten und Auszubildenden.

„8 Prozent – das haben wir uns verdient. Mindestens“, so kommentierten die Metallerinnen und Metaller die Forderung zur Metall-Tarifrunde 2022. Ihre Betriebe brummen ohne Ende. Und alle haben Angst vor der Inflation und der nächsten Gasrechnung."

Es soll ja noch Gewerkschaften geben :) Ja, gut, wir haben den DBB und andere wirkungskräftige Vereine.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1783 am: 22.09.2022 10:45 »
Es soll ja noch Gewerkschaften geben :) Ja, gut, wir haben den DBB und andere wirkungskräftige Vereine.
...du hast Verdi vergessen...

...die kämpfen doch immer wie die Löwen für Beamte...zumindest wollen sie immer den entsprechenden Anschein erwecken...leider machen ihnen am Ende immer die vielen DGB-Funktionäre, die als Abgeordnete in den Parlamenten sitzen und dann durch entsprechendes Abstimmungsverhalten immer das verhindern, was ihre eigenen Gewerkschaften wollen...

...das ist aber auch immer eine Krux mit den eigenen Leuten... 8)

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1784 am: 22.09.2022 12:31 »
Na Gott sei Dank gehts hier sprachlich weiter, habe schon gedacht dass alle Beamten seit der gestrigen Teilmobilmachung in Schockstarre verharrten 😂