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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:
Mit anderen Worten: Wenn die Faktoren zumindest seit der Euro-Einführung konstant geblieben wären (so wie es beispielsweise bei den EU-Beamten gehandhabt wurde und wird), dann bekäme ein A16 heute 10.350 € statt 8.717 € und ein A15 bekäme 9.281 € statt 7.846 €..

Haushaltshilfe:

--- Zitat von: Ozymandias am 03.09.2025 08:20 ---99 und 2001 sind noch in DM, falls jemand so verwirrt ist wie ich 😉

--- End quote ---

Ja, hätte ich als Erklärung hinzufügen sollen. Aber es geht hier ja einfach um den Faktor. 
Ich mach die anderen Jahre gleich auch mal fertig.

Haushaltshilfe:
JahrUnterste BesoldungsgruppeFaktorA16 oberste StufeFaktorA15 oberste Stufe19982.821,283,39739.584,873,04658.594,9219972.743,923,39739.322,033,04658.359,2219951.878,704,41948.302,683,90697.339,8719941.820,444,41948.045,233,90697.112,2719931.784,744,41947.887,483,90696.972,8119921.732,754,41947.657,743,90696.769,7119911.643,974,41947.265,403,90696.422,8719901.513,174,52976.854,154,00446.059,3119891.421,934,73976.739,574,19015.958,0219881.402,294,73986.646,514,19015.875,7519871.369,424,73986.490,734,19015.738,0319861.324,394,73986.277,304,19015.549,3519851.279,604,73986.065,024,19015.361,6919831.239,924,73985.876,954,19015.195,4319821.215,604,73985.761,714,19025.093,5519811.173,354,73985.561,494,19024.916,5519801.124,974,73995.332,204,19024.713,8519791.058,294,73995.016,184,19024.434,4719781.017,584,73994.823,254,19024.263,911977973,764,74304.618,554,19024.080,291976924,744,74004.383,234,19033.874,911975863,954,83194.174,504,27153.690,391974815,044,83193.938,204,27163.481,501973690,535,13803.547,924,54213.136,481972651,445,13803.347,094,54222.958,941971626,385,13803.218,354,54222.845,131970585,405,13803.007,804,54222.659,001969542,005,13842.785,004,54242.462,001968528,804,95882.622,204,39432.323,701967508,404,95892.521,104,39482.234,301966b508,364,95952.521,214,25742.164,291966a488,804,95962.424,244,25742.081,041964470,004,95962.331,004,25742.001,001963435,004,95862.157,004,25751.852,001961404,504,95672.004,974,25681.721,861960374,504,95711.856,454,25711.594,301957350,004,95711.735,004,25711.490,00

Rheini:
Fände es interessant wenn das BVerfG (irgendwann mal) sich dazu äußert, welcher Aufgabenbereich, Qualifikation bei einem Beamten vorliegen muss, für die Betrachtung des 115% Abstandes. Sofern es ausreicht unabhängig der Qualifikation eines Beamten mit der untersten Besoldungsgruppe dies zu schaffen müssen, sofern natürlich nicht andere Gründe dagegen stehen, wäre es für den DH attraktiv, die zukünftige Besoldungsgruppe weiter zu straffen.

Besonders weil ja die Arbeitsplatzbewertungen sicherlich nicht gleichermaßen gestrafft werden.

Ich habe noch mit A5/1 angefangen und ich meine das es bei der Bundespost Briefträger im einfachen Dienst gab. Somit müsste, sofern es die noch geben würde, mit A3? A4? 115% erreicht werden und ich mit meinen A5/1, irgendwo darüber. Jetzt fängt der Beamte mit 5/3?? an und diese muss nun die 115% erreichen.

Evtl. kommt der Tag wo alle im mittleren Dienst mit A9 anfangen, somit alle Aufgaben im mittleren Dienst abgedeckt sind, der Dienstherr verkauft das als was positives (hey, Du bist sofort A9 wo man früher noch 30 Jahre für brauchte) und zahlt hier die 115% und in Wirklichkeit ist es eine Reduzierung für alle Beamte.

Insofern würde ich mir hier eine Klarstellung seitens des BVerfG wünschen.

 

PublicTim:
Kann das BVerfG nicht ggf, solche Faktoren im Allgemeinen festlegen. So dass stets die höchste A-Besoldung das X-fache der niedrigsten A-Besoldung, aufgrund der Verantwortung des Statusamtes etc. Gleiches gilt natürlich, dass gewisse Standardposten , wie Bürgergeld, Wohngeld und die weiteren Auflistung mit dem Faktor 100 fixiert wir und die unterste A-Besoldung, wie auch schon im GG verankert, halt der Faktor 115 ist. So dass hier eine automatische Anpassung alle 3 Jahre stattfindet???

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