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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Durgi:
Dieses Gejammere  der Kinderlosen ;D

Wertigkeit des Amtes → regelt das Binnenabstandsgebot. Natürlich muss A 11 über A 5 liegen, sonst ist das System kaputt. Da geht’s um Verantwortung und höherwertige Aufgaben.

Familienbezogene Bestandteile → sind verfassungsrechtlich verpflichtend. Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass die Alimentation eine Familie amtsangemessen versorgen muss. Daraus ergibt sich, dass ein A 5er mit Kindern zeitweise mehr Netto hat als ein kinderloser A 11er. Das ist kein Fehler im System, sondern eine bewusst so gesetzte Sozialkomponente.

Wer jetzt die beiden Dinge gegeneinander ausspielt („ein niedriger Dienstgrad mit Kindern verdient mehr als ein höherer ohne“) verkennt, dass es unterschiedliche Funktionen sind:

Das eine ist laufbahnbezogene Wertigkeit (immer gültig, unabhängig von Kindern).

Das andere ist familienbezogene Mindestalimentation (verfassungsrechtlich geboten, damit Beamte mit Kindern nicht unter Grundsicherung landen).

Der Effekt ist also kein Bug, sondern Feature. Klar wirkt es „ungerecht“ für den kinderlosen A 11, aber das Grundgesetz schreibt die Absicherung von Familien als Teil der Alimentation fest. Wer sich daran stört, muss beim Gesetzgeber für eine saubere Entzerrung der Besoldung eintreten – nicht den Familienzuschlag infrage stellen.

PS: Dem A11 steht es natürlich frei, selbst und ständig Nachwuchs zu produzieren, um den Binnenabstand erneut herzustellen :)

Lichtstifter:
Und weiterhin fällt der "Tausender" ohne Kindergeldberechtigung später wieder weg und der A11 konnte sich bis dahin viel einfacher dienstlich mit einem höheren A verwirklichen, ohne die drei Karnickel.

Das hat er dann auch für immer und nicht nur befristet. Vom entspannteren Altern mal abgesehen, wenn man nur für sich verantwortlich ist.

Nichtsdestotrotz muss die Problematik der Grundbesoldung endlich bereinigt werden.

Dann könnte man Zuschläge moderater gestalten und dieses leidige Thema mit der Fertilität zu Grabe tragen.

Bekriegen wir uns also bitte nicht weiter wegen der Tricksereien unserer Besolder.

Rheini:

--- Zitat von: Durgi am 26.08.2025 10:22 ---Dieses Gejammere  der Kinderlosen ;D

Wertigkeit des Amtes → regelt das Binnenabstandsgebot. Natürlich muss A 11 über A 5 liegen, sonst ist das System kaputt. Da geht’s um Verantwortung und höherwertige Aufgaben.

Familienbezogene Bestandteile → sind verfassungsrechtlich verpflichtend. Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass die Alimentation eine Familie amtsangemessen versorgen muss. Daraus ergibt sich, dass ein A 5er mit Kindern zeitweise mehr Netto hat als ein kinderloser A 11er. Das ist kein Fehler im System, sondern eine bewusst so gesetzte Sozialkomponente.

Wer jetzt die beiden Dinge gegeneinander ausspielt („ein niedriger Dienstgrad mit Kindern verdient mehr als ein höherer ohne“) verkennt, dass es unterschiedliche Funktionen sind:

Das eine ist laufbahnbezogene Wertigkeit (immer gültig, unabhängig von Kindern).

Das andere ist familienbezogene Mindestalimentation (verfassungsrechtlich geboten, damit Beamte mit Kindern nicht unter Grundsicherung landen).

Der Effekt ist also kein Bug, sondern Feature. Klar wirkt es „ungerecht“ für den kinderlosen A 11, aber das Grundgesetz schreibt die Absicherung von Familien als Teil der Alimentation fest. Wer sich daran stört, muss beim Gesetzgeber für eine saubere Entzerrung der Besoldung eintreten – nicht den Familienzuschlag infrage stellen.

PS: Dem A11 steht es natürlich frei, selbst und ständig Nachwuchs zu produzieren, um den Binnenabstand erneut herzustellen :)

--- End quote ---

Alle stehen gleichwertig nebeneinander und müssen bei der aA Alimentation beachtet werden. Was am Ende raus kommt? Keine Ahnung, lassen wir uns überraschen.

amy1987:

--- Zitat von: Rheini am 26.08.2025 10:11 ---Fast könnte man derzeit auf den Gedanken kommen, möglichst viele Kinder zu adoptieren bzw. die Vaterschaft anzuerkennen.

--- End quote ---

Ja klar, denn Kinder sind ja auch komplett kostenneutral - nicht. Es ist seltsam, dass immer wieder so getan wird, als könnte sich der Beamte mit Kindern von den üppigen Zuschlägen ein fettes Leben machen und im Luxus schwelgen, während der Kinderlose in die Röhre schaut. Aus eigener Erfahrung: keine noch so hohen Kinderzuschläge gleichen die kinderbezogenen Mehrkosten aus. Der Beamte mit Kindern wird immer weniger Geld für den eigenen Lifestyle haben als der Beamte ohne Kinder, der seine komplette Besoldung für sich nutzen kann.

Rheini:
Na wenn man eine Famillie kennt die in der Privatwirtschaft arbeitet und man sich über die Einnahmen/Ausgaben einig ist, hat man insgesamt tatsächlich mehr.

Natürlich unter Beachtung aller weiteren gesetzlichen Regelungen ....

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