Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6767411 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17790 am: 25.08.2025 11:36 »
Wenn ich richtig schlechte Laune haben will, kann ich ja mal nachrechnen wie sehr sich die Kosten für die Krankenversicherung seit 2020 entwickelt hat...

und richtig gute Laune bekommst du, wenn du dir mal deine Nettokaltmiete anschaust!

ebse

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17791 am: 25.08.2025 11:42 »
Ich bin mal gespannt (wie alle Anderen auch), ob sich das, was der DBWV (Dr. Buch) "veröffentlicht" hat, tatsächlich so kommt. Der 03.09. ist ja schon nächste Woche.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gewerkschaft, bzw. "höhere" Personen einer Gewerkschaft solche Informationen streut, wenn tatsächlich nichts dran ist.
Mich wundert es nur, dass nur der DBWV diese Information hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Info exklusiv der DBWV erhält?
Es gibt ja auch immer Abendessen zwischen Vertretern des BVerfG und der Regierung. Vielleicht gab es vor Kurzem so eines, und da wurde schonmal vorgewarnt, was auf die Regierung in Kürze (hoffentlich) zu kommt, und man versucht nun etwas vor die Lage zu kommen.....

Ich hoffe natürlich, dass es so kommt, wie berichtet. Jedoch kann dies auch nur ein Anfang sein zur AaA...... Da fehlt, nach bisherigen Erkenntnissen, noch ein "wenig" mehr.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 750
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17792 am: 25.08.2025 11:48 »
Wenn ich richtig schlechte Laune haben will, kann ich ja mal nachrechnen wie sehr sich die Kosten für die Krankenversicherung seit 2020 entwickelt hat...

und richtig gute Laune bekommst du, wenn du dir mal deine Nettokaltmiete anschaust!

Der Kelch ist zum Glück an mir vorbeigegangen.

Habe aber genug Kollegen und Kolleginnen im Rhein-Main-Gebiet, die teilen ihre Gute Laune diesbezüglich gerne mit mir.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,827
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17793 am: 25.08.2025 11:52 »
Der Punkt, den Finanzer angesprochen hat, ist absolut valide. Ich ich sage auch immer. So viele Fernseher kann ich nicht kaufen, dass ich auf diese Phantasieinflationsrate komme. Da wird eben bewusst ein Konsumopfer zur Grundlage gemacht, während Lebenshaltungskosten unterrepräsentiert sind.
Du glaubst als das der Warenkorb einen Fernseher pro Jahr beinhaltet? Wohl kaum.
Dann hast du das Prinzip und die Zusammensetzung des Warenkorbes wohl noch nicht verstanden.
Auch du kaufst alle Jahre mal einen neuen TV, Radio, Handy, Auto, Waschmaschine.
Ob du hier seltener oder häufige gewisse Dinge kaufst ist natürlich Teil deiner persönlichen Inflationsrate.

Und so ein Konsumopfer bezieht womöglich überhaupt keine Lebensmittel und hat kein Auto, sondern ist abhängig vom Pizza Dienst, hat dafür keine Benzinkosten, also so what, der Warenkorb ist halt ein Mittel über alle Lebenskonzepte und deckt sich nie mit dem eines spezifischem Haushalts.

Dafür gibt es doch die Möglichkeit seinen individuelle Raten zu ermitteln (dazu müsste man aber natürlich wissen wofür man in den letzten 10 Jahre sein Geld ausgegeben hat, um sein Warenkorb zu kennen)

Was ich Teile, ist die Kritik an der hedonistische Bewertung, also das einrechnen, dass der Fernseher von heute besser ausgestattet ist, als der von vor 15 Jahren, welches die Inflation "künstlich" verringert.
Wobei ich tatsächlich nicht weiß, ob es da auch ein Faktor gibt, der einberechnet, dass gewissen Güter nicht mehr so langlebig sind. (ich befürchte unsere nächste Waschmaschine wird nicht 20 Jahre halten, so wie unsere aktuelle)

Pensionär

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17794 am: 25.08.2025 12:06 »
So dürfte eine grobe Zusammensetzung des Warenkorbes aussehen:

Hauptbestandteile des Warenkorbs

    Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: Grundnahrungsmittel, Getränke, Brot, Obst, Fleisch.

