Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956168 times)

HansGeorg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1860 am: 28.09.2022 11:29 »
@Swen: Auch von mir ein großes Lob an deine Texte. Ich habe von dem ganzen nicht viel Ahnung, aber die wird dadurch immer größer. Ich muss mir echt Zeit nehmen um das alles zu verstehen und deine Texte zu durchdringen. Ich weiß aber, dass es sich lohnt. Denn irgendwann werde ich vor einem Anwalt sitzen, der mit der pauschale meiner Rechtsschutzversicherung natürlich nicht glücklich ist, den ganzen Wumms erklären müssen. Wenn ich dann nicht in der Lage bin das Thema zu durchdringen kommt halt sone 08/15 Klage bei raus ohne wirkliche Substanz. Und ich selbst speichere mir deine Texte tatsächlich in einer fortlaufenden Word-Datei mit dem Namen "Goldstaub.docx".

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1861 am: 28.09.2022 11:35 »
...natürlich ist das Engagement von ST beachtenswert...ich habe allerdings es auch vor längerer Zeit aufgegeben,  seine überlangen Statements komplett  zu lesen , da Neues nicht wirklich  passiert...

...noch nervender sind aber immer die kompletten Zitate, auch wenn unmittelbar geantwortet wird...dadurch wird der ganze Thread allmählich unlesbar, weil man nur noch mit scrollen beschäftigt  ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1862 am: 28.09.2022 11:57 »
kommen wir doch mal zurück zum Thema: kriegen wir den Entwurf jetzt mal irgendwo ausgegraben?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1863 am: 28.09.2022 12:08 »
Vielleicht nicht den gesamten Entwurf, auch wenn das schön wäre. Aber eventuell hilft es eigene Gewerkschaften anzuschreiben, wie durch MasterOf schon geschehen, um wenigstens einzelne Details zu erfragen.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1864 am: 28.09.2022 13:03 »
...natürlich ist das Engagement von ST beachtenswert...ich habe allerdings es auch vor längerer Zeit aufgegeben,  seine überlangen Statements komplett  zu lesen , da Neues nicht wirklich  passiert...

...noch nervender sind aber immer die kompletten Zitate, auch wenn unmittelbar geantwortet wird...dadurch wird der ganze Thread allmählich unlesbar, weil man nur noch mit scrollen beschäftigt  ist...

Haha zu einem Gläschen Wein gemütlich abends nach einem heißen Wannenbad und gemütlich beim knisternden Kamin lese ich das Ganze hier immer sehr gerne

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1865 am: 28.09.2022 13:38 »
Aus der aktuellen ZEIT online:

"Gehälter von Dax-Vorständen steigen um fast ein Viertel
Die Konzerne konnten nach der Coronakrise ihren Profit steigern – ihre Topmanager bemerkten es auf der Gehaltsabrechnung. Der Abstand zu ihren Angestellten ist größer. "

Tja, Deutschland ist ein reiches Land (Wird gesagt).

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1866 am: 28.09.2022 14:34 »
Mit den Spitzengehältern wächst demnach auch die Ungleichheit: So vergrößerte sich der Abstand zwischen Topmanagern und ihren durchschnittlichen Angestellten deutlich auf das 53-fache. Im Jahr 2020 war es noch das 47-fache.

Ich finde das ist dem Steuerzahler, der ab 58.597 € brutto den Spitzensatz zahlt, nicht vermittelbar.

Aber beschimpfen wir lieber Leute, die diese krasse Ungleichheit gestört finden als Sozialisten und halten einen Inflationsausgleich für Beamte für nicht vermittelbar.
« Last Edit: 28.09.2022 14:41 von emdy »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1867 am: 28.09.2022 16:45 »
Meine Gewerkschaft hat mir heute mitgeteilt, dass sich der Entwurf noch nicht in der Beteiligung befindet, damit auch frühestens Mitte Oktober gerechnet wird. Seltsam, dass es da so unterschiedliche Aussagen gibt.

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1868 am: 28.09.2022 17:59 »
Mit den Spitzengehältern wächst demnach auch die Ungleichheit: So vergrößerte sich der Abstand zwischen Topmanagern und ihren durchschnittlichen Angestellten deutlich auf das 53-fache. Im Jahr 2020 war es noch das 47-fache.

Ich finde das ist dem Steuerzahler, der ab 58.597 € brutto den Spitzensatz zahlt, nicht vermittelbar.

Aber beschimpfen wir lieber Leute, die diese krasse Ungleichheit gestört finden als Sozialisten und halten einen Inflationsausgleich für Beamte für nicht vermittelbar.

yeah super 24% plus. Beim Bürgergeld 11,8 % plus im nächsten Jahr... die Leistungsgesellschaft funktioniert :)

https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/dax-vorstaende-mit-24-prozent-einkommensplus

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1869 am: 28.09.2022 18:18 »
Mit den Spitzengehältern wächst demnach auch die Ungleichheit: So vergrößerte sich der Abstand zwischen Topmanagern und ihren durchschnittlichen Angestellten deutlich auf das 53-fache. Im Jahr 2020 war es noch das 47-fache.

