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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MasterOf:
Kann mir jemand erklären, warum bei der Erhöhung ab 01.05.2026 noch mit Abschlagszahlungen gerechnet wird?
Geht man davon aus, dass bis dahin noch immer kein Gesetz vorliegt?
Ich mein, die Tariferhöhung ist ja schön und gut, aber ich denke vielen / den meisten geht es ja mehr um die Amtsangemessene Alimentation.
Und für mich klingt das echt so, als würde man das jetzt erstmal auf die lange Bank schieben wollen? Oder verstehe ich das falsch und es ist nur eine „Sicherheitsmaßnahme“ falls sich die Regierung bei dem Thema aA uneins ist?
PolareuD:
Ggf. rechnet man schon damit, dass durch den anstehenden Beschluss des BVerfG der Gestaltungsraum des Dienstherrn weiter eingeengt wird. Da der neue BBVAngGE voraussichtlich erst in Q1/2026 Gesetzeskraft erlangt, könnte sich unmittelbar Korrekturbedarf ergeben. ;) :o 8)
MasterOf:
--- Zitat von: PolareuD am 23.08.2025 11:10 ---Ggf. rechnet man schon damit, dass durch den anstehenden Beschluss des BVerfG der Gestaltungsraum des Dienstherrn weiter eingeengt wird. Da der neue BBVAngGE voraussichtlich erst in Q1/2026 Gesetzeskraft erlangt, könnte sich unmittelbar Korrekturbedarf ergeben. ;) :o 8)
--- End quote ---
Also wird schon mit einem zeitnahen (September) Entwurf gerechnet?
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