Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7005359 times)

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 418
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18120 am: 03.09.2025 15:23 »
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.
Viele Stellen sind doch nur künstlich aufgebläht.

Über Jahrzehnte gabs gerade bei Feuerwehren und Polizei hauptsächlich mD.
Jetzt gibts zB in NRW den mD bei der Polizei gar nicht mehr.
Was für ein Studiengang gemacht wurde, spielt keine Rolle. Hauptsache Studium.

Aber klar, jemand der bei der Feuerwehr ist, da ist es wichtig das jemand Landschaftspflege studiert hat und jetzt die Tätigkeit als A12 macht, was früher ein A9 gemacht hat.

Ja, klar, das Studium und die plötzlich auftretende Verantwortung reißt es plötzlich raus. (Ging zwar früher auch, aber egal)

Nicht falsch verstehen Hut ab, vor jedem der ein Studium durchzieht, mein höchsten Respekt verdienen gerade Juristen.

Ich habe auch kein Problem, das irgendwelche Prüfer für Luftfahrzeuge ein Luft und Raumfahrtstudium für die Tätigkeit brauchen, aber manche Dienstposten aufzublähen und dann mit einem völlig artfremden Studium zu kommen, welches nur als Vorraussetzung für die BLV nötig ist, sorry, da braucht mir keiner mit Verantwortung und Studium kommen.

Aber warum kommst du überhaupt und vergleichst A9 mit A11?
Vergleich doch lieber mal A7 oder A8 mit A11, denn das Endamt im mD mit einem Bündeldienstposten im gD zu vergleichen, sorry, das passt auch überhaupt nicht.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18121 am: 03.09.2025 15:46 »
Weiß nicht woher du diese Sicht hast aber ich finde den Abstand zwischen einem A9mD zu einem A11er schon recht mickrig, dafür dass einfach mal ein Studium dazwischen liegt und eine ganz andere Verantwortung, wie auch Erwartungshaltung vorhanden ist.
Viele Stellen sind doch nur künstlich aufgebläht.

Über Jahrzehnte gabs gerade bei Feuerwehren und Polizei hauptsächlich mD.
Jetzt gibts zB in NRW den mD bei der Polizei gar nicht mehr.
Was für ein Studiengang gemacht wurde, spielt keine Rolle. Hauptsache Studium.

Aber klar, jemand der bei der Feuerwehr ist, da ist es wichtig das jemand Landschaftspflege studiert hat und jetzt die Tätigkeit als A12 macht, was früher ein A9 gemacht hat.

Ja, klar, das Studium und die plötzlich auftretende Verantwortung reißt es plötzlich raus. (Ging zwar früher auch, aber egal)

Nicht falsch verstehen Hut ab, vor jedem der ein Studium durchzieht, mein höchsten Respekt verdienen gerade Juristen.

Ich habe auch kein Problem, das irgendwelche Prüfer für Luftfahrzeuge ein Luft und Raumfahrtstudium für die Tätigkeit brauchen, aber manche Dienstposten aufzublähen und dann mit einem völlig artfremden Studium zu kommen, welches nur als Vorraussetzung für die BLV nötig ist, sorry, da braucht mir keiner mit Verantwortung und Studium kommen.

Aber warum kommst du überhaupt und vergleichst A9 mit A11?
Vergleich doch lieber mal A7 oder A8 mit A11, denn das Endamt im mD mit einem Bündeldienstposten im gD zu vergleichen, sorry, das passt auch überhaupt nicht.

Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 418
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18122 am: 03.09.2025 16:01 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 563
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18123 am: 03.09.2025 16:02 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Wertschätzung.. 😁

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18124 am: 03.09.2025 16:07 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ach so. Ich bin der komischen Meinung gewesen da Du es in deinem Beitrag ja angegeben hast, dass Du es weißt.

Sorry, mein Fehler .....

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 563
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18125 am: 03.09.2025 16:10 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ach so. Ich bin der komischen Meinung gewesen da Du es in deinem Beitrag ja angegeben hast, dass Du es weißt.

Sorry, mein Fehler .....

hD gibt es nach meiner Kenntnis in NRW auch noch bei der LaPo..

emdy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 717
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18126 am: 03.09.2025 16:19 »
Wer auf Entwicklungen hinweist, die den völligen qualitativen Ausverkauf des öffentlichen Dienstes nach sich ziehen werden, ist also einfach neidisch und charakterschwach. Und natürlich, wenn gar nichts mehr geht kommt das obligatorische "Dann geh doch... Augen auf bei der Berufswahl".

