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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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xap:

--- Zitat von: Rollo83 am 21.09.2025 17:44 ---
--- Zitat von: xap am 21.09.2025 16:25 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

--- End quote ---

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

--- End quote ---

Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

--- End quote ---

Wird bestimmt genau so möglich sein, 1.000%.

--- End quote ---

Wird jede Woche genau so gemacht. Für deine mangelnde Fantasie kann niemand etwas.

Einigung2023:

--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

--- End quote ---

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

--- End quote ---

Ab 2021 rückwirkend?!
Moderat könnte 1-1,5% bedeuten?

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Rollo83 am 21.09.2025 17:53 ---Kannst du mir einen plausiblen Grund nennen warum der Besoldungsgesetzgeber die letzten 15 Jahre sich einen feuchten Dreck für die Entscheidung des BVerfG interessiert hat und sich das jetzt plötzlich ändern sollte?

Die letzten 15 Jahre wurde Karlsruhe wissenschaftlich missachtet aber jetzt plötzlich reagiert der DH darauf. Das macht doch komplett 0,0 Sinn.

--- End quote ---

Ganz einfach. Es ist ja nicht so, dass die Gesetzgeber gar nicht auf die Beschlüsse des BVerfG reagieren. Sie haben nur leider bislang (vermeintliche) Schlupflöcher genutzt, um die Vorgaben aus Karlsruhe zu unterlaufen.

Willkürliches Beispiel Baden-Württemberg:
- Dort hat ein verheirateter A5/1 mit zwei Kindern "über Nacht" (nämlich vom 30.11. auf den 01.12.2022) eine Besoldungserhöhung von 31,1% erhalten (von 2.826,10 auf 3.705,68 Euro). "Not too shabby", oder?
- Bei einem verheirateten A14/6 mit zwei Kindern lag die Erhöhung in der exakt gleichen Nacht hingegen nur bei einem Wert von 2,8% (von 5.561,35 auf 5.717,07 Euro).
 
Meine simple Hoffnung (und Erwartung) besteht nun darin, dass durch den nächsten Beschluss aus Karlsruhe solchen "Flausen" der Gesetzgeber ein Ende bereitet wird..

Rollo83:

--- Zitat von: xap am 21.09.2025 18:25 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 21.09.2025 17:44 ---
--- Zitat von: xap am 21.09.2025 16:25 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.09.2025 14:14 ---
--- Zitat von: bebolus am 20.09.2025 21:40 ---
Danke Dir. In Prozenten wäre das.. einstellig? Richtig?

--- End quote ---

Das ist - wie zwischenzeitlich durch Swen und andere ausgerechnet wurde - korrekt.

Ein "Upgrade" um X Milliarden ist dem Finanzminister in Zeiten leerer Kassen schlicht nicht zu verkaufen und würde meiner Auffassung nach ohne ein im Wortlaut einschlägiges Urteil der BVerfG auch keine Mehrheit im Bundestag finden. Dafür ist das Gericht nicht bekannt.

Wenn man aber einen "tollen" Plan entwickelt, der eine jährliche Anpassungssteigerung unter Nichtbeachtung etwaiger Inflationsentwicklungen bis, sagen wir einmal 2033 eine moderate prozentuale Anpassung vorsieht, dann sieht die böse Zahl gleich viel weniger böse aus und verschwindet fast im Gesamthaushalt.

Wie, das passt den Beamten nicht? Dann sollen sie doch klagen...

--- End quote ---

Da hilft dann nur die Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei gleichbleibender Besoldung. Problem gelöst.

--- End quote ---

Wird bestimmt genau so möglich sein, 1.000%.

--- End quote ---

Wird jede Woche genau so gemacht. Für deine mangelnde Fantasie kann niemand etwas.

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Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.

Alexander79:

--- Zitat von: Rollo83 am 21.09.2025 18:59 ---Klar, wird jede Woche so gemacht. Jede Woche werden die Stunden reduziert fürs gleiche Geld.
Wenn du natürlich meinst das du dich krank schrieben lässt dann bin ich bei dir. Sehe ich auch als adäquates Mittel.

--- End quote ---
Nur mal so zur Info, weil viele denken das ist ein Kavaliersdelikt.
Sich einfach so, ohne Erkrankung, krankschreiben zu lassen ist ein Straftat.

Das Begehen von Straftaten kann nie ein probates Mittel sein.

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