Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Finanzer:
--- Zitat von: Knarfe1000 am 27.08.2025 07:49 ---Eine "großzügige Beförderungspraxis" kann ich in RLP keinesfall feststellen. Das Budget ist seit über 10 Jahren nahezu gleich geblieben (trotz Inflation).
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BALBund sprach von den Bundesbeamten, insbesondere von denen in den Ministerien und Mittel und Oberbehörden.
Das die Lage in vielen Bundesländern anders aussieht stellt niemand in Abrede.
Rein Interessehalber, wie ist die Beförderungslage bei Zoll, Bundespolizei und Bundeswehr in den Rängen bis A12?
Einigung2023:
--- Zitat von: Finanzer am 27.08.2025 09:15 ---
--- Zitat von: Knarfe1000 am 27.08.2025 07:49 ---Eine "großzügige Beförderungspraxis" kann ich in RLP keinesfall feststellen. Das Budget ist seit über 10 Jahren nahezu gleich geblieben (trotz Inflation).
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BALBund sprach von den Bundesbeamten, insbesondere von denen in den Ministerien und Mittel und Oberbehörden.
Das die Lage in vielen Bundesländern anders aussieht stellt niemand in Abrede.
Rein Interessehalber, wie ist die Beförderungslage bei Zoll, Bundespolizei und Bundeswehr in den Rängen bis A12?
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Beim Zoll stimmt die Aussage von BALBund, alles bis 7 Punkte wurde in der Vergangenheit befördert.
GoodBye:
Stand jetzt wird das Leitbild der 4K-Familie zugrunde gelegt und angenommen, dass für die Kinder 1 und 2 im Wesentlichen auf die Grundbesoldung zurückgegriffen wird.
Der Gesetzgeber darf die Besoldung jedoch auch von den tatsächlichen Verhältnissen - und damit sind die Verhältnisse dieser Familie gemeint - abhängig machen. Dies eröffnet den Raum für Zuschläge, der m.E. aber aus den Gründen, die ich in meinen letzten Beiträgen genannt habe, stark beschränkt ist.
Im Grunde genommen, wurde dem Gesetzgeber hier eine beschränkte Möglichkeit eingeräumt, Geld zu sparen.
Auch in dem Hinblick, dass die Grundbesoldungstabellen der Versorgung zugrunde gelegt werden.
Insoweit besteht für die 4K-Familie auch nicht die viel besungene Abkoppelung vom normalen Angestellten oder Tarifbeschäftigten was Kinder angeht. Der Beamte ist quasi monetär in seinem Entscheidungsspielraum frei, zwei Kinder in die Welt zu setzen. Das ist, wenn man - wie eigentlich vorgesehen - von einer beschränkten Möglichkeit der Zuschläge, welche eigentlich nur den haushalterischen Spielraum erweitern soll, ausgeht, wie bei allen anderen auch, Privatvergnügen. Anders wird es nach Rechtsprechung des BVerfG ab 3 Kindern.
BWBoy:
--- Zitat von: GoodBye am 26.08.2025 21:54 ---Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.
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Ist ja eigentlich auch korrekt so. Verpflichtet ist der Besoldungsgeber dazu uns eine aA zu gewähren. wenn er dies ordnungsgemäß und ohne Taschenspielertricks tun würde und sie auch angemessen über die Jahre anpassen würde, so könnten uns die Tarifverhandlungen der Arbeitnehmer egal sein. Denn entgegen der aA haben wir auf die Tarifergebnisse keinerlei Anspruch.
Curtis:
--- Zitat von: Finanzer am 27.08.2025 09:15 ---
--- Zitat von: Knarfe1000 am 27.08.2025 07:49 ---Eine "großzügige Beförderungspraxis" kann ich in RLP keinesfall feststellen. Das Budget ist seit über 10 Jahren nahezu gleich geblieben (trotz Inflation).
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BALBund sprach von den Bundesbeamten, insbesondere von denen in den Ministerien und Mittel und Oberbehörden.
Das die Lage in vielen Bundesländern anders aussieht stellt niemand in Abrede.
Rein Interessehalber, wie ist die Beförderungslage bei Zoll, Bundespolizei und Bundeswehr in den Rängen bis A12?
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Beim Zoll kann sich keiner wehren A11 zu werden, zumal die Dienstposten von A9 bis A11 gebündelt sind. Aktuell (stand 01.08.25) benötigt man jeweils 12 Punkte (von 15) um von A9 zu A10 und von A10 zu A11 befördert zu werden. In der Vergangenheit wurde bis zu 8 Punkte befördert... Von A11 zu A12 wird es schwerer, da es deutlich weniger A12 Dienstposten gibt.
BPol und Bundeswehr weiß ich nicht...
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