Ich frage mich eher wie verkommen man sein muss um der jüngeren Beamtengeneration nicht den selben Lebensstandard zu gönnen, wie den Beamten, die 20 Jahre vorher angefangen haben. Nochmal, der Gedanke einer dem Amte nach angemessenen Alimentation bezieht sich auf das, was sich der Beamte effektiv leisten kann. Wenn der A12er früher allein ein Haus bezahlt hat und heute auf 65qm wohnt, dann ist das nicht mehr gegeben. Und dass es sehr wohl ein Nachteil ist, wenn alle "gleich gut" verdienen sollte auch klar sein.

Wir werden dazu bis Jahresende vielleicht mehr Klarheit aus Karlsruhe erlangen.

Pensionär

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18127 am: 03.09.2025 16:20 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18128 am: 03.09.2025 16:26 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

 ;)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 563
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18129 am: 03.09.2025 16:26 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Das ist jetzt völlig übertrieben, aber. . Wenn ein anderes Bundesland bei der Landespolizei ab morgen auf nur noch hD umstellen würde, mit der vorstehenden Begründung-.. würde sich daraus nicht ein sehr offensichtlicher Verfassungsbruch im Hinblick auf die Ämterwertigkeit ergeben? Und, warum sollte dieser jetzt nicht auch schon offensichtlich sein?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18130 am: 03.09.2025 16:36 »
Wer auf Entwicklungen hinweist, die den völligen qualitativen Ausverkauf des öffentlichen Dienstes nach sich ziehen werden, ist also einfach neidisch und charakterschwach. Und natürlich, wenn gar nichts mehr geht kommt das obligatorische "Dann geh doch... Augen auf bei der Berufswahl".

Nein - ich verwies beim reflexhaften Neid auf die, die es ungerecht finden, wenn andere das gleiche mit weniger Aufwand erreicht haben.

Zur Abschaffung von (Eingangs-)Ämtern als hilfloser Versuch, eine amtsangemessene Alimentation herzustellen habe ich mich bereits geäußert.

Das "Augen auf bei der Berufswahl" bezog sich auf die Aussage, dass Juristen mit A13 vermeintlich drastisch unterbezahlt seien.

Bitte nicht verschiedene Antworten auf verschiedene Fragen durcheinanderbringen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18131 am: 03.09.2025 16:38 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Auch das sehe ich als hilflosen Versuch an, polizeiliche Tätigkeiten attraktiver zu machen. Für typische Tätigkeiten eines Polizisten im mD braucht es eine angemessene Bezahlung und keinen Diplom-Verwaltungswirt (und den damit verbundenen Kunstgriff für eine bessere Bezahlung)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18132 am: 03.09.2025 16:45 »
Sie haben sich zur Bewertung von Referatsleiterposten etc. geäußert.
die ich mit B3 und teilw. auch mit A15 überbezahlt finde.

Gerne erläutern Sie näher, was Sie bezwecken wollen, wenn Sie das Wort Charakterfrage in den Raum stellen wollen.
Reflektion über Neid und Prahlerei.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 315
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18133 am: 03.09.2025 16:47 »
Hat hier überhaupt jemand eine Vorstellung, was man als Rechtsanwalt/Unternehmensjurist mit 15 Jahren Berufserfahrung monatlich verdient!?

Woher soll dieses Wissen kommen, wenn man kein Interesse daran hat?

Viele sind wahrscheinlich immer überrascht, dass man sie überhaupt bezahlt, für das was sie tun.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 333
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18134 am: 03.09.2025 16:47 »
Warum gibt es bei der Polizei in NRW statt m. D. jetzt nur noch g. D.?
Keine Ahnung.

Ausschlaggebend für die Abschaffung des mittleren Dienstes bei der Landespolizei waren Anforderungen an Fachlichkeit und Belastbarkeit, die hohe Ausbildungsabbruchsquote und das politische Ziel, den Polizeiberuf zukunftssicher und attraktiver zu machen. Die strategische Fokussierung auf den gehobenen Dienst soll langfristig eine qualifiziertere und besser vorbereitete Polizei gewährleisten.

Auch das sehe ich als hilflosen Versuch an, polizeiliche Tätigkeiten attraktiver zu machen. Für typische Tätigkeiten eines Polizisten im mD braucht es eine angemessene Bezahlung und keinen Diplom-Verwaltungswirt (und den damit verbundenen Kunstgriff für eine bessere Bezahlung)

Ich finde es ist legitim das der DH die Tätigkeiten neu bewertet wenn er meint, dass sich diese im Laufe der Zeit verändert haben. Dies ist m. W. ja auch der Grund dafür, dass die unteren Besoldungsgruppen weggefallen sind.

Wo ich aber nicht mitgehe ist das der DH dann die nun unterste Besoldungsgruppe, die ja aus seiner Sicht anscheinend einen höheren Anspruch an den Beamten beinhaltet, als Maßstab für das Abstandsgebot nutzt. Nach meinem Verständnis müsste es weiterhin die nun nicht mehr vorhandene Besoldungsgruppe sein.