Ach bebolus, ich weiche nicht aus, Du verstehst mich nur nicht: Es geht um den Warenkorb, der sich über die Zeit hinweg verändert. Anteil Auto im Jahr 1924 war nahe Null, heute ist das anders. Kosten für Computer und Handy sind heute enthalten, wie hoch waren die wohl 1960?
Zur Inflation allgemein: Wenn ein Wirtschaftsraum z.B. dauerhaft stagniert oder gar das BIP schrumpft, dann kann man den Beschäftigten im Land auch keinen Ausgleich für die Teuerung zahlen. Es gibt kein Grundrecht auf Inflationsausgleich. Das "Problem" ist ökonomisch-systemischer Natur. Aber ja: mit den 115% vom Existenzminimum hat der Beamte einen Vorteil, da das Bürgergeld (als einzige Gruppe) tatsächlich eine Inflations-Ausgleichsgarantie hat.
All das hat nichts damit zu tun, Besoldungen klein zu halten (zu wollen). Nur "Früher war mehr Lametta" ist einfach keine Argumentations-Grundlage (und hier nochmal: Das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen).
Ich hab jetzt Termine - Wir diskutieren ein ander Mal weiter
