Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8092558 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19410 am: 14.10.2025 18:58 »

Aber vielleicht gab es ja in der Tat im Sommer einen kleinen "Hinweis" aus Karlsruhe nach Berlin. Und vielleicht ist dieser Hinweis auch der Grund dafür, dass seit neuestem nicht mehr von irgendwelchen absurden "regionalen" oder "alimentativen Ergänzungszuschlägen" die Rede ist (so wie in den früheren Entwürfen), sondern plötzlich von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" und dem "Ziel, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen"..

Der Ansatz klingt für mich äußerst plausibel! Ich denke auch, dass hinter den Kulissen bereits an einer für den Bund möglichst schmerzarmen Umsetzung der bereits durchgestochenen Leitsätze des BVerfG gewerkelt wird, auch wenn diese den Bund zunächst noch gar nicht unmittelbar betreffen werden. Am Ende gibt es vermutlich im nächsten Frühjahr ein neues Besoldungsgesetz, das zwar auch diverse fragwürdige ( d. h. für den Bund äußerst kostengünstige) Lösungansätze haben wird, aber bis die dann wiederum dagegen gerichteten Klagen beschieden sind, gehen locker erneut vier bis fünf Jahre ins Land…

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19411 am: 14.10.2025 19:13 »
Hallo Swen, erstmal vielen Dank für deine immer wieder erhellenden und oft auch unterhaltsamen Beiträge hier – die Mischung aus Tiefgang und Humor tut in diesem Marathon-Thema echt gut.

Eine Frage, die mich (und sicher viele andere stille Mitleser) schon länger umtreibt: Angenommen, der Senat in Karlsruhe hat im Sommer längst den Beschluss gefasst und wir alle warten jetzt nur noch auf die Veröffentlichung – was könnte deiner Einschätzung nach realistisch noch eine Verzögerung bewirken? Liegt es nur an der berühmten „Redaktionsphase“, an taktischem Timing oder gibt es auch rechtliche Feinheiten (z. B. Richterbesetzung, Sondervoten etc.), die den Senat bremsen könnten?

Und zweite Frage – mit etwas Augenzwinkern: Könnte es theoretisch sogar sein, dass Karlsruhe uns am Ende nicht nur mehr Geld, sondern auch so etwas wie eine „Entschädigung für zu langes Warten“ spendiert – quasi als kleines Trostpflaster für die Nerven? 😉

Bin gespannt auf deine Sicht – und danke, dass du hier immer so geduldig für Klarheit sorgst.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19412 am: 14.10.2025 19:24 »
https://www.news4teachers.de/2025/10/nach-17-jahren-erhaelt-pensionierter-schulleiter-post-vom-besoldungsamt-einspruch-abgelehnt/
Betrifft zwar NRW, aber ich stoße trotzdem schon mal auf die nächsten 17 Jahre an. Prost, Zum Wohl und Stößchen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19413 am: 14.10.2025 19:25 »
Nochmals hallöchen Swen,
vielen Dank nochmals für deine Geduld, mit der du hier seit Jahren immer wieder Ordnung ins Dickicht bringst – das ist fast schon ein eigener Verfassungsauftrag. 😉

Was mich aktuell auch noch besonders umtreibt: Selbst wenn Karlsruhe uns jetzt (hoffentlich bald) ein klares Urteil schenkt – wie groß ist die Gefahr, dass die Länder wieder versuchen, das Ganze mit Minimaltricks umzusetzen?

Meinst du, dass das BVerfG diesmal die Leitplanken so eng setzen muss, dass selbst kreative Finanzminister keinen Spielraum mehr haben, das Urteil „sparsam“ auszulegen? Oder droht uns wieder ein Pingpong-Spiel aus Korrekturgesetzen, Widersprüchen und neuen Klagen?

Würde mich freuen, deine Einschätzung zu lesen – quasi: gibt’s nach dem Urteil endlich einen klaren Platzverweis für „Sparmodelle“, oder bleibt es bei der Verlängerung?

JensHa81

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« Antwort #19414 am: 14.10.2025 19:36 »
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dreist, dass wir nun mit einer Abschlagszahlung hingehalten werden. Diese beträgt bei fast allen meiner Kolleginnen und Kollegen lediglich etwa 3 Prozent bzw. rund 90 Euro – also weniger als die in den Tarifverhandlungen vereinbarte Mindestanhebung von 110 Euro.
Außerdem wurde die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro ebenfalls nicht im Abschlag berücksichtigt.

Das Wort "Abschlag" bedingt die Folge, dass eben nicht die vollständige tarifliche Vereinbarung umgesetzt wird bzw. werden kann. Als Alternative wäre es auch ohne weiteres möglich gewesen, bis zur Ausfertigung des entsprechenden Anpassungsgesetzes zu warten und bis dahin statt 3% glatte 0% zu bekommen.

Ein Abschlag wird immer endabgerechnet, sobald die entsprechende Grundlage vorhanden ist.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19415 am: 14.10.2025 19:36 »
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dreist, dass wir nun mit einer Abschlagszahlung hingehalten werden. Diese beträgt bei fast allen meiner Kolleginnen und Kollegen lediglich etwa 3 Prozent bzw. rund 90 Euro – also weniger als die in den Tarifverhandlungen vereinbarte Mindestanhebung von 110 Euro.
Außerdem wurde die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro ebenfalls nicht im Abschlag berücksichtigt.

Und wo wurde behauptet das wir eine Anhebung von Mindestens 110€ bekommen oder beziehst du das auf die Aussage „wirkungsgleiche Übertragung“?
Ich finde es gut das KEIN Sockelbetrag kommt denn das würde die Abstände schon wieder weiter zusammen schieben und das kann’s einfach nicht sein. Sockelbeträge haben in einer Erhöhung der Dienstbezüge einfach nichts zu suchen.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19416 am: 14.10.2025 21:59 »
Selten stimme ich Rollo zu. Die Spreizung ist komplett im Eimer.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19417 am: 14.10.2025 22:06 »
Na, das klingt doch nicht schlecht! Außerdem deckt es sich mit den Erwartungen der meisten von uns (außer Rollo ;-).

1.) Vermutlich noch in diesem Jahr bekommen wir aus Karlsruhe den lang erwarteten Pilotbeschluss zu Berlin. Und als kleines Schmankerl gibt es eventuell anschließend die Entscheidung zum Weihnachtsgeld in Schleswig-Holstein obendrauf.

2.) Gegebenenfalls bekommen wir im Vorfeld einen hastig zusammengeschusterten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass diesem ein eher kurzes Leben beschieden sein könnte, falls er vom Wind der genannten Pilotentscheidung hinweggefegt werden wird..

So ein Dünnpfiff. Ich find es nicht gut. Außer andere Leite zitieren und Prosa die Rechtsprechung-wird-uns-alle-retten kommt da bei dir auch nicht mehr rum. Und Rollo hat doch recht. Außer die Prozente der Tariferhöhung wissen wir garnichts. Außer vielleicht das eine Regierung durchaus in der Lage ist die Rechtsprechung des BVerfG Mühe los mehrere Jahre auszusitzen. Egal welche Farbe. Und das so gar bei besseren Haushaltssituationen