Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GoodBye:
Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.
Hugo:
Wie soll das ohne Beteiligung der Verbände ins Kabinett kommen? Oder verstehe ich da etwas falsch?
PolareuD:
--- Zitat von: xap am 24.08.2025 15:59 ---
--- Zitat von: PolareuD am 24.08.2025 15:58 ---https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt
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Hat leider nichts mit dem oben Genannten zu tun (mal abgesehen vom 03.09.). Tarif != aA. Weißt du doch. :)
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Ja, mehr habe ich aber auch nicht gesehen. In der BwMessenger-Gruppe sind die genannten Infos bisher nicht genannt worden.
bebolus:
--- Zitat von: GoodBye am 24.08.2025 15:52 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 24.08.2025 15:00 ---
--- Zitat von: GoodBye am 24.08.2025 08:34 ---Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ob er die amtsangemessene Alimentation in Form einer reinen Grundbesoldung ohne Familienzuschläge, oder einer Grundbesoldung mit Familienzuschlägen und Weihnachtsgeld, oder zusätzlichen Ortszuschläge oder wieauchimmer herstellt.
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Der genannte "Gestaltungsspielraum" hat wie bereits von anderen erwähnt Grenzen (Stichwörter Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, Binnenabstandsgebot, etc.), die hoffentlich seitens des BVerfG in Kürze noch etwas konkretisiert bzw. nachgeschärft werden..
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Nicht anderes schreibe ich. Aber es ist überhaupt Quatsch Beamten vorzuhalten, das Weihnachtsgeld sei in der Grundbesoldung aufgegangen. Es gibt einen Anspruch amtsangemessen alimentiert zu werden, aber nicht einen Anspruch Weihnachtsgeld zu erhalten.
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Das 'Weihnachtsgeld' ist sehr wohl in die Grundgehaltstabellen eingebaut worden (2009?). Und da befindetves sich heute noch. Würde man es als soches nicht mehr sehen, dann müsste man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob es seitdem eine versteckte Gehaltskürzung gegeben hätte.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: GoodBye am 24.08.2025 15:59 ---Mit 10 Prozent ist man dann wohl ungefähr wieder Vor-Corona.
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Yep.
-Der offizielle Verbraucherpreisindex ist von 99,7 im Juli 2020 auf 122,2 im Juli 2025 gestiegen, also um 22,6%.
-Das A15/8-Grundgehalt ist von 7.039 Euro im Juli 2020 auf 7.846 Euro im Juli 2025 gestiegen, also um 11,5%.
Gäbe es 10% obendrauf, wären es 8.631 Euro, also ebenfalls 22,6% mehr als im Juli 2020 (und somit genau der gleiche Reallohn wie damals).
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