Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8170699 times)

Neuer12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 243
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19605 am: 18.10.2025 08:33 »
Den Eingang der Widerspruchs beweisen zu können, ist das eine.

Ich spreche ja hier für die Nachholung der Widersprüche durch diejenigen, die es versäumt haben.

Mit einer schriftlichen Bestätigung ist die Hürde des Nachweis des Eingangs natürlich genommen, wichtiger aber ist die Zusage, dass in Anlehnung auf das Rundschreiben des BMI nochmals persönlich und individuell bestätigt wird, dass auf die zeitnahe Geltendmachung sowie die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Hinsichtlich der Geltendmachung wird dadurch, anders als durch das Rundschreiben, ein individueller Vertrauenstatbestand geschaffen.

Ein schriftlicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung schließt eine spätere prozessuale Geltendmachung durch den DH aus.

Und wenn kein Verzicht auf die einrede der Vorausklage kommt?

rw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19606 am: 18.10.2025 09:17 »
Guten Tag,
Wir sind alle gespannt wie es weitergeht mit den Entscheidungen. Diese betreffen in Masse nach meinem Verständnis aber diejenigen die fortgesetzt Widerspruch einlegen bzw. Klagten.

Mir drängt sich jedoch die naive Frage auf, dass im Falle einer nachzubessernden und insbesondere einer Anzuhebenden um dem Mindestabstand zu erreichen, Alimentation, bspw in den Hahren 2015 bis 2018 dann nicht auch eine bis heute anzupassene Besoldung greift?!

Sprich: 2015 muss angehoben werden. Damit würde eine Basis inkl. Der in die BesG übernommenen prozentualen Erhöhungen neu festgesetzt werden?!

Oder ist das zu naiv?

Danke und Gruß!

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19607 am: 18.10.2025 09:20 »
Vorausklage ist ein Begriff aus dem Bürgschaftsrecht, dabei geht es darum, dass zunächst der Hauptschuldner in Anspruch genommen wird.

Wenn seitens der Besoldungsstelle kein Verzicht auf die Verjährung erfolgt, unter Hinweis auf das Rundschreiben und dem Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung auffordern, dies schriftlich zu tun.

Man kann dies ansonsten wohl kaum erzwingen. Die Handhabung ist leider unterschiedlich.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19608 am: 18.10.2025 09:27 »
Guten Tag,
Wir sind alle gespannt wie es weitergeht mit den Entscheidungen. Diese betreffen in Masse nach meinem Verständnis aber diejenigen die fortgesetzt Widerspruch einlegen bzw. Klagten.

Mir drängt sich jedoch die naive Frage auf, dass im Falle einer nachzubessernden und insbesondere einer Anzuhebenden um dem Mindestabstand zu erreichen, Alimentation, bspw in den Hahren 2015 bis 2018 dann nicht auch eine bis heute anzupassene Besoldung greift?!

Sprich: 2015 muss angehoben werden. Damit würde eine Basis inkl. Der in die BesG übernommenen prozentualen Erhöhungen neu festgesetzt werden?!

Oder ist das zu naiv?

Danke und Gruß!

Das ist ja das Absurde, man setzt das alte Gesetz neu auf und sagt dann, es sei nun verfassungsgemäß. Das ist auf dem Niveau, dass man jetzt nicht mehr Geld brauche, weil die Inflation ja nun niedriger sei.

Für mich haben diese aufeinander aufsetzenden Besoldungsgesetze etwas von Supermarkt.

Ich etikettiere das gammlige Hackfleisch um und sage nun, es sei wieder frisch.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19609 am: 18.10.2025 09:34 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

Bullshit Kondensator

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19610 am: 18.10.2025 09:56 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19611 am: 18.10.2025 10:29 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Das ist ausdrücklich nicht meine Wortwahl.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 406
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19612 am: 18.10.2025 10:29 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19613 am: 18.10.2025 10:36 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 406
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19614 am: 18.10.2025 10:40 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

Okay das wusste ich nicht. Das ist natürlich wieder Öl ins Feuer...