Bekleidung und Schuhe: Kleidung aller Art, Schuhe, Taschen.

Wohnen, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe: Mieten, Strom, Heizenergie, Wasser.

Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte und -dienstleistungen: Möbel, Geräte, Putzmittel, Reparaturen.

Gesundheitspflege: Medikamente, Arztbesuche, medizinische Hilfsmittel.

Verkehr: Öffentliche Verkehrsmittel, Kraftstoffe, Fahrzeuge, Versicherungen.

Nachrichtenübermittlung: Telefon, Internet, Postdienste.

Freizeit, Unterhaltung und Kultur: Sport, Medien, Bücher, Kino, Musik, Urlaube.

Bildungswesen: Gebühren für Schulen, Universitäten, Weiterbildung.

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen: Restaurantbesuche, Hotels, Cafés.

Sonstige Waren und Dienstleistungen: Körperpflege, Versicherungen, persönliche Dienstleistungen.
Gewichtung und Anpassung.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 726
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17795 am: 25.08.2025 12:34 »
Es gibt zwölf Hauptindizes, die wiederum aus Unterindizes bestehen, siehe beispielsweise https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004

Hier mal ein paar willkürliche Beispiele aus dem Hauptindex "Nahrungsmittel":
- Brot und Brötchen: Im Juli 2025 um 38,5% teurer als 2020 (im damaligen Jahresdurchschnitt)
- Butter: 50,3% teurer als 2020
- Tiefgefrorene Meeresfrüchte: 6,9% teurer als 2020
- Konfitüre, Marmelade, Honig: 24,4% teurer als 2020
- usw., usf.

Aus all diesen Unter- und Unterunterindizes ergibt sich, dass der Hauptindex "Nahrungsmittel" im Juli 2025 um 36,2% teurer war als 2020. Dabei wird zur Gewichtung mutmaßlich der Nahrungsmittel-Konsum eines "Durchschnittsdeutschen" zugrundegelegt.


Und genauso ergibt sich der Gesamtindex aus den 12 Hauptindizes:
- Nahrungsmittel: plus 36,2%
- Alkohol/Tabak: plus 26,9%
- Bekleidung/Schuhe: plus 6,8%
- Wohnung/Wasser/Strom/Gas: plus 17,6%
- Möbel/Haushaltszubehör: plus 18,3%
- Gesundheit: plus 11,0%
- Verkehr: plus 27,6%
- Post/Telekommunikation: minus 1,6%
- Freizeit/Unterhaltung/Kultur: plus 19,7%
- Bildungswesen: plus 19,3%
- Gaststätten/Hotels: plus 32,6%
- Sonstiges: plus 27,5%

Wiederum gewichtet auf den "Durchschnittsdeutschen" ergibt sich daraus, dass die Preise im Juli 2025 insgesamt um 22,2% teurer waren als im Jahresdurchschnitt von 2020. 
 
Im Gegensatz dazu ist, wie gestern erwähnt, die A15-Endstufengrundbesoldung im Juli 2025 nur um 11,5% gegenüber Juli 2020 gestiegen. Bei der A6-Endstufengrundbesoldung sieht es mit plus 15,6% etwas weniger traurig aus..

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 165
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17796 am: 25.08.2025 12:46 »
Ich bin mal gespannt (wie alle Anderen auch), ob sich das, was der DBWV (Dr. Buch) "veröffentlicht" hat, tatsächlich so kommt. Der 03.09. ist ja schon nächste Woche.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gewerkschaft, bzw. "höhere" Personen einer Gewerkschaft solche Informationen streut, wenn tatsächlich nichts dran ist.
Mich wundert es nur, dass nur der DBWV diese Information hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Info exklusiv der DBWV erhält?
Es gibt ja auch immer Abendessen zwischen Vertretern des BVerfG und der Regierung. Vielleicht gab es vor Kurzem so eines, und da wurde schonmal vorgewarnt, was auf die Regierung in Kürze (hoffentlich) zu kommt, und man versucht nun etwas vor die Lage zu kommen.....

