Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8286113 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19755 am: 23.10.2025 16:45 »
Dann sag uns bitte, weil es ja so einfach ist, welcher prozentuale Anteil innerhalb der Berechnun so einfach und klar ist: Nutella, Toastbrot, Rapsöl und eine Packung Waschmittel (Weißer Riese Megaperls)

Und sage mir bitte, wie sich die Preise, unter Berücksichtigung der Zutaten, Verpackungsgrößen, Wirksamkeit in Relation zum Preis von vor 10 Jahren entwickelt haben.

Hier ein paar Beispiele für den von dir gewünschten Zeitraum (siehe https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004):

- CC13-01113 Brot und Brötchen: Von 92,7 (Sep 2015) auf 138,6 (Sep 2025) -> plus 49,5%
- CC13-01182 Konfitüre/Marmelade/etc.: Von 99,0 auf 124,3 -> plus 25,6%
- CC13-01183 Schokoladen: Von 95,7 auf 172,9 -> plus 80,7%
- CC13-01151 Butter: Von 66,8 auf 150,7 -> plus 125,6%
- CC13-01154 Sonnenblumenöl/Rapsöl/etc.: Von 108,3 auf 157,5 -> plus 45,4%
- CC13-05611 Reinigungs- und Pflegemittel: Von 100,7 auf 132, 1 -> plus 31,2%

Das zugehörige Wägungsschema findest du ebenfalls auf der Seite des Statistischen Bundesamts (so geht beispielsweise "Butter" zurzeit mit 0,18 Prozent in den Verbraucherpreisindex ein).


Und jetzt bitte zurück zum Thema..

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19756 am: 23.10.2025 16:51 »
Und jetzt bitte zurück zum Thema..

Ich glaube das ist gerade das Problem, es gibt nichts neues und wir sitzen alle auf heißen Kohlen  ;D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19757 am: 23.10.2025 16:55 »
@Rollo

Du wirst bald mit der aA eine große Ernte einfahren! Wir freuen uns schon alle, auch im BMI herrscht sehr große Freude!

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19758 am: 23.10.2025 17:02 »
@Rollo

Du wirst bald mit der aA eine große Ernte einfahren! Wir freuen uns schon alle, auch im BMI herrscht sehr große Freude!

😂😂😂

Is klar… ich habe mittlerweile eher Angst das wir draufzahlen

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19759 am: 23.10.2025 17:14 »
Dann sag uns bitte, weil es ja so einfach ist, welcher prozentuale Anteil innerhalb der Berechnun so einfach und klar ist: Nutella, Toastbrot, Rapsöl und eine Packung Waschmittel (Weißer Riese Megaperls)

Und sage mir bitte, wie sich die Preise, unter Berücksichtigung der Zutaten, Verpackungsgrößen, Wirksamkeit in Relation zum Preis von vor 10 Jahren entwickelt haben.

Hier ein paar Beispiele für den von dir gewünschten Zeitraum (siehe https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004):

- CC13-01113 Brot und Brötchen: Von 92,7 (Sep 2015) auf 138,6 (Sep 2025) -> plus 49,5%
- CC13-01182 Konfitüre/Marmelade/etc.: Von 99,0 auf 124,3 -> plus 25,6%
- CC13-01183 Schokoladen: Von 95,7 auf 172,9 -> plus 80,7%
- CC13-01151 Butter: Von 66,8 auf 150,7 -> plus 125,6%
- CC13-01154 Sonnenblumenöl/Rapsöl/etc.: Von 108,3 auf 157,5 -> plus 45,4%
- CC13-05611 Reinigungs- und Pflegemittel: Von 100,7 auf 132, 1 -> plus 31,2%

Das zugehörige Wägungsschema findest du ebenfalls auf der Seite des Statistischen Bundesamts (so geht beispielsweise "Butter" zurzeit mit 0,18 Prozent in den Verbraucherpreisindex ein).


Und jetzt bitte zurück zum Thema..

Danke für die Mühe!

Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass die Inflation ein Kernthema der aA ist und auch Swen hier in absehbarer Zeit dieses Thema füllen wird.

Bis dahin halte ich mich hier zurück.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19760 am: 23.10.2025 17:30 »
Wir bekommen ja so oder so nix dazu, es geht uns dann nur wieder so wie vorher, also weniger beschissen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19761 am: 23.10.2025 17:49 »
Du wirst bald mit der aA eine große Ernte einfahren!

Ich muss mal wieder irgendwo essen gehen, wo es solche Glückskekse gibt. ;D
Würde weiterhin darauf wetten, dass das Grundgehalt unangetastet bleibt.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19762 am: 23.10.2025 17:58 »
Du wirst bald mit der aA eine große Ernte einfahren!

Ich muss mal wieder irgendwo essen gehen, wo es solche Glückskekse gibt. ;D
Würde weiterhin darauf wetten, dass das Grundgehalt unangetastet bleibt.

Da gehe ich auch mal von aus. mit familienzuschlag lässt sich ja super geld mit sparen weil er nicht pensionswirksam ist und nur 25 jahre bezahlt werden muss. Dennoch gibts nicht wenige hier, die solche  taschenspielertricks auch noch feiern obwohl sie sich ab dem moment wo die kinder aus dem haus sind ins eigene bein schießen. Einfach weil sie es dem kinderlosen kollegen nicht gönnen :D

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19763 am: 23.10.2025 18:32 »
Also, da ich auch mehrere Kinder habe, und es mit zweimal hD erträglich ist (mehr aber auch nicht):

Ich kann die Not vieler verstehen, die einfach eine sofortige Lösung brauchen. Denen ist es egal, ob es Grundbesoldung oder Zuschläge sind.

Das muss man einfach auch mal so sehen.

fcesc4

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« Antwort #19764 am: 23.10.2025 18:36 »
Kommt denn nun noch etwas @Balbund  :P

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19765 am: 23.10.2025 18:38 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren. Aber das ist ein anderes Thema. Wirklich Probleme haben die Alleinverdiener im mD.

Schauen wir mal was die nächsten 2 Wochen bzgl. eines neuen Entwurfs bringen.

Alexander79

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« Antwort #19766 am: 23.10.2025 19:00 »
Stimmt Good Bye.
Zuschläge nehmen und anschließend weiter kämpfen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19767 am: 23.10.2025 19:05 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren.

Wenn man zu den oberen 10% in Deutschland und damit global zu den oberen 1,5% nach Einkommen gehört und trotzdem nicht am Dienstort in den eigenen vier Wänden wohnen kann (was mit Doppel-hD noch "gerade so" geht) , dann ist das ein reales Problem. Sehe keine Haftungsprobleme bei GoodBye.

Klar ist: Von steigenden Lebenshaltungskosten werden Alleinlebende auch sehr hart getroffen. Zuschlagslösungen in großem Umfang sind einfach nur verlogen und eine Verletzung der Alimentationspflicht, Ende. Und wer das feiert ist asozial gegenüber seinen kinderlosen Kollegen.

 Wenn Karlsruhe zum Verhältnis von Zuschlägen und Grundgehalt nicht nachlegt, sind die Weichen gestellt, den öffentlichen Dienst endgültig zum Sozialhilfesystem umzubauen, in dem nur noch nach leistungsfremden Faktoren bezahlt wird.

Seppo84

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« Antwort #19768 am: 23.10.2025 19:05 »
Wir sollten Armin Fortenbacher ins BMI schicken… dann wird das was 😅

Finanzer

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« Antwort #19769 am: 23.10.2025 19:07 »
Wir sollten Armin Fortenbacher ins BMI schicken… dann wird das was 😅

Ich würde Klaus Kinski reinschicken.