Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8179344 times)

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19620 am: 18.10.2025 16:03 »
@ Bernd

Ich finde, das kann man so sehen und sollten die, die es nicht so sehen sollten, sachlich zu entkräften versuchen.

An zwei Stellen würde ich Deine Ansichten allerdings differenzieren, wobei sich diese beiden Punkte m.E. ergänzen und nicht voneinander getrennt zu betrachten sind. Politisch ging es der Union und von nicht geringen Teilen der FDP in den 2010er Jahren sicherlich auch darum - darum geht es allen Parteien regelmäßig gegenüber den politische Mitbewerbern -, das Wählerpotenzial der anderen nicht zu mobilisieren (das war ja unter der früheren Bundeskanzlerin eine Hauptwahlkampfstrategie, also die Sedierung des Wählerpotenzials der Mitbewerber). Zugleich hat aber insbesondere die Union durchaus auch das Potenzial an günstigen Arbeitskräften nicht zuletzt im Niedriglohnbereich gesehen und auch deshalb Asylmigration als eine wiederkehrend auch verkappte Arbeitsmigration erheblich stärker befürwortet als regelmäßig zuvor in ihrer vorvergangenen Vergangenheit. Dabei erinnere ich mich - ohne dass ich diese Beiträge auf die Schnelle finde - durchaus an Darlegungen des früheren Bundespräsidenten und der früheren Bundeskanzlerin, dass man durch Einwanderung Konkurrenz in unteren Lohnsegmenten schaffen würde, die die Leistungsbereitschaft der Arbeitskräfte in unteren Lohnsegmenten erhöhen sollte.

Damit verbunden ist nun also der zweite Punkt, nämlich dass es neben einer nicht zu leugnenden Problematik an verkappter Asyl- und nicht verkappter, aber eben nicht gelungener Arbeitsmigration und einer nicht minder verkappten Sozialmigration, die alle drei gesellschaftliche Kosten verursachen, ebenfalls nicht geringe Beispiele an gelungener Asyl- und Arbeitsmigration gibt, die also nicht mit Wohlstandsverlusten für den Rest der Bevölkerung einhergehen, sondern ohne die die Wohlstandsverluste der letzten Jahre - unter der Prämisse, die Bereiche der nicht gelungenen Migration und Integration wären dann genauso verlaufen, wie sie verlaufen sind - nur umso größer sein würden. Das betrifft dabei nicht nur Migranten, die heute in unteren Lohnsegmenten arbeiten, sondern gleichfalls eine nicht geringe Zahl von Migranten, die mit hoher Qualifikation nach Deutschland gekommen sind und weiterhin kommen, um hier die Abschlüsse nachzuholen oder erst zu erwerben, die sie für entsprechende Berufstätigkeit benötigen.

Diese komplexe Gemengelage ist gesellschaftlich vorhanden, so wie ebenfalls m.E. zwei weitere Momente offensichtlich sind, nämlich erstens dass wir unseren Wohlstand in Anbetracht der Größe unserer Generation und der deutlich geringeren Größe der nachwachsenden Generation nur erhalten können, wenn unserem Land auch eine kluge Einwanderungspolitik gelingt, und zweitens, dass es heute weder eine politische Partei noch überhaupt jemanden in der Bundesrepublik gibt - ich kenne jedenfalls niemanden -, der eine hinreichende und konsensfähige Lösung hätte, wie diese kluge Einwanderungspolitik aussehen sollte.

Ergo: Die zunehmenden Verfahrensdauern nicht zuletzt der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben auch und gerade die Ursachen, die Du benennst, aber - denn nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die Probleme zunehmend länger werdender Verfahrensdauern - um von meinem Off topic-Beitrag wieder zu unserem Thema zurückzukommen, nicht minder problematisch ist gerade in der Justiz der große Mangel qualifizierten Nachwuchses, was weniger an dessen Qualifikation als vielmehr regelmäßig auch und gerade an der nicht mehr konkurrenzfähigen Alimentation im öffentlichen Dienst liegt, die also für eine hinreichende Zahl qualifizierten Nachwuchses nicht attraktiv genug ist. Würde in der Bundesrepublik erheblich stärker oder gar amtsangemessen alimentiert werden, würde auch das zu deutlich höheren Haushaltsaufwendungen führen. Hier wäre allerdings meine These, dass ein funktionierender öffentlicher Dienst eher nicht zu Wohlstandsverlusten führt (Achtung Ironie, die sich allerdings nicht gegen Dich richtet, sondern als Adressaten das populistische Gerede der Linnemänner, Basianer und anderer Türmer in den Blick nimmt, von denen man annehmen könnte, dass sie, wenn sie schon in diesem einfachen Thema soviel nachweislichen Stuß reden, auch in anderen Politikbereichen nicht gerade mit den Segnungen allergrößter Kenntnisse geschlagen sein sollten).