Ich hoffe natürlich, dass es so kommt, wie berichtet. Jedoch kann dies auch nur ein Anfang sein zur AaA...... Da fehlt, nach bisherigen Erkenntnissen, noch ein "wenig" mehr.

Ich kann mir diesen Ansatz ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen. Es gibt auch keinerlei Hinweise dafür. Selbst der DBWV müsste hierzu schon direkt kund tun, dass es keinen Lösungsansatz ist für eine Aa.

Die Problematik liegt ja nun wirklich bei der Alimentation der Beamten mit Kindern. Diese würde durch eine pauschale Erhöhung von 10% nicht gelöst werden. Besonders im Hinblick auf die Länder, die mit erhöhten Familienzuschlägen da teils heftig vorgelegt haben.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 726
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17797 am: 25.08.2025 13:20 »
Der Punkt, den Finanzer angesprochen hat, ist absolut valide. Ich sage auch immer "So viele Fernseher kann ich nicht kaufen, dass ich auf diese Phantasieinflationsrate komme.". Da wird eben bewusst ein Konsumopfer zur Grundlage gemacht, während Lebenshaltungskosten unterrepräsentiert sind.

Der Warenkorb gaukelt eine Rationalität vor, die er nicht bietet.

Die Zusammensetzung des Warenkorbs findet sich hier: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Downloads/waegungsschema-2020.html?nn=214056

Hier ein paar Beispiele:
- Nahrungsmittel inklusive alkoholfreier Getränke: 11,904% der Gesamtausgaben
- Alkoholische Getränke: 1,583%
- Tabakwaren: 1,943%
- Bekleidung und Schuhe: 4,225%
- Wohnung/Wasser/Strom/Gas: 25,925%
- Neuwagenkäufe: 2,772%
- Gebrauchtwagenkäufe: 1,059%
- Flugtickets: 0,491%
- Fernseher/Festplattenrecorder/BluRay-Player/Heimkino-Anlagen/SAT-Anlagen: 0,362%
- Pauschalreisen: 1,322%
- Restaurants/Cafés: 3,295%
- Übernachtungen: 1,025%
- usw., usf.

Mit anderen Worten: Laut des Warenkorbs wird mehr als fünf Mal so viel für die "Scheiß-Qualmerei" (sorry für den Kraftausdruck, aber der Gestank nervt nun mal) ausgegeben als für alles, was im weitesten Sinne mit "Fernsehen" zu tun hat..

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 750
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17798 am: 25.08.2025 13:38 »
Danke für das Aufschlüsseln. Bei Gelegenheit werde ich das Ganze mal mit Hilfe meines Haushaltsbuches mit Leben füllen.

Zerot

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17799 am: 25.08.2025 13:46 »
Ich bin mal gespannt (wie alle Anderen auch), ob sich das, was der DBWV (Dr. Buch) "veröffentlicht" hat, tatsächlich so kommt. Der 03.09. ist ja schon nächste Woche.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gewerkschaft, bzw. "höhere" Personen einer Gewerkschaft solche Informationen streut, wenn tatsächlich nichts dran ist.
Mich wundert es nur, dass nur der DBWV diese Information hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Info exklusiv der DBWV erhält?
Es gibt ja auch immer Abendessen zwischen Vertretern des BVerfG und der Regierung. Vielleicht gab es vor Kurzem so eines, und da wurde schonmal vorgewarnt, was auf die Regierung in Kürze (hoffentlich) zu kommt, und man versucht nun etwas vor die Lage zu kommen.....

Ich hoffe natürlich, dass es so kommt, wie berichtet. Jedoch kann dies auch nur ein Anfang sein zur AaA...... Da fehlt, nach bisherigen Erkenntnissen, noch ein "wenig" mehr.

Tatsächlich kann ich behaupten, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit so ein Abendessen bzw. informeller Austausch nicht stattgefunden hat!

Die kursierenden Beträge zur Erhöhung müssen von woanders herrühren; falls sie wirklich so kommen sollten.

