Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bastel:
Da ist man ja künftig mit einer A4/5 schon ziemlich nah bei einem Anfänger in A9 ::)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Bastel am 11.02.2021 14:43 ---Da ist man ja künftig mit einer A4/5 schon ziemlich nah bei einem Anfänger in A9 ::)
--- End quote ---
In Anbetracht des systemimmanenten Besoldungsvergleichs müsste - sofern die Abstände der Grundsbesoldung korrekt wären - nun die Besoldungsgruppe A4/5 zu A 4/1 werden. Das hätte die Folge, dass für alle anderen Besoldungsgruppen ebenfalls die Höhe der Grundbesoldung in der ersten Erfahrungsstufe der der fünften entsprechen würde. Das würde dann wie folgt aussehen (s. die ab April geltende Besoldungstabelle auf der S. 25):
Stufe 5 statt Stufe 1
A4 2.603,17 € statt 2.377,55 € (+ 9,5 %)
A5 2.659,05 € statt 2.395,47 € (+ 11,0 %)
A6 2.773,68 € statt 2.446,75 € (+ 13,4 %)
A7 2.971,11 € statt 2.568,56 € (+ 15,7 %)
A8 3.228,80 € statt 2.717,27 € (+ 18,8 %)
A9 3.485,19 € statt 2.932,64 € (+ 18,8 %)
A10 3.849,49 € statt 3.139,05 € (+ 22,6 %)
A11 4.331,49 € statt 3.568,03 € (+ 20,7 %)
A12 4.731,64 € statt 3.846,87 € (+ 23,0 %)
A13 5.337,78 € statt 4.511,11 € (+ 18,3 %)
A14 5.707,52 € statt 4.639,19 € (+ 23,0 %)
A15 6.530,27 € statt 5.670,55 € (+ 15,2 %)
A16 7.247,34 € statt 6.255,58 € (+ 15,9 %)
Kleine Änderung, große Wirkung würde ich sagen...
Eike1966:
Der Entwurf unterscheidet zwischen Beamten und Soldaten. Ab 01.01.2021 wird wohl die Besoldungsgruppe A 2 wegfallen. Soldaten der Besoldungsgruppe A2 müssten eigentlich dann in die BesGrp A3 übergeleitet werden. Die Änderungen in § 27 betroffen nur Beamte nicht Soldaten! D. h. Soldaten in der BesGrp A 3 fangen mit der Stufe 1 an. Das dies auch so gewollt ist, kann man auch anhand der dann ab 01.04.2021 geltenden Besoldungstabelle ablesen.
Zu beachten wäre auch noch § 79 BBesG (Artikel 1 Nummer 15) auf Seite 9. Es ist eine fiktive Neueinstellung zwecks Neu-Festsetzung der Erfahrungsstufe zum 01.01.2021 vorzunehmen. Wenn ein Beamte also am 01.01.2021 in der BesGrp A3 wäre, wie soll dann A4 Erfahrungsstufe 5 festgesetzt werden? Vorhandene Beamte müssten erstmal übergeleitet werden. Eine rückwirkende Beförderung ist nicht einfach so möglich.
Mit der Festlegung der Erfahrungsstufe 5 als Einstiegsstufe in der BesGrp A4 handelt man sich zudem Altersdiskriminierungsprobleme ein. Eine erreichte Erfahrungsstufe wird im Falle der Beförderung einfach mitgenommen. „Gestrichene/geschenkte“ Erfahrungsstufen sind ja eigentlich gesammelte Berufserfahrungsjahre.
Auf Seite 58 des Entwurfs wird zu Nummer 8 (§ 27) ausgeführt. „Insbesondere im einfachen Dienst ist die Erbringung einer vollwertigen Leistung kaum von einer beruflichen Erfahrung abhängig, so dass auch ohne Vorerfahrung eine entsprechende Leistung erbracht werden kann. Es ist sachlich gerechtfertigt, in einer höheren Stufe zu beginnen. Für die weitere berufliche Entwicklung stehen dann im einfachen Dienst noch drei höhere Erfahrungsstufen zu Verfügung.“
Systematisch ist es so, wer keine Berufserfahrung hat fängt mit Erfahrungsstufe 1 an. Wieso müssen Soldaten die Erfahrungsstufen 1 bis 4 durchlaufen? Dies sind 11 Berufsjahre! Die Richtline 2000/78/EG lässt grüßen, aber das ist ein anderes Thema.
Der Entwurf dürfte noch nachzubessern sein.
Bastel:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 11.02.2021 18:21 ---
--- Zitat von: Bastel am 11.02.2021 14:43 ---Da ist man ja künftig mit einer A4/5 schon ziemlich nah bei einem Anfänger in A9 ::)
--- End quote ---
In Anbetracht des systemimmanenten Besoldungsvergleichs müsste - sofern die Abstände der Grundsbesoldung korrekt wären - nun die Besoldungsgruppe A4/5 zu A 4/1 werden. Das hätte die Folge, dass für alle anderen Besoldungsgruppen ebenfalls die Höhe der Grundbesoldung in der ersten Erfahrungsstufe der der fünften entsprechen würde. Das würde dann wie folgt aussehen (s. die ab April geltende Besoldungstabelle auf der S. 25):
Stufe 5 statt Stufe 1
A4 2.603,17 € statt 2.377,55 € (+ 9,5 %)
A5 2.659,05 € statt 2.395,47 € (+ 11,0 %)
A6 2.773,68 € statt 2.446,75 € (+ 13,4 %)
A7 2.971,11 € statt 2.568,56 € (+ 15,7 %)
A8 3.228,80 € statt 2.717,27 € (+ 18,8 %)
A9 3.485,19 € statt 2.932,64 € (+ 18,8 %)
A10 3.849,49 € statt 3.139,05 € (+ 22,6 %)
A11 4.331,49 € statt 3.568,03 € (+ 20,7 %)
A12 4.731,64 € statt 3.846,87 € (+ 23,0 %)
A13 5.337,78 € statt 4.511,11 € (+ 18,3 %)
A14 5.707,52 € statt 4.639,19 € (+ 23,0 %)
A15 6.530,27 € statt 5.670,55 € (+ 15,2 %)
A16 7.247,34 € statt 6.255,58 € (+ 15,9 %)
Kleine Änderung, große Wirkung würde ich sagen...
--- End quote ---
Dann könnte man wenigstens wieder mit der Wirtschaft konkurrieren.
xap:
Ich sehe da noch viel Wunschdenken in der letzten Tabelle von Swen. Davon wird wohl auf absehbare Zeit nichts von kommen.
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