Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856345 times)

Kaiser80

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1785 am: 22.09.2022 12:37 »
Na Gott sei Dank gehts hier sprachlich weiter, habe schon gedacht dass alle Beamten seit der gestrigen Teilmobilmachung in Schockstarre verharrten 😂
Du bist so witzig wie Oma unterm Arm.

Kimonbo

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« Antwort #1786 am: 23.09.2022 10:26 »
Sorry kann grad nicht drauf antworten. Bin zum verlängerten AU-Wein trinken in Wiesbaden-Wochenende im ICE unterwegs und der Empfang ist nicht besonders gut, haha. Kleine Lektüre zum Wochenende für alle die heute arbeiten müssen für Vater Staat und immer noch nichts verstanden haben :-D https://www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-und-cum-ex-der-kanzler-und-das-entlarvende-protokoll-a-714bc5ef-5ff1-4457-9065-c074625cb92d

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1787 am: 23.09.2022 10:44 »
Sorry kann grad nicht drauf antworten. Bin zum verlängerten AU-Wein trinken in Wiesbaden-Wochenende im ICE unterwegs und der Empfang ist nicht besonders gut, haha. Kleine Lektüre zum Wochenende für alle die heute arbeiten müssen für Vater Staat und immer noch nichts verstanden haben :-D https://www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-und-cum-ex-der-kanzler-und-das-entlarvende-protokoll-a-714bc5ef-5ff1-4457-9065-c074625cb92d
Kann man den Troll Kimonbo blockieren?

Archivsekretärin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1788 am: 23.09.2022 11:02 »
Du kannst ihn/sie/es ja einfach ignorieren  ;)

Ich sehe die Beiträge nicht immer als trollen, sondern leider eher als Satire. Manchmal ist es doch zu nah an der Realität...
Und manchmal amüsieren sie mich einfach  ::)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1789 am: 23.09.2022 11:57 »
Also die großen Bundesländer Bayern und Baden-Würtemberg haben jetzt alle beim Familienzuschlag ab 3. Kind nachgelegt, NRW hatte das ja schon im Frühjahr gemacht.
Fakt ist, dass bei 3 Kindern in allen 3 Bundesländern ein Geamtfamilienzuschlag von 1200-1300 € gezahlt wird, beim Bund wie wir alle wissen, bekommt an als verheiratet mit 3 Kindern 800 €.

Das wird jetzt der Bund in irgendeiner Form jetzt auch schnell umsetzen. Die familienreichen Bundesbeamten können sich freuen, es wird in irgendeiner Konstellation 400-500 € ab 3. Kind mehr geben. Und dazu die Nachzahlung für 24 Monate vom 01.01.2021.

Ich finde es schon eine Sauerei, dass der Bund erstmal alle Bundesländer nötigt, selber die Sache zu regeln und dann als "Letzter" um die Ecke kommt!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1790 am: 23.09.2022 12:09 »
Kann man den Troll Kimonbo blockieren?

Was soll das? Ich finde sie(?) leistet auf sarkastische Weise einen sehr wertvollen Beitrag in dieser Diskussion. Die größten Trolle in der Debatte sind doch die Besoldungsgesetzgeber, die die Rechtsprechung in immer abstruserer Weise mit Füßen treten. Wer lieber buckelt und sich überbezahlt fühlt solange es noch für den Wochenendeinkauf reicht, dem sei das unbenommen.

Und nein, Arbeitsverweigerung macht nichts besser. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Dienstherren in ihrer Wertschätzung für die eigenen Beamten nur noch kurz vor Amazon und anderen Sklaventreibern rangieren. Und das ist unglaublich.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1791 am: 23.09.2022 13:31 »
Als Regel-Pensionär habe ich mit Kinderbestandsteilen der Besoldung nix mehr zu tun.

Wurde aber von einem Familienmitglied (freie Wirtschaft, bestens bezahlt) gefragt: "Kriegen Beamte auch Kindergeld? Wenn ja, warum kriegen die für Kinder auch  noch mehr Gehalt? Da stimmt doch was nicht?"

Konnte da nur noch was mit "Alimentation" schwurbeln, hat den Fragenden aber nicht überzeugt.

Weitere Frage: "Werden die denn so schlecht bezahlt? Dann müssen das ja ganz schöne Luschen sein."

