Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3583/3596) > >>

Unknown:

--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 09:39 ---Zu den Ländern kann ich naturgemäß keine validen Aussagen treffen, über das in Rede stehende RLP könnte ich nur beitragen, dass die Kantine des Innenministeriums nicht berauschend ist, der Globus am Ende der Straße aber ob seines Fleischkäses im Brötchen für unter zwei Euro gerne von allen Ministerialen die nicht vegetarisch leben frequentiert wird.

Bei der Bundespolizei müssen wir zwischen Verwaltung und Polizeidienst unterscheiden, letzterer hat, wie auch die Bundeswehr, weiterhin Mindeststandzeiten unabhängig wie gut oder schlecht man beurteilt wurde. Ein systemimmanenter Fehler? Vielleicht.

Die BPol-Verwaltung in Potsdam ist dagegen weniger mit gebündelten DP oberhalb von A10 ausgestattet, so dass hier tatsächlich im Vergleich (meiner Beobachtung nach) nur langsamere Aufstiege möglich sind. Deswegen wechseln viele aus der Verwaltung zu BMI B und machen ein paar Jahre Fachaufsicht (langweilig) um dann wieder zurückzugehen.

und da wieder nach der Glaskugel gefragt wurde: Ich gehe davon aus, dass ein Entwurf - wie ungenügend er auch sein mag - bis Ostern durchs Kabinett und auf den parlamentarischen Weg gehen wird.

Das Wort Abschläge, was im Rundschreiben explizit genutzt wird mag man so deuten, dass etwaige Umtriebe aus vorherigen Entwürfen obsolet geworden sind und tatsächlich ein Teilfokus auf den Grundtabellen an sich liegt. Ob das aber den Kontakt mit StS K überlebt, der wie allseits bekannt ein andere Modell favorisiert, bleibt abzuwarten.

Wer nochmal einen kursorischen Überblick über die von ihm entwickelte Hamburger Besoldungsreform haben möchte, kann hier lesen: https://www.gdp.de/hamburg/de/stories/2024/10/verwaltungsgericht-hamburg-legt-besoldung-des-jahres-2022-dem-bundesverfassungsgericht-vor

--- End quote ---

Mal wieder ausdrücklichen Dank an dich für deine Ausführungen, auch wenn sie wenig erfreulich sind.

Bundi:
Weil hier ja immer wieder der Begriff Abschlag im Zusammenhang mit der aA faellt, ich als im Haushaltsbereich taetig kann mir nur erklaeren das dieser Begriif gewaehlt wurde weil zum einen noch kein Bundeshaushalt 2025 und 2026 verabschiedet worden ist und zum anderen auch  noch kein entpsrechendes BesG hinsichtlich der Uebernahme des Tarifabschlusses vorliegt.
Es handelt sich daher um Zahlungen im Vorgriff auf diese rechlich zu schaffenden Grundlagen und um nichts anderes. Das hat zunaeachst einmal mit der Thematik aA rein gar nichts zu tun.
Es mag durchaus sein dass seitens BMI versucht werden wird das ganze in einem Gesetz abzuarbeiten, aber mit der angedeuteten Auszahlung der 3% und 2.8% in Form von Abschlaegen hat dies nichts zu tun.

Haushaltshilfe:
Es erscheint sinnvoll, in diesem Zusammenhang auch die Abschläge für 2025 noch im Dezember zu begleichen, um zu vermeiden, dass die Mehrkosten in das nächste Haushaltsjahr übergehen.

regas:

--- Zitat von: GoodBye am 27.08.2025 09:18 ---Der Beamte ist quasi monetär in seinem Entscheidungsspielraum frei, zwei Kinder in die Welt zu setzen. Das ist, wenn man - wie eigentlich vorgesehen - von einer beschränkten Möglichkeit der Zuschläge, welche eigentlich nur den haushalterischen Spielraum erweitern soll, ausgeht, wie bei allen anderen auch, Privatvergnügen.

--- End quote ---

Und so sollte es auch sein.

Diese absurden Kinderzuschläge gekoppelt mit niedriger Grundbesoldung waren für mich schon immer suspekt und ich hoffe, dass das BVerfG hier dem Bund ordentlich einen mitgeben wird.

Hummel2805:
Das kann man ja kritisieren, Falt ist, dass gemäß Bundesverfassungsgericht ab dem 3. Kind mehr gezahlt werden muss. Man wird den Familienzuschlag ab dem 3. Kind verdoppeln! Ich hoffe, dass meine Quelle stimmt, die sagt, dass auch das 1. Kind und 2. Kind erhöht wird.
Wenn man dies so umsetzt, hätte man schon viel erreicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version