Den Eingang der Widerspruchs beweisen zu können, ist das eine.
Ich spreche ja hier für die Nachholung der Widersprüche durch diejenigen, die es versäumt haben.
Mit einer schriftlichen Bestätigung ist die Hürde des Nachweis des Eingangs natürlich genommen, wichtiger aber ist die Zusage, dass in Anlehnung auf das Rundschreiben des BMI nochmals persönlich und individuell bestätigt wird, dass auf die zeitnahe Geltendmachung sowie die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Hinsichtlich der Geltendmachung wird dadurch, anders als durch das Rundschreiben, ein individueller Vertrauenstatbestand geschaffen.
Ein schriftlicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung schließt eine spätere prozessuale Geltendmachung durch den DH aus.