@Swen
Wir beide sind ja evtl. bald im Norden und geniessen den gesponserten Wein 🤭. Da haben wir dann genügend "Off Topic" Zeit.
So machen wir das, Rheini - freue mich drauf!
Der von xap verlinkte Beitrag ist interessant, weil sich die Frage stellt, aus welchem Grund nun offensichtlich ein Insider aus dem BMI mit dem Autor, dem stellvertretenden Leiter des Hauptstadtstudios der WiWo, spricht. Denn wäre es kein Insider, hätte der Autor die Info wohl nicht verbreitet. Jener Insider dürfte dabei nicht aus der Ministerialbürokratie stammen, denn die würde höchstwahrscheinlich nicht solchen Quatsch reden, den regelmäßig nur die reden, die ein Interesse daran haben, genau diesen Quatsch zu reden, um also mit dem Quatsch insbesondere von eigener Verantwortung und darüber hinaus von der Sachlage ablenken zu wollen. Entsprechend hebt der Autor hervor (Hervorhebungen durch mich):
"Allerdings muss Dobrindt auch an die höheren Gehaltsklassen ran, um das Lohnabstandsgebot zu wahren.
Dieses zweite Alimentationsprinzip, das die 'abgestufte Wertigkeit der verliehenen Ämter' berücksichtigt, wurde in vielen Tariflohnrunden sukzessive ausgehöhlt.
Der Grund: Gewerkschaften bestehen regelmäßig auf 'Sozialkomponenten'. Von durchgesetzten Pauschalbeträgen profitieren untere Lohngruppen überproportional, wodurch der Abstand zu höheren Besoldungsklassen schrumpft."
Denn nun scheinen die Gewerkschaften für die in den letzten Jahren regelmäßig von den Besoldungsgesetzgebern hochgetriebenen sozialen Besoldungskomponenten verantwortlich zu sein, womit die Verantwortung für das eigene Handeln der Gegenseite untergeschoben wird. Tatsächlich hat in den letzten Jahren kein Gewerkschaftler während der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst regelmäßig auf "Sozialkomponenten" bestanden, da es jene für Angestellte im öffentlichen Dienst schon lange nicht mehr gibt, sodass hier niemand hätte auf sie bestehen können, und weil in den Tarifverhandlungen eben nicht über das Beamtenrecht - also insbesondere nicht über die sozialen Besoldungsbestandteile - verhandelt wird. Auch das zeigt, dass der Autor nicht einmal ansatzweise weiß, wovon er eigentlich spricht, und dass er also hier nur das unverdaut wiedergibt, was ihm der die Nachricht Durchstechende aus eigenen Interessen heraus eingeträufelt hat. Dieses spezielle Einträufeln von Verantwortung abstreifen wollenden Informationen aber dürfte dafür sprechen, dass die Info direkt aus der politischen Klasse kommt und einem einflussreichen Journalisten untergeschoben wurde, der darüber hinaus keine Ahnung vom Beamtenrecht hat, weshalb man als der Durchstechende davon ausgehen konnte, dass er die Nachricht auch bringen würde.
Dass der Autor keine Ahnung vom Beamtenrecht hat, zeigt sich darüber hinaus auch daran, dass er nicht verstanden haben dürfte, dass der Durchstechende mit ihm zunächst über das Mindestabstandsgebot gesprochen hatte:
"Laut Karlsruhe haben die Staatsdiener Anspruch darauf, mindestens 15 Prozent mehr zu verdienen[,] als Arbeitslose an Grundsicherung erhalten. Dieser Alimentationsgrundsatz wird in den unteren Besoldungsgruppen oft nicht mehr erfüllt."
Diese Auskunft hat der Autor noch einigermaßen verstanden und einigermaßen nah an der Rechtslage wiedergegeben, wobei er allerdings eben nicht weiß, dass es nicht um Arbeitslose als solche, sondern um die vierköpfige Bedarfsgemeinschaft geht (auch in diesem Nichtwissen offenbart sich sein nicht hinreichendes Wissen, um zu durchdringen, was ihm der Durchstechende gesagt hatte). Danach aber offenbart er sein Unwissen nur umso mehr, denn das zweite Abstandsgebot - das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen - hat er als ein "zweites Alimentationsprinzip" verstanden, was darüber hinaus zeigt, dass er sich nicht einmal ansatzweise mit der tatsächlichen Sachlage beschäftigt hat. Denn hätte er das, wüsste er, dass es kein "zweites Alimentationsprinzip" gibt, so wie es nicht zwei Art. 33 Abs. 5 GG gibt, sondern zwei Abstandsgebote, die hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind. Ebenfalls hätte er dann verstanden, dass es im Beamtenrecht kein Lohnabstandsgebot geben kann, sondern eben ein Mindestabstandsgebot gibt, so wie er dann ebenfalls verstanden haben dürfte, dass ihn der Durchstechende offensichtlich zielgerichtet vor seinen Karren spannen wollte, da er dann wüsste, dass in den letzten Jahren die Besoldungsgesetzgeber auf Grundlage von aus den Dienstrechtsministerien entworfenen Gesetzentwürfen - die Dienstrechtsministerin sind zumeist die Innenministerien - regelmäßig gegen die Interessen der Gewerkschaften erhebliche Anhebungen von familienbezogenen Besoldungskomponenten vorgenommen haben, ohne dass die Gewerkschaften darauf einen hinreichenden Einfluss gehabt hätten, da sie im Rahmen der Beteiligung nur äußerungsberechtigt gewesen sind, aber hier - anders als im Tarifrecht - keine Verhandlungen führen konnten.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es offensichtlich, dass der Autor vom Durchstechenden ausgewählt worden ist, weil er ein einflussreicher Journalist einer einflussreichen Zeitung mit also starker Reichweite ist, keine Ahnung vom Thema hat und darüber hinaus die durchgestochene Nachricht auch gerne verbreiten wollte.
Die Frage ist nun, welcher politische Verantwortungsträger welches Interesse daran hat, die Nachricht an einen mit der Sache nicht vertrauten Journalisten der WiWo durchzustechen, dass der zuständige Innenminister Anfang November einen Gesetzentwurf vorlegen wolle, in dem das Besoldungsrecht grundlegend überarbeitet werde und der zugleich nicht wenige Haushaltsmittel kosten sollte, sodass aber der Finanzminister deswegen Bauchgrimmen habe.