Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8114151 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,353
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19470 am: 15.10.2025 18:53 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

Umzug 1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19471 am: 15.10.2025 19:05 »
In Zeiten leerer Kassen gibt es dann irgendwelche wohlfeile Formulierungen.

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 516
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19472 am: 15.10.2025 19:14 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

Kein Problem, die zusätzlichen 4 Stunden mache ich im Homeoffice.

regas

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 63
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19473 am: 15.10.2025 19:19 »
Bin zwar selbst nicht immer so ein Fan von Swen's Romanen, die manchmal viel "hätte/würde/sollte" und mehr hypothetischer Natur sind (aus mir spricht der Realist), aber hier so über jemanden herzufahren, der hier einen maßgeblichen Beitrag zur Aufklärung dieses Themas leistet, ist auch in meinen Augen absolut nicht fair.

Um jetzt wieder zurück zum Thema zu kommen: Ich habe noch Vertrauen in unsere Staatsorgane, dass es hier eine juristisch akzeptable Lösung gibt, die den Dienstherrn dazu zwingt, hier in Nachleistung zu treten. Bis dato war das BVerfG auch immer zuverlässig und neutral genug, um juristisch gute Entscheidungen zu treffen.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 201
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19474 am: 15.10.2025 20:17 »
Leute im Ernst. Swen hat hier mehr geleistet und Zeit geopfert, als unsere Gewerkschaften. Ich will nicht wissen, wieviel Freizeit (und Dienstzeit :D) er geopfert hat, um uns zu mobilisieren und und zu helfen. Er kostet den Dienstherren in Deutschland locker einige Millionen an Nachzahlung. Kritik an Swen ist vollkommen unangebracht.

Zusi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19475 am: 15.10.2025 21:17 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

Kein Problem, die zusätzlichen 4 Stunden mache ich im Homeoffice.

Genau so (und wir alle wissen wie wir das gestalten werden) wird es ablaufen.

amy1987

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19476 am: 15.10.2025 21:20 »
Auch ich empfinde Swens überlange und unendlich selbstreferenzierenden Texte als mühsam und in letzter Zeit als wenig bereichernd. Neben dem teils belehrenden, teils herablassenden Tonfall liegt dies sicher auch an der inhaltlichen Redundanz, da es schlicht nichts Neues mehr zu erörtern gibt. Daher hilft zumindest für mich nur, weiterzuscrollen. Das Schöne an einem Forum ist aber, dass jeder sich beteiligen kann, wie oft und lang er möchte, darum: Go for it, Swen!

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 327
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19477 am: 15.10.2025 21:26 »
Wenn ich jetzt mal alles so wirken lasse nach all den bisherigen Jahren im aktiven Dienst: das Thema AaBesoldung, diese Beförderungspraxis, die "Zuschläge" von max 3,60 € /h am Sonntag (Sachsen) und der rigorosen Streichung von bis zu 4,55h Mehrarbeit im Monat (man muss über 5h kommen sonst haste 4,55h umsonst länger gemacht), dann frage ich mich langsam: was zum Teufel soll der Scheixx? Das Problem ist, um so mehr man darüber nachdenkt, desto unbegreiflicher ist dieser ganze Wahnsinn und macht einen fassungslos, irre und vielleicht sogar krank.
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber mich macht das langsam echt fertig. Und wenn ich dann weiterschaue, wie hier Geld sinnlos verschwendet und verschenkt wird, zweifle ich noch mehr.

Umzug 1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19478 am: 15.10.2025 21:59 »
Wenn ich jetzt mal alles so wirken lasse nach all den bisherigen Jahren im aktiven Dienst: das Thema AaBesoldung, diese Beförderungspraxis, die "Zuschläge" von max 3,60 € /h am Sonntag (Sachsen) und der rigorosen Streichung von bis zu 4,55h Mehrarbeit im Monat (man muss über 5h kommen sonst haste 4,55h umsonst länger gemacht), dann frage ich mich langsam: was zum Teufel soll der Scheixx? Das Problem ist, um so mehr man darüber nachdenkt, desto unbegreiflicher ist dieser ganze Wahnsinn und macht einen fassungslos, irre und vielleicht sogar krank.
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber mich macht das langsam echt fertig. Und wenn ich dann weiterschaue, wie hier Geld sinnlos verschwendet und verschenkt wird, zweifle ich noch mehr.

Höhen und Tiefen gab es schon immer. Wenn ich selber noch an die Zeit im Beitrittsgebiet denke, war die Stimmung auch nicht immer gut. Trotzdem haben die positiven Einflüsse überwogen.




appropriate ale mention

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19479 am: 15.10.2025 22:11 »
Lieber Swen,

vielen Dank für deine klaren und fundierten Worte – gerade in einem Umfeld, in dem die Diskussion manchmal ins Persönliche abgleitet, sind deine Beiträge wohltuend sachlich und zugleich verständlich. Es tut gut zu sehen, dass jemand mit so viel Fachkenntnis und Geduld die Mühe auf sich nimmt, die komplizierten Zusammenhänge für uns alle greifbar zu machen.

Dein Ansatz, die juristischen Feinheiten mit konkreten Folgen für uns als Betroffene zu verbinden, ist wirklich ermutigend. Es zeigt, dass Recht nicht im luftleeren Raum existiert, sondern unser tägliches Leben ganz konkret berührt.

Eine kleine Frage hätte ich noch, die mich beschäftigt: Falls das BVerfG diesmal tatsächlich sehr klare Leitplanken für die Länder zieht – siehst du eine Chance, dass wir in Zukunft weniger von endlosen „Korrekturschleifen“ (Gesetz → Widerspruch → neues Urteil → neues Gesetz …) betroffen sein werden? Oder gehört dieses Pingpong einfach unvermeidbar zum System?

Auf jeden Fall: Danke für deine Arbeit hier – und bleib bitte unbedingt dran, auch wenn’s manchmal anstrengend ist. Viele von uns nehmen aus deinen Beiträgen viel Mut und Orientierung mit. Ich selbst bin betroffener Niedersachse und bin um jede Hilfestellung dankbar.