Gegen die von dir formulierte Sichtweise im Großen zweiten Absatz führe ich die MENAPT Statistik ins Feld.

https://exxpress.at/politik/daenemark-migranten-aus-islamischen-laendern-erhalten-mehr-als-sie-einzahlen/

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19621 am: 18.10.2025 16:19 »
Ich finde, das sind kluge Gedanken, Rheini, die ich teilen kann, wenn ich auch teilweise anderer Ansicht wäre - aber eine entsprechende Diskussion würde uns wieder Off-Topic führen und zugleich könnten wir nur Prognosen für unsere Ansichten liefern, sodass wir am Ende im Forum wieder von Hölzchen auf's Stöckchen kämen.

@ Bullshit Kondensator

Ich finde, auch das kann man so sehen. Das Thema Migration ist ein so komplexes und also schwieriges. Hier die Studie, auf die sich der Beitrag bezieht (wenn ich das richtig sehe; sie ist schon ein paar Jahre alt, vielleicht gibt's auch eine neuere: https://www.government.se/contentassets/9c0449dd5ee74aa68f24e1fc96721095/eskil-wadensjo-immigration-the-labour-market-and-public-finances-in-denmark/).

Rheini

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« Antwort #19622 am: 18.10.2025 16:41 »
@Swen

Wir beide sind ja evtl. bald im Norden und geniessen den gesponserten Wein 🤭. Da haben wir dann genügend "Off Topic" Zeit.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19623 am: 18.10.2025 16:42 »
Prof. Raffelhüschen argumentiert, dass sich Migration volkswirtschaftlich nur dann lohnt, wenn die Migranten jung, gut ausgebildet und gut integrierbar sind. Ich betone, volkswirtschaftlich gesehen, natürlich haben wir auch eine Verpflichtung humanitäre Hilfe zu leisten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19624 am: 18.10.2025 16:42 »
Mal was neues zum Thema, leider ist nicht klar wie belastbar die Aussagen sind:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202

Bullshit Kondensator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19625 am: 18.10.2025 16:49 »
https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

In Baden Württemberg wird jetzt 2024 (meist negativ) beschieden sodass der DBB BW seinen Mitgliedern bereits eine Email geschickt hat mit der Zusage eine Klagebegründung zur Verfügung zu stellen und bereits den Anwalt als Vertreter vorgeschlagen hat der auch di Musterverfahren führt. Ich muss alles in allem sagen (trotz auch meiner Häme gegen Gewerkschaften die letzten Jahrzehnte) hier ist der DBB BW schnell, aktuell, zuvorkommend und auf der Höhe der Zeit

Email vom DBB BW veröffentliche ich regelmäßig nicht, weil ich möchte dass sich mehr Leute anschließen.

Knecht

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« Antwort #19626 am: 18.10.2025 16:49 »
Mal was neues zum Thema, leider ist nicht klar wie belastbar die Aussagen sind:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202

Klingt gut, schauen wir mal, was übrig bleibt.

Rheini

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« Antwort #19627 am: 18.10.2025 16:59 »
https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

In Baden Württemberg wird jetzt 2024 (meist negativ) beschieden sodass der DBB BW seinen Mitgliedern bereits eine Email geschickt hat mit der Zusage eine Klagebegründung zur Verfügung zu stellen und bereits den Anwalt als Vertreter vorgeschlagen hat der auch di Musterverfahren führt. Ich muss alles in allem sagen (trotz auch meiner Häme gegen Gewerkschaften die letzten Jahrzehnte) hier ist der DBB BW schnell, aktuell, zuvorkommend und auf der Höhe der Zeit

Email vom DBB BW veröffentliche ich regelmäßig nicht, weil ich möchte dass sich mehr Leute anschließen.