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 711
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17800 am: 25.08.2025 13:48 »
Sorry für die Warenkorbdebatte. Die möglichen 10% Grundgehaltserhöhung sind viel spannender. 😂

Dass der Warenkorb einer empirisch durchdachten und gefestigten Methodik unterliegt, wollte ich nicht in Frage stellen. Er hat aber mindestens ein massives strukturelles Problem. Bei den Wohnkosten wird nicht zwischen dem Bestandsniveau und dem aktuellen Niveau (Neuvermietung) unterschieden. Beides fließt in die durchschnittlichen Aufwendungen der Bürger ein. Das ist genauso absurd wie bei den Lebensmitteln teilweise Preise von vor 10 Jahren einzubeziehen.

Oder irre ich mich an der Stelle?

Pensionär

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17801 am: 25.08.2025 13:49 »
Danke für das Aufschlüsseln. Bei Gelegenheit werde ich das Ganze mal mit Hilfe meines Haushaltsbuches mit Leben füllen.

Dies habe ich mir im Ruhestand auch angewöhnt. Führt einfach zu mehr Mehrausgabendiziplin.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 289
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17802 am: 25.08.2025 14:27 »
Ich bin mir sicher das bald die Erhöhung kommt.

Auf FB wird mir seit ein paar Tagen angezeigt, dass es in Deutschland ein Schuldentilgungskonto gibt, wo jeder einzahlen darf.

Also wenn das nicht ein deutliches Zeichen ist ...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,629
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17803 am: 25.08.2025 14:33 »
Wenn ich richtig schlechte Laune haben will, kann ich ja mal nachrechnen wie sehr sich die Kosten für die Krankenversicherung seit 2020 entwickelt hat...

und richtig gute Laune bekommst du, wenn du dir mal deine Nettokaltmiete anschaust!

Der Kelch ist zum Glück an mir vorbeigegangen.

Na ist doch super - dann hast du für 20-30% deiner Ausgaben gar keine Preiserhöhung! Schon sind die Milchprodukte wieder safe ;)

Ansonsten wie Moin schreibt - gewisse Dinge (gerade Lebensmittel) fallen halt mehr auf.

regas

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17804 am: 25.08.2025 14:55 »
Ich folge dieser spannenden Debatte jetzt schon seit ein paar Monaten mit und langsam scheint es ja etwas Bewegung zu geben. Das gibt mir zumindest schon mal Hoffnung, dass dieses Thema ggf. nächstes Jahr dann durch ist.

Ich komme jedoch noch immer nicht ganz hinterher mit dem Gedanken, dass die Besoldung 2020 schon verfassungswidrig war und dies jetzt ausgeglichen werden soll. Zwischen 2020 und 2025 gab es ja einige Jahre an Inflation und ungenügende Besoldungsanpassungen. Da müsste man die Inflation seit 2020 ausgleichen (ca. 10-15% nach Übernahme der TvÖD Tarifergebnisse) + x% vom Status Quo 2020, als die Besoldung als verfassungswidrig eingestuft wurde. Da kommen wir ja locker auf ca. 20% zur Basisbesoldung, wenn das BVerfG "kaltblütig" und unpolitisch entscheiden würde, um eine verfassungsgerechte Besoldung herzustellen. So sehr ich die Hoffnung habe, bezweifle ich sehr, dass wir mehr als 10% sehen werden.

Was hier bis jetzt noch nicht betrachtet wurde, ist nicht nur die Anpassung der Besoldung zur aA, sondern wie die aA zukünftig auch sichergestellt wird. Für mich kommt das Konzept, das Tarifergebnis des TvÖD auf die Beamten zu übertragen, mathematisch nicht infrage. Dann haben wir in 15-20 Jahren wieder das Problem der amtsangemessenen Alimentation und die gleiche Diskussion beginnt erneut. Ein Mechanismus, die Beamtenbesoldung an die Inflationsrate zu koppeln, scheint für mich zwingend notwendig, ⁣um die amtsangemessene Alimentation langfristig sicherzustellen.