Wollte ich nicht antworten.

Tia, was soll man so einem fragenden, viel Steuer zahlenden Bürger so antworten?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1792 am: 23.09.2022 13:34 »
Das er sich mit seiner trotteligen Hand unterhalten soll.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1793 am: 23.09.2022 13:39 »
Sehr gut  :D oder man antwortet, dass den Beamten eine verfassungskonforme Bezahlung verwehrt wird, damit der Spitzensteuersatz weiter auf dem niedrigsten Niveau seit Gründung der Bundesrepublik belassen werden kann.

Gickgack

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1794 am: 23.09.2022 14:19 »
...oder damit der FM weiter von der Einhaltung der Schuldenbremse träumen darf...

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1795 am: 23.09.2022 16:41 »
Wie spendabel man in Sachsen ist :)

Heute in der BILD gelesen:

Dresden – Sachsen plant ein gigantisches Geschenk an alle Landesbeamte!

Wer verheiratet ist und mindestens zwei Kinder hat, soll für Angehörige KEINE eigene private Krankenversicherung mehr abschließen müssen. Das Land – also der Steuerzahler – übernimmt die Kosten komplett.

Die Gratis-Krankenkasse für Staatsdiener im Bundesland von Michael Kretschmer (47, CDU) ist in einem dicken Gesetzespaket (404 Seiten) des Landes-Finanzministeriums versteckt (liegt BILD vor).

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1796 am: 23.09.2022 17:02 »
Wenn die Bild das ganze Thema kapiert hat, hat sie sich an den mickrigen bisher geplanten Maßnahmen schon verausgabt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1797 am: 23.09.2022 17:18 »
Verrückt. Die kostenfreie Krankenversicherung wird übrigens mehr Ärger in der Bevölkerung erzeugen, als eine alternative gleichhhohe Erhöhung der Grundbesoldung. Da ist das Land Sachsen politisch sehr schlecht beraten.
Und dann wird immer noch das Abstandsgebot verletzt. Stellt euch mal vor ein kranker Ehegatte kündigt deshalb seine PKV. Der kommt nie wieder rein, falls das wieder wegfällt. Oder dem Beamten sind alle Möglichkeiten zum Bund und anderen Ländern versperrt, weil keine PKV den mehr aufnimmt bei Alter/Krankheit, etc.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1798 am: 23.09.2022 18:09 »
Verrückt. Die kostenfreie Krankenversicherung wird übrigens mehr Ärger in der Bevölkerung erzeugen, als eine alternative gleichhhohe Erhöhung der Grundbesoldung. Da ist das Land Sachsen politisch sehr schlecht beraten.
Und dann wird immer noch das Abstandsgebot verletzt. Stellt euch mal vor ein kranker Ehegatte kündigt deshalb seine PKV. Der kommt nie wieder rein, falls das wieder wegfällt. Oder dem Beamten sind alle Möglichkeiten zum Bund und anderen Ländern versperrt, weil keine PKV den mehr aufnimmt bei Alter/Krankheit, etc.

Das ist eine effektive Personalbindungsmaßnahme ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1799 am: 23.09.2022 20:48 »
Als Regel-Pensionär habe ich mit Kinderbestandsteilen der Besoldung nix mehr zu tun.

Wurde aber von einem Familienmitglied (freie Wirtschaft, bestens bezahlt) gefragt: "Kriegen Beamte auch Kindergeld? Wenn ja, warum kriegen die für Kinder auch  noch mehr Gehalt? Da stimmt doch was nicht?"

Konnte da nur noch was mit "Alimentation" schwurbeln, hat den Fragenden aber nicht überzeugt.

Weitere Frage: "Werden die denn so schlecht bezahlt? Dann müssen das ja ganz schöne Luschen sein."

Wollte ich nicht antworten.

Tia, was soll man so einem fragenden, viel Steuer zahlenden Bürger so antworten?

In solchen Unterhaltungen bediene ich immer gerne alle Klischees des öDs. Nur um diese unwissenden Leute zu ärgern. Wir bezahlen ja auch keine Steuern... ::)
Am Ende nenne ich mein Einkommen und frage ob Sie auch kommen wollen. Wir suchen immer Personal.