Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Knarfe1000:
--- Zitat von: PolareuD am 10.09.2025 08:45 ---
Ja, das sehe ich auch so. Realistischer wäre ein Vorgehen wie in Hessen, dass es zusätzlich zu der Übertragung des Tarifergebnisses pro Jahr zeitversetzt nochmal ca. 2% oben drauf gibt. In dem Fall würde ich aber nicht ansatzweise der Aussage "Alles wird gut" zustimmen.
Etwas darüber hinausgehendes wäre nur vorstellbar, wenn der anstehende Beschluss des BVerfG in Q4/2025 veröffentlicht werden sollte.
--- End quote ---
Die Frage ist ja, für welchen Zeitraum es nochmal hypothetisch 2 % Zuschlag gäbe. Rückwirkend ab 2020? Dann käme schon ordentlich was zusammen. Aber daran kann ich nicht glauben.
Schlüüü:
Sorry, aber was kommt da ordentlich zusammen?
Nur in Verbindung mit der Anhebung der Familienzuschläge.
Bei mir im persönlichem Fall war der Unterschied zwischen den beiden Referentenentwürfen von Anfangs 33000€ dann nur noch 12000€.
Lege ich nur die 2% zu Grunde sprechen wir hier um die 1000€ pro Jahr (je nach Besoldungsstufe).
Das hat nichts mit amtsangemessen zu tun
Knarfe1000:
--- Zitat von: Schlüüü am 10.09.2025 09:28 ---Sorry, aber was kommt da ordentlich zusammen?
Nur in Verbindung mit der Anhebung der Familienzuschläge.
Bei mir im persönlichem Fall war der Unterschied zwischen den beiden Referentenentwürfen von Anfangs 33000€ dann nur noch 12000€.
Lege ich nur die 2% zu Grunde sprechen wir hier um die 1000€ pro Jahr (je nach Besoldungsstufe).
Das hat nichts mit amtsangemessen zu tun
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Keine Ahnung, ob ich Dich richtig verstehe.
Gäbe es rückwirkend ab 2020 2 % pro Jahr mehr, wären das schon bis 2025 12 %. Plus die 3 % + 2,8 % im Rahmen der Übertragung des TVÖD würden wir über fast 18 % Gehaltsplus sprechen (Grundtabelle). Dazu ggf. noch geänderte Familienzuschläge.
Ich finde, das wäre ein großer Schritt in Richtung aA. Wird nur so mit 99% Sicherheit nicht kommen, weil zu teuer.
Julianx1:
--- Zitat von: Knarfe1000 am 10.09.2025 09:17 ---
--- Zitat von: PolareuD am 10.09.2025 08:45 ---
Ja, das sehe ich auch so. Realistischer wäre ein Vorgehen wie in Hessen, dass es zusätzlich zu der Übertragung des Tarifergebnisses pro Jahr zeitversetzt nochmal ca. 2% oben drauf gibt. In dem Fall würde ich aber nicht ansatzweise der Aussage "Alles wird gut" zustimmen.
Etwas darüber hinausgehendes wäre nur vorstellbar, wenn der anstehende Beschluss des BVerfG in Q4/2025 veröffentlicht werden sollte.
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Die Frage ist ja, für welchen Zeitraum es nochmal hypothetisch 2 % Zuschlag gäbe. Rückwirkend ab 2020? Dann käme schon ordentlich was zusammen. Aber daran kann ich nicht glauben.
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Und genau so ist die Herangehensweise auch utopisch und Unwahrscheinlich. Noch fühlt sich das BMI anscheinend an das Rundscheiben D3-30200/94#21 178#6- gebunden. Wenn man dann den Wortlaut der Ziffer I. betrachtet so müsste man bei Beamten mit drei oder mehr Kindern so gar bis 2017 zurückrechnen. Schon allein deswegen halte ich die 2% Erhöhung hier wir nicht möglich.
Auch der besagte A3 Vergleich mit 4K hinkt. Natürlich sind die besagten Besoldungsgruppen betroffen. Da stellt sich mir eher die Frage ob Diese überhuapt noch Bestand haben werden.
Es ist alles Glaskugelgucken. Aber die Aussage, die Bundesbesoldung an die Spitze der Besoldungen im Ländervergleich zu führen halte ich für einfach mal rausgehauen. Das wird vielleicht mal in ganzen bestimmten Konstellationen zu sehen sein. Jedoch werden das wohl eher Ausnahmen bleiben.
Ich glaub fest, dass was kommen wird. Aber es wir eine Minimallösung sein. Wie immer die aussehen wird.
PolareuD:
--- Zitat von: Julianx1 am 10.09.2025 09:40 ---Auch der besagte A3 Vergleich mit 4K hinkt. Natürlich sind die besagten Besoldungsgruppen betroffen. Da stellt sich mir eher die Frage ob Diese überhaupt noch Bestand haben werden.
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Inwiefern hinkt der Vergleich? Aus dem Beschlüssen des BVerfG 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18 geht eindeutig hervor, dass die Bezugsgröße einem 4-Personen-Haushalt entspricht. Ein anderer Kontrollmaßstab müsste erstmal sachgerecht begründet werden, was in allen 17 Besoldungsgesetzen nicht ansatzweise erfolgt ist. Leitbilder können die Besoldungsgesetzgeber noch und nöcher einführen, besoldungsrechtlich haben diese keinen Bestand.
Bezogen auf das Rundschreiben, gibt es Nachzahlung ab 2017 nur für diejenigen mit 3 Kindern, die einen zulässigen Widerspruch eingelegt haben. Für die Allgemeinheit soll es erst ab 2021 Nachzahlungen geben. Sofern man sich überhaupt an das Rundschreiben gebunden sieht.
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