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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Seppo84:

--- Zitat von: Rheini am 24.08.2025 17:16 ---Bevor nichts auf dem Konto ist, ist es heiße Luft.

Ach ja, Krisentreffen bei Merz weil anscheinend es nicht so richtig läuft ...

--- End quote ---

Besser als bei der Ampel ist da auch im Moment nicht viel… außer die Schulden. Die sind höher 😂😂😂

wizzard:

--- Zitat von: toomoon am 24.08.2025 17:35 ---Es wird doch auch nicht denen freiwillig nachgezahlt, deren Besoldung amtsangemessen ist, zum Beispiel Singles in Mietstufe 1 und 2. Aber hier auszudifferenzieren wird schwierig. Ich kann mir das nicht vorstellen.

--- End quote ---

Hat das Bundesverfassungsgericht genau das gefordert oder ist das eine Interpretation vom Dienstherrn?

Alexander79:
Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

Knecht:

--- Zitat von: Alexander79 am 24.08.2025 17:45 ---Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

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Erscheint mir unlogisch, weil man ja dann auch vermutlich nochmal nachbessern müsste. Wieso dann nicht gleich aufs Urteil warten und alles auf einmal machen? Also TV Übertragung mal ausgenommen.

Rheini:

--- Zitat von: Knecht am 24.08.2025 17:54 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 24.08.2025 17:45 ---Ich fang jetz mal wild zum spektulieren an.
Die Verbindungen zw. Bundesregierung und BVerfG dürften doch etwas besser sein, als andere.

Vielleicht hat jemand der Bundesregierung durchgesteckt in welche Richtung demnächst ein Urteil fällt.
Und genau deswegen kommt nun so ein "Schnellschuss".

--- End quote ---

Erscheint mir unlogisch, weil man ja dann auch vermutlich nochmal nachbessern müsste. Wieso dann nicht gleich aufs Urteil warten und alles auf einmal machen? Also TV Übertragung mal ausgenommen.

--- End quote ---

Nicht wenn der DH der festen Meinung ist, damit genau das gemacht zu haben, was das BVerfG ihm auferlegt. Wenn nicht, dann halt weitere 15 Jahre auf das nächste Urteil warten ...

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