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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Dass viele Leute unsereins in die GKV und die RV ziehen wollen, ist nichts Neues. Ich finde es auch okay, als Politiker*in dafür einzutreten. Ich finde es nur nicht okay, wenn nicht ehrlich mit den Fakten umgegangen wird.  In diesem Artikel fehlt z.B. die Infos, wie stark die Arbeitsgeberbeiträge für die GKVen im selben Zeitraum gestiegen sind.

Knarfe1000:
Das klingt ja alles nicht so schlecht. Es ist offenbar Bewegung in die Sache gekommen, vermutlich wegen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG.

Aber man weiß halt noch zu wenig für eine echte Bewertung. Außerdem ist ein Entwurf eben genau das und nicht mehr.

Natürlich käme es Jahre zu spät aber immerhin tut sich was. Sehr vorsichtiger Optimismus auf meiner Seite.

BWBoy:

--- Zitat von: wizzard am 27.08.2025 20:06 ---1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

--- End quote ---

betrifft uns alle. die kinderreichen aber besonders.

Durgi:

--- Zitat von: BWBoy am 28.08.2025 08:46 ---
--- Zitat von: wizzard am 27.08.2025 20:06 ---1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

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betrifft uns alle. die kinderreichen aber besonders.

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Für Jörg K., sieben Kinder, Mietstufe VI, Widerspruch seit 2014 auf Halde – dieses Weihnachten zahlt nicht das Christkind, sondern das BVA. Und die Gehaltsmitteilung kommt diesmal im Querformat, weil die Zahl sonst nicht aufs Blatt passt.

emdy:

--- Zitat von: wizzard am 27.08.2025 20:06 ---1198 Seiten und ich weiß noch immer nicht, ob das alle Bundesbeamte betrifft oder nur kinderreiche Familien in Mietstufe X, deren eineiige Zwillinge am 29.02. geboren wurden

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Bitte lesen. Der Anfang des Threads ist doch eine tolle Einleitung. Ansonsten such bitte nach den Stellungnahmen des Deutschen Richterbundes.

Der hier seit hunderten Seiten diskutierte Beschluss 2 BvL 4/18 betrifft alle Beamten gleichermaßen. Alles andere ist bewusstes Framing um Kosten zu drücken und die Beamtenschaft zu spalten. Das nützt nur politischen Akteuren, die den öffentlichen Dienst als leichtes Opfer identifiziert haben.

Der am gleichen Tage veröffentlichte Beschluss 2 BvL 6/17 betrifft Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kindern.

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