Ihr vergesst alle das Rundschreiben des BMI. Mit dem Hat der DH nun mal darauf verzichtet, dass sich alle Beamten an die haushaltsnahe Geltendmachung halten.
Wie soll dieses Rundschreiben denn juristisch entkräftet werden, jetzt mal ernsthaft.
Ich habe Anfang 2025 mit verweis auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, auch Widerspruch eingelegt und ein Bescheid bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt ist. Kein Wort wurde über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Na umso besser wenn das Rundschreiben zu einer Nachzahlung führt.
Ich bin auch in diesem Punkt gespannt, ob es ausreicht. Ich würde trotz Rundschreiben, jedes Jahr Widerspruch einlegen.
"Doppelt gemoppelt hält besser ........"
Ich würde vorsorglich auch widersprechen. In Hamburg gab es ja eine spezielle Konstellation, die nun ebenfalls dem Verfassungsgericht vorgelegt wurde. Seinerzeit hat Hamburg den Beamten mit den Bezügemitteilungen ein Schreiben zukommen lassen, in welchem sinngemäß erklärt wurde, dass nichts los sei und alle Beamten untätig bleiben könnten. Man habe einvernehmlich entschieden, die Musterverfahren entscheiden zu lassen und die Ergebnisse auf alle zu übertragen. Als dann Jahre später absehbar wurde, dass vermutlich nachgezahlt werden muss, hat Hamburg seinen Beamten folgendes gesagt: "Abrakadabra... unsere Zusage bezog sich auf das alte Besoldungsgesetz. Nun gab es zwischenzeitlich Tariferhöhungen und ein neues Besoldungsgesetz. Hokus Pokus... unsere Zusage bezog sich nur auf das alte Besoldungsgesetzt... euch ins Knie!" So erinnert es heute ein jeder Beamter und jede Beamtin in Hamburg.
Die einzige Konstellation, die Hamburg nun womöglich zu Nachzahlungen verpflichtet, ist die Variante, in der ein Beamter seinerzeit das Schreiben erhalten hat und nach dem Hokus Pokus-Scam sogleich wieder angefangen hat, seiner Besoldung zu widersprechen. In diesem Fall wären womöglich alle Jahre bis zum Hokus Pokus und dann fortlaufen mit den jährlichen Widersprüchen abgedeckt. Aber auch diesbezüglich soll nun das Verfassungsgericht entscheiden. Also womöglich 2025-2027 die Entscheidung, dass Hamburg nachzahlen muss und 2047 dann die Entscheidung, das für alle Jahre nachgezahlt werden muss.
Also lieber widersprechen.