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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: beamtenjeff am 28.08.2025 11:26 ---[...]

--- End quote ---

Du weißt aber schon, dass es ein dreistufiges Prüfungsschema gibt, oder?

- Auf der ersten Stufe wird anhand von fünf Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt. Dein genanntes 15%-Mindestabstandsgebot ist dabei lediglich eine Teilfrage bei einem der fünf Parameter.
- Auf der zweiten Stufe wird eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien durchgeführt.
- Auf der dritten Stufe wird untersucht, ob eine etwaige Unteralimentation "im Ausnahmefall" verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.

beamtenjeff:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 28.08.2025 12:18 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.08.2025 11:26 ---[...]

--- End quote ---

Du weißt aber schon, dass es ein dreistufiges Prüfungsschema gibt, oder?

- Auf der ersten Stufe wird anhand von fünf Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt. Dein genanntes 15%-Mindestabstandsgebot ist dabei lediglich eine Teilfrage bei einem der fünf Parameter.
- Auf der zweiten Stufe wird eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien durchgeführt.
- Auf der dritten Stufe wird untersucht, ob eine etwaige Unteralimentation "im Ausnahmefall" verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.

--- End quote ---

Jetzt wo du es schreibst, klingelt da was... ;D
Gut dass du es noch erwähnt hast! Was sind die anderen 4 Parameter?

BVerfGBeliever:
1.) Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst
2.) Vergleich mit dem Nominallohnindex
3.) Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex
4.) Systeminterner Besoldungsvergleich (-> hier wird auch das Mindestabstandsgebot geprüft)
5.) Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder

tunnelblick:
Erstmal vielen Dank für die Zusammenfassung!


--- Zitat von: beamtenjeff am 28.08.2025 11:26 ---
5. Praktische Konsequenzen für Sie/dich

* Widerspruch einlegen ist entscheidend:
**Nur so sichert man seine Ansprüche auf mögliche Nachzahlungen.
**Ohne Widerspruch -> vermutlich kein rückwirkender Anspruch, selbst wenn später alles angehoben wird.


--- End quote ---

Wie genau legt man Widerspruch ein? Wie lange geht das dann zurück oder erst ab Datum des Widerspruchs?
Vermutlich ist das schon beantwortet worden, aber vllt wäre es nicht schlecht, wenn das in der Nähe der tollen Zusammenfassung stehen würde.

Danke schon mal vorab!

BWBoy:
jährlich bei der Stelle die deine Besoldung zahlt. Am besten nachweisbar über Fax oder förmliche Zustellung. Es muss in dem Haushaltsjahr eingereicht werden für dass du der Besoldung widersprechen möchtest. Rückwirkend geht nicht so wirklich.

Ein möglicher Widerspruch könnte wie folgt aussehen:



--- Zitat ---     

Antw:[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation
« Antwort #94 am: 15.11.2023 16:16 »

    Zitat

Widerspruch des vbob für das Jahr 2023

Vielen Dank an xap für die Bereitstellung des Musterwiderspruchs!


——————————————————————————————————-

Absender

Mustertext Widerspruch gegen Besoldung
An die
zuständige Bezügestelle (bitte individuell anpassen)

Datum
Personalnummer: ………………………..
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer jeweils amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.:2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richtern in Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgeber Bund auch in 2023 bislang nicht nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage, mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

(Optional:

Die Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung für diese(s) Kind(er), die den im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 (2 BvL6/17 u.a.) festgelegten Grundsätzen entspricht.)
Gleichzeitig bitte ich bis zur verfassungsgemäßen Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir das zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

--- End quote ---

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