Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: netzguru am 17.10.2025 19:59 ---Hallo zusammen
das Schreiben habe ich von der BanstPT bekommen
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg420067/topicseen.html#msg420067
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Hallo zusammen
Hier die Info von der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost
https://www.banst-pt.de/service-center/aktuelle-themen-zur-beamtenversorgung#c2939
Wichtig: Sie brauchen keinen Antrag zu stellen; die Prüfung möglicher Ansprüche erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch. Falls Ihnen Nachzahlungen zustehen, werden Sie informiert.
Gruß
netzguru
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--- End quote ---
Wie so eine Umsetzung aussehen kann sieht man hier zum Beispiel:
https://lbv.landbw.de/-/gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen-im-jahr-2022-bvanp-%C3%A4g-2022-
Zunächst wird dreist behauptet (im Gesetz!) dass es amtsangessen sei, und alles umgesetzt wurde, dann wird aber die „Versicherung“ geben es könnte möglicherweise auch anders sein.
Kein Vertrauen mehr. WS schreiben jetzt.
GoodBye:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 17.10.2025 21:33 ---
--- Zitat von: GoodBye am 17.10.2025 19:54 ---Nein, Verjährung gleich Einrede, zeitnahe Geltendmachung gleich Einwendung.
Ich habe nunmal einen schriftlichen Verzicht, da kann jemand später im Prozess tausendmal die Einrede erheben, dann ist es zu spät.
--- End quote ---
Wärst du dir nicht unsicher darüber bräuchtest hier nicht drüber sprechen und dich vergewissern. Wenn dein Anwalt das sagt soll’s mir recht sein. Anwälte versprechen immer viel.
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Ich brauche mich nicht zu vergewissern. Es ist wichtig zu wissen, dass der Verzicht schriftlich vorliegen muss. Was der Haushalt dazu sagt, kann einem im Außenverhältnis gleichgültig sein. Dann kann sich ja der DH an den Kollegen wenden, der mir den Verzicht schriftlich bestätigt hat.
Neuer12:
Sorry, jetzt muss ich nachfragen.
Wenn ich meinen Widerspruch, z.b. über "versendete Nachrichten" online beweisen kann,muss der Dienstherr dann trotzdem sowohl Eingang als auch Verzicht auf einrede der Verjährung bestätigen?
Denn ohne Ablehnung könnte ich ja nicht klagen,ergo würde er dann alles auflaufen lassen, wenn er sich einfach tot stellt
xap:
Soweit ich weiß kann man die Bescheidung fordern und ihn dann ggf. in Verzug setzen wenn er nicht reagiert. Haben das hier nicht schon einige Kollegen gemacht um Klagen zu können? Zum Beispiel emdy
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