Ich finde das ist dem Steuerzahler, der ab 58.597 € brutto den Spitzensatz zahlt, nicht vermittelbar.

Aber beschimpfen wir lieber Leute, die diese krasse Ungleichheit gestört finden als Sozialisten und halten einen Inflationsausgleich für Beamte für nicht vermittelbar.

yeah super 24% plus. Beim Bürgergeld 11,8 % plus im nächsten Jahr... die Leistungsgesellschaft funktioniert :)

https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/dax-vorstaende-mit-24-prozent-einkommensplus
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Leitungsgesellschaft. Hahaaaa wo wir wieder beim Thema Bundesbeamte und ihr fleißiges Tun wären. Dumm ist derjenige der auch nur einen Finger krümmt

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1870 am: 28.09.2022 18:44 »
Meine Gewerkschaft hat mir heute mitgeteilt, dass sich der Entwurf noch nicht in der Beteiligung befindet, damit auch frühestens Mitte Oktober gerechnet wird. Seltsam, dass es da so unterschiedliche Aussagen gibt.

Ich hab’s mir fast gedacht, da es doch so still war seitens anderer Interessenvertretungen.
Bis auf eben diese eine Gewerkschaft, welche vor knapp 2 Wochen diese Mitteilung raus gegeben hat und mir auch mitgeteilt hat, dass die Beteiligung schon laufen würde,  hat man ja noch nichts gehört. Ich denke, dass diese auf jeden Fall nach dem Motto „juhu, wir sind die ersten, obwohl das Ganze noch gar nicht spruchreif ist“ gehandelt hat.

emdy

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« Antwort #1871 am: 28.09.2022 22:32 »

yeah super 24% plus. Beim Bürgergeld 11,8 % plus im nächsten Jahr... die Leistungsgesellschaft funktioniert :)

Was sich noch lohnt ist arbeiten lassen und nicht arbeiten. So langsam hab ich's raus. Namaste! 🙏

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1872 am: 28.09.2022 22:35 »
Danke für das geäußerte Vertrauen, Kollegen, über das ich mich wirklich freue!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1873 am: 28.09.2022 22:54 »

yeah super 24% plus. Beim Bürgergeld 11,8 % plus im nächsten Jahr... die Leistungsgesellschaft funktioniert :)

Was sich noch lohnt ist arbeiten lassen und nicht arbeiten. So langsam hab ich's raus. Namaste! 🙏

Sehr gut 👍 Leitungsgesellschaft. Hahaaaa wo wir wieder beim Thema Bundesbeamte und ihr fleißiges Tun wären. Dumm ist derjenige der auch nur einen Finger krümmt

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1874 am: 28.09.2022 23:40 »
Danke für das geäußerte Vertrauen, Kollegen, über das ich mich wirklich freue!

Ein großes Dankeschön und höchste Anerkennung für dein unermüdliches Engagement möchte ich, trotz meiner populistischen Zwischenrufe, auch noch zum Ausdruck bringen. Dein Anagramm ist auf den Innenhöfen meiner Behörde längst zur Legende geworden.

Auch wenn du wiederholt geäußert hast, dass du moralische bzw. politische Diskussionen in Zusammenhang mit der Besoldungsrechtsprechung nicht sachdienlich, weil nicht juristisch, findest, möchte ich aber noch einen Gedanken anbringen.

Die Thematik juristisch zu durchdringen ist wichtig um sich der eigenen Forderungen und Positionen sicher zu sein. Nachdem dies aber erfolgt ist, geht es darum Druck auf die Besoldungsgesetzgeber aufzubauen, da sind wir uns ja vollkommen einig. Druck entsteht durch Widersprüche, Klagen aber eben auch über moralische und politische Diskussionen über den Wert des öffentlichen Dienstes bzw. des Rechtsstaates. Eine eindeutige Schieflage in der Wertschätzung für die arbeitende Mitte der Gesellschaft gibt es, wenn sich die oberste Etage der Wirtschaft trotz angeblicher Krisenjahre die Taschen voll macht, die Ärmsten nur noch durch Sozialprogramme über die Runden kommen und die tatsächlich arbeitenden Menschen mit ihren Forderungen zurückhalten sollen. Bereits jetzt platzen in meiner Generation Träume (vom Eigenheim), die ich nicht als vermessen ansehe.

Die Beamten müssen amtsangemessenen alimentiert werden, das ist eine jurisitische Tatsache. Darüber hinaus verdienen sie es aber auch, genauso wie auch die Bevölkerung einen leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst verdient.

Deswegen sehe ich meine sozialpolitisch aufgeladenen Äußerungen als eine Art Hobby-Gewerkschaftsarbeit. Beschlüsse sind geduldig, das BVerfG bisher nachsichtig, die Beamten mehrheitlich unwissend und teilweise auch leider satt und bräsig.
« Last Edit: 28.09.2022 23:56 von emdy »