Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GoodBye:
Für Viele wird es, egal was kommt, auch eine Form Schmerzensgeld sein. Entbürokratisierung wird allenfalls als Verringerung der Zahl an Bürokraten verstanden. Die Arbeitsbedingungen werden nicht besser werden.
Beispiel: StA Hamburg, 57.000 offene Ermittlungsverfahren. Da ist R1 absolutes Schmerzensgeld.
Beispiel: In einigen großen Verwaltungszweigen weichen bereits jetzt Bedarf und Zuweisung um 25 % voneinander ab.
tigertom:
--- Zitat von: emdy am 27.08.2025 16:56 ---BalBund hat uns doch heute Morgen erst mitgeteilt, dass sehr fraglich ist, ob der federführende StS K irgendwas mitträgt, was Geld kostet.
Selbst als Verwaltungsbeamter und Haushälter fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass eine Pflichtaufgabe wie die amtsangemessene Alimentation von der persönlichen Agenda eines freidrehenden StS abhängen kann. Oder vom BMI/BMF-Hickhack.
--- End quote ---
Entschuldigung, aber für wen hält sich dieser StS K. verdammt nochmal?
Ich wünsche ihm, dass er zu seinen Wurzeln zurück kehrt und anstatt für B11 dann für A8 oder A10 als Streifenbeamter auf dem Kiez für Ruhe und Ordnung sorgen muss. Ist ja schließlich kein Geld da! Unsere WERTSCHÄTZUNG wäre ihm sicher.
BWBoy:
--- Zitat von: Hummel2805 am 27.08.2025 11:00 ---Das kann man ja kritisieren, Falt ist, dass gemäß Bundesverfassungsgericht ab dem 3. Kind mehr gezahlt werden muss. Man wird den Familienzuschlag ab dem 3. Kind verdoppeln! Ich hoffe, dass meine Quelle stimmt, die sagt, dass auch das 1. Kind und 2. Kind erhöht wird.
Wenn man dies so umsetzt, hätte man schon viel erreicht.
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wenn man die Zuschläge für Kind 1 + 2 erhöht, so tut man dies nur um Geld zu sparen, denn diese Erhöhung gehört wie bereits mehrfach erklärt ins Grundgehalt und steht eigentlich allen gleichermaßen zu. Sie stattdessen als Zuschlag zu zahlen macht man eben nur, weil man sich den Anteil bei den Kinderlosen und ganz besonders den Pensionären sparen möchte.
Wenn hier jemand hohe Kinderzuschläge für K1+2 kritisiert, dann hat das nichts damit zu tun, dass man den 4k-Familien keine aA gönnt. Vielmehr damit, dass diese laut Rechtsprechung eben im Wesentlichen durch das Grundgehalt erreicht werden muss.
Und im Gegensatz zu den Kinderzuschlägen wäre das höhere Grundgehalt eben auch pensionswirksam. Dem entsprechend schneiden sich alle, die überhöhte Kinderzuschläge feiern und fordern spätestens dort ins eigene Fleisch. Gerade auch weil die 71,75% in den Medien quasi unter Dauerbeschuss stehen.
Nochmal zur Erinnerung, es geht hier nicht um die Optionen aA durch hohen Kinderzuschlag für K1+K2 oder eben keine aA wenn kein hoher K1+K2. Sondern der Dienstherr schuldet der 4K-Familie in jedem Fall eine aA. Es geht also um die Optionen aA durch höheres Grundgehalt + moderaten Kinderzuschlag oder aA durch geringeres Grundgehalt + hohen Kinderzuschlag.
Genau genommen hat der Dienstherr wenn er sich an die aktuelle Rechtsprechung hält sogar nur die eine Möglichkeit. aA für die 4K-Familie durch entsprechendes Grundgehalt mit Kinderzuschlägen als maximal ergänzendem Faktor.
Pensionär:
--- Zitat von: Organisator am 27.08.2025 16:52 ---
--- Zitat von: Pensionär am 27.08.2025 16:42 ---Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen
--- End quote ---
Es sind doch in den Bundesbehörden jedes Jahr 2% der Personalausgaben einzusparen, 8% in der Legislatur. Da wäre doch Spielmasse.
--- End quote ---
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ob das BMF die Mittel dafür verwendet oder an anderer Stelle verausgabt bedarf noch einer Klärung.
Alles was noch beschlossen und verkündet wird, steht und fällt mit der Finanzierbarkeit. Jedenfalls sind die Wirtschaftaussichten aktuell nicht rosig.
GoodBye:
--- Zitat von: Pensionär am 27.08.2025 17:50 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.08.2025 16:52 ---
--- Zitat von: Pensionär am 27.08.2025 16:42 ---Desweiteren dürfte auch von Interesse sein woher die Mittel dafür kommen
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Es sind doch in den Bundesbehörden jedes Jahr 2% der Personalausgaben einzusparen, 8% in der Legislatur. Da wäre doch Spielmasse.
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Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ob das BMF die Mittel dafür verwendet oder an anderer Stelle verausgabt bedarf noch einer Klärung.
Alles was noch beschlossen und verkündet wird, steht und fällt mit der Finanzierbarkeit. Jedenfalls sind die Wirtschaftaussichten aktuell nicht rosig.
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Na ja, da sind wir wieder beim alten Thema. Beamte dürfen nicht übermässig zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden etc... Bei dem Feuerwerk, was da gerade abgebrannt wird, wird es schwierig, gerade Einsparmaßnahmen bei den Beamten zu rechtfertigen.
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