Im Negativen, das Positive sehen.

So kurz vor der Pilotentscheidung jetzt Widerspruchsbescheide schnell verschicken könnte ja bedeuten, dass man eine mögliche Nachzahlung möglichst gering halten möchte. Wenn man davon ausgehen würde das man obsiegt, würde ja keine Eile bestehen.

Bullshit Kondensator

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« Antwort #19628 am: 18.10.2025 17:02 »
https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

In Baden Württemberg wird jetzt 2024 (meist negativ) beschieden sodass der DBB BW seinen Mitgliedern bereits eine Email geschickt hat mit der Zusage eine Klagebegründung zur Verfügung zu stellen und bereits den Anwalt als Vertreter vorgeschlagen hat der auch di Musterverfahren führt. Ich muss alles in allem sagen (trotz auch meiner Häme gegen Gewerkschaften die letzten Jahrzehnte) hier ist der DBB BW schnell, aktuell, zuvorkommend und auf der Höhe der Zeit

Email vom DBB BW veröffentliche ich regelmäßig nicht, weil ich möchte dass sich mehr Leute anschließen.

Im Negativen, das Positive sehen.

So kurz vor der Pilotentscheidung jetzt Widerspruchsbescheide schnell verschicken könnte ja bedeuten, dass man eine mögliche Nachzahlung möglichst gering halten möchte. Wenn man davon ausgehen würde das man obsiegt, würde ja keine Eile bestehen.


Ja natürlich, was sonst. Bayaz (und Vorgänger) hat schon schiss seit 2015. Etwas mehr Mut hatte er in 2022 als er die „Zusage“ (wertlos) gegeben hat es gebe Rückzahlung für alle falls es denn für 2022 (isoliert!) Verfassungswidrig sei. Ab 2023 versuchen sie abzuräumen und einzudämmen, aber ich warte immer noch auf einen WS auf den ich eben nicht nochmal WS einlegen kann sondern Klage.

MrFen

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« Antwort #19629 am: 18.10.2025 18:15 »
?
Mal was neues zum Thema, leider ist nicht klar wie belastbar die Aussagen sind:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202

Klingt gut, schauen wir mal, was übrig bleibt.

Meinst du die im Forum propagierten 3500 Euro brutto für Wehrdienstleistende

Knecht

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« Antwort #19630 am: 18.10.2025 19:03 »
?
Mal was neues zum Thema, leider ist nicht klar wie belastbar die Aussagen sind:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202

Klingt gut, schauen wir mal, was übrig bleibt.

Meinst du die im Forum propagierten 3500 Euro brutto für Wehrdienstleistende

Eher bezogen auf die allgemeine Steigerung, die dann ja entsprechend ausfallen müsste...

BVerfGBeliever

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« Antwort #19631 am: 18.10.2025 19:19 »
Die 3.500 Euro sind wie erwähnt ein Missverständnis (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424248.html#msg424248).

Und die 1,2 Milliarden sind ein (winzig) kleiner Tropfen auf einem (glühend) heißen Stein..

MrFen

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« Antwort #19632 am: 18.10.2025 19:22 »
?
Mal was neues zum Thema, leider ist nicht klar wie belastbar die Aussagen sind:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202

Klingt gut, schauen wir mal, was übrig bleibt.

Meinst du die im Forum propagierten 3500 Euro brutto für Wehrdienstleistende

Eher bezogen auf die allgemeine Steigerung, die dann ja entsprechend ausfallen müsste...

Die von einem Mitforisten propagierten 3500 für Wehrdienstleistende sind allerdings falsch gewesen und wurden im Artikel dort so gar nicht erwähnt. Es ging nur darum, dass Wehrdienstleistende wie Zeitsoldaten besoldet werden sollen. Von daher gibt es im Besoldungsgefüge als solches keine Änderung.

Knecht

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« Antwort #19633 am: 18.10.2025 19:44 »
Dann hat sich ja schon geklärt, was davon übrig bleibt :D

MrFen

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« Antwort #19634 am: 18.10.2025 20:21 »
Dann hat sich ja schon geklärt, was davon übrig bleibt :D

 ;D
Hat sich sehr schnell wieder in Luft aufgelöst.  ;D