Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: Rheini am 03.09.2025 11:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.09.2025 11:02 ---
--- Zitat von: Rheini am 03.09.2025 10:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.09.2025 10:29 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 03.09.2025 10:14 ---Vielleicht wird dann auch dem letzten Amtsträger die Dramatik bewusst, der immer posaunt, ihm ginge es doch gut.

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Wenn der Single-Beamte mit A12/6 oder das Beamtenehepaar mit jeweils A10/5 behauptet, es ginge ihnen gut, kann ich das nachvollziehen, da sie zu den obersten 10% in Bezug auf ihr Einkommen zählen.

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Auch im Vergleich zu ihrer Ausbildung und Anspruch auf den Dienstposten denen sie ausfüllen?

In einer Sendung hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven seine Bezüge offen gelegt. A13 ...

Ich weiß zwar nicht genau was der Leiter der JVA macht. Mein Gefühl sagt mir nur, dass man in der freien Wirtschaft über ihn lacht ....

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Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!

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Eher für mich ein Beweis für den Niedergang der Besoldungshöhe.

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Es gibt auch andere JVA-Leiter, die nach A16 besoldet sind. Vor so einer Aussage würde ich erstmal die Hintergründe checken, warum der Dienstposten so bewertet ist, wie von dir beschrieben. Ggf. hat die Dienststelle auch nur 30 Insassen und 10 Mitarbeiter (z.B. Außenstelle für offenen Vollzug), da fände ich eine A13 nicht offensichtlich falsch.

In meiner Wahrnehmung hat gerade auf ministerieller Ebene (Land wie Bund) eine Besoldungsinflation stattgefunden. Eine B3 für eine Referatsleitung (unterste Leitungsebene mit vielleicht 10-15 Unterstellten) finde ich reichlich hoch gegriffen. Selbst eine A15 für denselben Job auf Ebene oberer Bundesbehörden ist nicht gerade schlecht bezahlt.

Organisator:

--- Zitat von: Lichtstifter am 03.09.2025 11:39 ---
--- Zitat ---Ja, denn die Anforderungen an die Dienstposten und das dazugehörige Einkommen sind schon im Vorfeld bekannt. Auch, dass in dem von dir genannten Beispiel der JVA-Leiter nach A13 besoldet wird.
--> Augen auf bei der Berufswahl!
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Dieser Mensch ist sicherlich mal mit dem Glauben in seinen Beruf gegangen, dass der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt und er es mit Leistung & Anstrengung zu etwas bringen kann (finanziell gesehen). Dies hat der Dienstherr zu garantieren.

So denkt sicherlich auch der A12er Single und das A10-Paar. In der Realität beobachten diese irgendwann, wie andere mit niedrigerem Bildungsniveau quasi nach oben geschubst werden, ohne speziell für diese Laufbahn gemacht zu haben.

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Wenn andere es möglicherweise leichter gehabt haben an eine Bezahlung zu bekommen, die ich erhalte, ändert es nichts an meiner Bezahlung. Warum sollte ich also anderen ihren vermeintlich leichteren Erfolg neiden, wenn sich an meiner Situation nichts verschlechtert?

Lichtstifter:
Naja. Meiner Auffassung nach wird bei Vielen die Arbeitseinstellung leiden. Geht ja schließlich auch ohne Mühe.

Organisator:

--- Zitat von: Lichtstifter am 03.09.2025 11:55 ---Naja. Meiner Auffassung nach wird bei Vielen die Arbeitseinstellung leiden. Geht ja schließlich auch ohne Mühe.


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Ob man neidisch ist oder nicht, ist eine Charakterfrage.

Hugo:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2382640

Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI

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