Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3580/3602) > >>

SwenTanortsch:
Und PS. Diese Diskussion ist übrigens der Lackmustest dafür, wie der Stand hinsichtlich des Gesetzentwurfs ist - wollte man in der Union, die heute in Gestalt der CSU das Innenministerium besetzt, die Besoldung erheblich attraktiver machen, bräuchte man sie mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht zu führen, was sicherlich einem großen Teil der Abgeordneten der Union in Bund und Ländern lieb wäre. Denn mit der Forderung der Wiedereinführung einer Wehrpflicht gewinnt man weiterhin eher keine Wahlen - wollte man in der Union eine substanzielle Verbesserung der Besoldung vornehmen, würde man diese entsprechend für die Abgeordneten der Union eher unliebsame Diskussion wohl eher nicht führen (was andersherum allerdings keinen Anlass zu der Vermutung geben sollte, dass das die SPD anders sieht; sie hat hier nun nur wieder den Vorteil, nicht mehr das BMI zu besetzen und braucht also keinen entsprechenden Entwurf zu verantworten, und den hier diesbezüglichen Nachteil, nun wieder das BMF zu besetzen, weshalb man den Schwarzen Peter "Wehrpflicht" gerne der Union überlässt, so gilt es zumindest zu vermuten):

https://www.spiegel.de/politik/bundeswehr-diskussion-um-pflicht-und-anreize-im-neuen-wehrdienstmodell-a-3d3f830a-9300-4086-9225-ba0647cddd47

Durgi:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.08.2025 07:50 ---
--- Zitat von: Knarfe1000 am 27.08.2025 07:48 ---
--- Zitat von: GoodBye am 26.08.2025 21:54 ---Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.

--- End quote ---
Das wäre mir relativ egal, sofern am Ende in Summe eine aA dabei herauskommt. Zweifel darf man haben, aber es gibt nach meiner Bewertung auf jeden Fall Bewegung in der Sache.

--- End quote ---

Den letzten Halbsatz kann ich nicht widerlegen; ich würde ihn allerdings aus längerer Erfahrung bezweifeln. Es würde mich freuen, wenn mich meine Zweifel trügen sollten.

--- End quote ---

Wenn man die Leitplanken des BVerfG wirklich einhält, bedeutete dies:
CPI-Anker 2020–25 + Familien-Floor + Binnenabstände.

dazu folgende Grundannahmen:
CPI 2020–2025: +22,3 %
Floor unten: +4 %-Pkt. extra (A3–A8), Mitte (A9/A11): +2 %-Pkt.
Oben reicht CPI-Anker (+22,3 %) > Binnenabstände bleiben erhalten
Den aEZ lasse ich mal zwinkernd aussen vor.

Was das für unsere Gehaltstabelle bedeutete, brauche ich wohl niemandem sagen....
A3, Stufe 1, aus 2701 mach 3404
A9, Stufe 8, aus 4283 mach 5312

Und ich glaube, dafür ist die Gesellschaft noch nicht bereit...einem ungelernten Hauptschüler mit mangelhafter Bildung in Hilfsarbeiterstellung 3000 netto zahlen, weil er sich für 4 Jahre eine Feldmütze aufsetzt.

BWBoy:

--- Zitat von: Durgi am 26.08.2025 10:22 ---Dieses Gejammere  der Kinderlosen ;D

Wertigkeit des Amtes → regelt das Binnenabstandsgebot. Natürlich muss A 11 über A 5 liegen, sonst ist das System kaputt. Da geht’s um Verantwortung und höherwertige Aufgaben.

Familienbezogene Bestandteile → sind verfassungsrechtlich verpflichtend. Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass die Alimentation eine Familie amtsangemessen versorgen muss. Daraus ergibt sich, dass ein A 5er mit Kindern zeitweise mehr Netto hat als ein kinderloser A 11er. Das ist kein Fehler im System, sondern eine bewusst so gesetzte Sozialkomponente.

Wer jetzt die beiden Dinge gegeneinander ausspielt („ein niedriger Dienstgrad mit Kindern verdient mehr als ein höherer ohne“) verkennt, dass es unterschiedliche Funktionen sind:

Das eine ist laufbahnbezogene Wertigkeit (immer gültig, unabhängig von Kindern).

Das andere ist familienbezogene Mindestalimentation (verfassungsrechtlich geboten, damit Beamte mit Kindern nicht unter Grundsicherung landen).

Der Effekt ist also kein Bug, sondern Feature. Klar wirkt es „ungerecht“ für den kinderlosen A 11, aber das Grundgesetz schreibt die Absicherung von Familien als Teil der Alimentation fest. Wer sich daran stört, muss beim Gesetzgeber für eine saubere Entzerrung der Besoldung eintreten – nicht den Familienzuschlag infrage stellen.

PS: Dem A11 steht es natürlich frei, selbst und ständig Nachwuchs zu produzieren, um den Binnenabstand erneut herzustellen :)

--- End quote ---

Du hast es nicht verstanden oder?

Kind 1+2 müssen im wesentlichen aus dem Grundgehalt versorgt werden. Hier sind die Familienzuschläge noch maximal ergänzend und stellen nur einen kleinen Teil der Gesamtbesoldung dar. Erst das dritte Kind und alle darauf folgenden sind im wesentlichen über den Familienzuschlag zu finanzieren.

Deswegen geht es in meinem Vergleich auch nur um einen Beamten mit zwei Kindern und nicht 3 oder mehr Kindern.

GoodBye:
Man hat sich das Grab durch die Stauchung der Besoldungstabelle selbst geschaufelt.

Es ist m.E. unmöglich, für das Kind 1 und 2 mit nennenswerten Familienzuschlägen zu arbeiten, weil aufgrund der geringen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen - ausgehend von der Annahme, das die 4K Familie mit 2 Kindern das Leitbild der Beamtenbesoldung ist - stets die Gefahr der Verletzung des Leistungsprinzips und des internen Abstandsgebots besteht.

In diese Situation hat sich der Gesetzgeber aber selbst gebracht.

Der Gesetzgeber kann die Besoldung von tatsächlichen Verhältnissen abhängig machen, hat sich diesen Spielraum aber selbst genommen.

BWBoy:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 19:04 ---
Es gibt aber keine sachlichen, logisch begründbare Argumente, warum es die 4k für immer bleiben muss oder warum es die 4k ist und nicht die 3k oder 5 k Familie ist oder jedes Familienmitglied für sich bzgl. der aA betrachtet wird oder warum der Beamte mit 2 Kinder so massiv monetär schlechter gestellt sein muss, als der Single Beamte, denn beide bekommen nahezu die gleiche Besoldung, da könnte man, sich durchaus Gedanken darüber machen, ob dies noch dem Leistungsgedanken entspricht.

--- End quote ---


Was genau hat denn der Familienstand deiner Meinung nach mit Leistung zu tun? Leistet jetzt ein 4k Beamter mehr als ein Single Beamter, das er deswegen deutlich besser bezahlt werden muss?

Oder ist es eher so, dass der Single Beamte mehr leistet, weil er bei Kindkrank für den 4K Beamten  einspringen darf?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version