Das sagt ein Kommentar dazu:Der Dienstherr kann auf die zeitnahe Geltendmachung verzichten. Der Verzicht muss unmissverständlich und gegenüber dem Beamten, Soldaten oder Richter erfolgen (z. B. in einer Gehaltsmitteilung oder der Veröffentlichung in einem üblicherweise genutzten Veröffentlichungsblatt).Da er verzichten kann, würde ich einen Antrag auf Verzicht der zeitnahen Geltendmachung stellen und mal schauen was passiert. Man kann ja darauf verweisen, dass die bisherigen Verlautbarungen nicht eindeutig und missverständlich sind, und dass im Internet darüber diskutiert wird, ob die Zusagen rechtmäßig sind . Wenn der Dienstherr dann auf die bisherigen Zusagen verweist, ist es eine unmissverständliche und unmittelbare persönliche Zusage. Über den Antrag muss der Dienstherr nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden. Das ist dann auch ein VA, gegen den Widerspruch und Klage eingereicht werden kann. Wenn er nicht in angemessener Zeit entscheidet, ist Untätigkeitsklage möglich.
Ich habe für meine Frau für alle Jahre die Widersprüche nachgeholt. Der Eingang wurde bestätigt und unter Bezugnahme auf das Rundschreiben (!!!!) wurde der Widerspruch ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Es geht doch im Prozess darum, ob diese Einrede erhoben wird, spätestens dann sind wir beim besonderen Treueverhältnis.Unabhängig davon, dass zum Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs und der Bestätigung keine Verjährung vorlag.
Nein, Verjährung gleich Einrede, zeitnahe Geltendmachung gleich Einwendung.Ich habe nunmal einen schriftlichen Verzicht, da kann jemand später im Prozess tausendmal die Einrede erheben, dann ist es zu spät.
Natürlich, keiner möchte nervige Widersprüche verwalten.Totaler Mist, Widerspruch einlegen. Und auch nachträglich ab 2021 Widerspruch einlegen.Und allen Kollegen sagen, dass sie es gefälligst auch tun sollen.
Hallo zusammendas Schreiben habe ich von der BanstPT bekommenhttps://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg420067/topicseen.html#msg420067________________________________________________________________________________Hallo zusammenHier die Info von derBundesanstalt für Post und TelekommunikationDeutsche Bundesposthttps://www.banst-pt.de/service-center/aktuelle-themen-zur-beamtenversorgung#c2939Wichtig: Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.Grußnetzguru___________________________________________
Zitat von: GoodBye am 17.10.2025 19:54Nein, Verjährung gleich Einrede, zeitnahe Geltendmachung gleich Einwendung.Ich habe nunmal einen schriftlichen Verzicht, da kann jemand später im Prozess tausendmal die Einrede erheben, dann ist es zu spät.Wärst du dir nicht unsicher darüber bräuchtest hier nicht drüber sprechen und dich vergewissern. Wenn dein Anwalt das sagt soll’s mir recht sein. Anwälte versprechen immer viel.